Ja, mein Bruder stand daneben
er soll ein Gedächtnis-Protokoll schreiben (ohne Rücksprache mit Dir!)
im Chatverlauf müsste es auch noch stehen.
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Aber es steht auch auf dem Kaufvertrag bei Motorisierung "123ccm"
Das mag ja sein, beweist aber nicht, daß der Verkäufer die Kiste umgebaut/zurückgebaut hat oder er von dem größeren Hubraum wußte (oder hätte wissen müssen).
Wenn Du den Verkäufer "dran kriegen" willst, gilt es jetzt erstmal nüchtern Beweise und Fakten zu sammeln, auch mal die Hergänge chronologisch aufzulisten, Gedächtnis-Protokolle anzufertigen.
Damit vorbereitet rufst Du die Anwaltshotline deiner Rechtsschutzversicherung an (in den meisten Premium-Deckungen kostenlos drin) und schilderst den Fall; innerhalb von 30 min solltest Du zumindest eine erste Einschätzung haben und eine grobe Taktik (habe ich auch schon 2, 3 mal gemacht, sowohl Zivilrecht als auch Strafprozessrecht und bin damit sehr gut gefahren, alles ohne weitere Rechtsstreitigkeiten o.ä. gelöst).
Mit der Einschätzung (und rechtlichen Sicherheit!) im Hinterkopf gehst Du ohne Anwalt auf den Verkäufer zu und suchst eine Lösung / Kompromiss:
1. Max Forderung: Der Verkäufer bezahlt Material und Arbeitslohn des Umbaus in einer professionellen Werkstatt.
2. Kompromiss/Verhandlungsidee: Verkäufer bezahlt Dir nen neuen 123ccm³ Zylinder (wie in den Papieren eingetragen) und Du baust den selber ein.
Falls das nicht funktioniert, kannst Du immer noch den Rechtsweg einschlagen, dauert aber, kostet Nerven und wenn Du Pech hast, verlierst Du oder der Vergleich sieht aus: Roller zurückgeben, Geld zurückbekommen. Hilft Dir dann auch nicht wirklich weiter.
