Pokalschreck
Beiträge von tonitest
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Da ich mich gerade im Rahmen der freiwilligen Zulassung meiner Fuffi mit dem Thema auch auseinandersetze:
Fahrzeugklassen und deren Systematisierung findet sich in diesem Verzeichnis des KBA:
https://www.kba.de/DE/Statistik/V….html?nn=664622
(Interessant sind auch die Erläuterungen auf S. 101/102: die alten auslaufenden Fahrzeugklassen gelten weiterhin und sind zu verwenden, falls das Fahrzeug schonmal im Verkehr gebracht war. Umschlüsselung vermutlich auf Antrag ggfls möglich, vermutlich nach Begutachtung, weiß ich aber nicht, da für mich nicht aktuell)
Die Richtlinien zur ZB:
https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…eil_II_pdf.html
Der darin genannte Leitfaden:
https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…cationFile&v=14
Die Steuerpflichtigkeit und -Nichtpflcihtigkeit der einzelen Kfz-Arten ergibt sich aus dem KraftStG 2002:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html
Das wie für die Steuererklärung und das Zusammenspiel mit den Zulassungsbehörden aus der KraftStDV:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstdv_2017/BJNR237400017.htmlHU-Pflichten ergeben sich aus der StVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html
Soweit mal auf die Schnelle die Rechtsgrundlagen, die ich in dem Zusammenhang zusammengetragen habe.
Ergänzend noch der Link zur FZV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html
Und daraus ergibt sich:
LKRs sind von der Zulassungspflicht befreit, ihnen wird lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.
(Sie können aber auf Antrag freiwillige zugelassen werden.)
Entscheidend für die Steuer-Pflicht sind die Fahrzeugklasse und die Aufbauart (Felder J und (4)) im Schein / ZB I. Welches es gibt, steht im oben von mir schon verlinkten Verzeichnis des KBA.
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Teilzeitjob
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Beim Gemich reicht das von der Tanke oder doch lieber selbst mischen?
Welche Tanke hat denn noch Gemisch zum zapfen? Reichen würde es, hat ja die letzten 70 Jahre auch gereicht.
Also selber mischen, 1:50, auch zum Einfahren!
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Meine Zweitschrift-ABE sieht identisch aus, auch die gleiche Unterschrift drauf.
Und die Zweitschrift-ABE habe ich selbst via Vespa-Händler bei Piaggio bestellt (original ABE habe ich noch, war aber nach knapp 25 Jahren nicht mehr sauber lesbar.)
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Ist dann ja eigentlich falsch,oder?
Ja, müsste lt dem Verzeichnis des KBA 09 4500 (oder 4600 bei 60 km/h) sein.
Was steht denn in der BE bzw den Papieren vom KBA?
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Im Feld J = 24
Feld 4= 0200
Was das auch immer bedeutet?
Guckst Du:
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neue Gedanken:
Habe ja nur die ZB I (aka Fahrzeugschein) von der Zulassungsstelle bekommen und die nicht veränderte ABE wieder mit nach Hause genommen. Eine ZB II (aka Fahrzeugbrief) habe ich nicht bekommen.
Ist meine Vespa nun zugelassen oder wurde ihr nur ein Kennzeichen zugeteilt?
LKRs bekommen ja nur ein Kennzeichen zugeteilt (inkl. ZB I), haben aber statt ZB II noch die ABE, müssen ja auch nicht zugelassen werden.
Habe aus meinem Verständnis also momentan ein KKR, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde, lt ZB I auch freiwillig zugelassen ist, dem aber vermutlich tatsächlich nicht so ist, da ZB II fehlt.
Mhm, werde da wohl nochmal recherchieren in FZV und StVZO, und dann die Zulassungsstelle ein weiteres Mal erhellen, Tel-Nrn. von meinen Ansprechpartnern habe ich ja nun.
BTW: hat schon mal jemand ein LKR freiwillig zugelassen? Also nicht nur um die Zuteilung eines Kennzeichens beim Amt gebeten?
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Allah, Allah
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Schau mal in den Schaltplan, bspw zu finden unter
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um dann mit
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Marmorboden
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was mir noch aufgefallen ist:
- Sitzbank sieht neu bezogen aus (was kein Nachteil sein muss)
- Haltegriffe an/unter der Sitzbank fehlen. Die sind aber Vorschrift.
- hat die ein grünes Versicherungskennzeichen? In 2020 war es schwarz, welches in 2021 gibt, weiss ich leider nicht (habe meine gerade freiwillig zugelassen und daher ein großes Kennzeichen). Evtl lief die also etwas länger nicht (sicher auch kein Nachteil, sollte nur bei einer Probefahrt berücksichtigt werden)
- Tank ist voll lt Tachoanzeige. Der Motor läuft also. Wurde sie vor dem abstellen vollgetankt, ist der Tank konserviert und auch ok.
Ergänzung:
Der Plastik-Heckabschluss /Spritzschutz unterm Versicherungskennzeichen fehlt auch.
Charge03 : Hast Du Sie Dir mal angeschaut?
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ja, Riemen oder Griffe, Hauptsache der/die/das hinten drauf kann sich am Mopped festhalten und nicht nur am Fahrer (m/w/d/o.s.)
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Ölteppich
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der Seife in
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Kurze Zwischenfrage:
Nicht, daß ich jetzt sooo den 100%-Anspruch an meine Kleine habe bezüglich der StVZO, aber wie war das mit den Griffen und Pflicht?
Ist das so? Ab einem bestimmten Baujahr oder wie?
Gruß Paddy.
Keine Ahnung, ab welchem BJ. Die hier vorgestellte ist ne XL2, da waren die Dinger auf jeden Fall dran, entweder nur die Griffe, oder Griffe mit Gebäckträger (wie bei mir, den Griff ohne Träger habe ich auch noch).
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