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Sind Seitenspiegel notwenig für den Straßenverkehr?

  • Buza
  • May 24, 2009 at 23:12
  • Buza
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    • May 24, 2009 at 23:12
    • #1

    woltl mal wissen ob das verboten ist die beide abzumachen, hab das schon öfters auf bildern gesehen, weils ja schon recht stylisch ist wenn keine dran sind

  • neon.apocalypse
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    • May 24, 2009 at 23:24
    • #2

    Ist verboten. Musst mindestens einen Spiegel dran haben, sonst kostet's - glaub ich - um die 40 €, wenn dich die Rennleitung erwischt.

  • vespaceleste
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    • May 25, 2009 at 00:32
    • #3

    streng verboten. hol dir doch nen klemmspiegel fürs beinschild

  • Vespadriver90
    Gast
    • May 25, 2009 at 14:31
    • #4

    Brauchst nur den linken, aber ganz ohne is verboten ;)

  • LinkeSocke
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    • May 25, 2009 at 17:06
    • #5

    brauch ich den nicht nur, wenn er bauartbedingt an der vespa vorgesehen ist? wenn die vespa nie einen spiegel hatte bruach ich doch auch keinen , oder?

    Steil

  • pola
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    • May 25, 2009 at 17:17
    • #6

    natürlich brauchst du einen :huh:
    ist in der stvzo vorgeschrieben.

    das hat nichts mit bauart oder besitzstandsrecht zu tun,
    wenn ne vespa in italien keinen tacho hatte braucht sie ihn hier zb trotzdem...

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    • May 25, 2009 at 17:20
    • #7

    Wie immer erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung:

    Zitat


    § 56 StVZO: Rückspiegel und andere Spiegel


    --------------------------------------------------------------------------------
    (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    (2) Es sind erforderlich

    bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

    bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

    bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

    bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

    bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

    (3) Zusätzlich sind erforderlich

    ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,

    ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muß mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.

    (4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an

    einachsigen Zugmaschinen,

    einachsigen Arbeitsmaschinen,

    offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

    mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet.

    (5) Die Anbringungsstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

    Alles anzeigen

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Vespadriver90
    Gast
    • May 25, 2009 at 17:21
    • #8

    soweit ich weiß darf man nur ohne spiegel fahren wenn deine vespa nicht schneller als 25 km/h geht (bezweifle ich sehr stark) und du bauartbedingt keine Spiegel drauf hast. Ab 100 km/h braucht man 2 Spiegel und alles darunter nur den linken.


    Edit: Verdammt zu langsam :D

  • derTec
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    • May 25, 2009 at 17:26
    • #9

    StVZO § 56 Spiegel
    [Der Anhang dazu verweist auf die Richtlinie 97/24/EG (dort Seite 215 von 517, 4,34 MB), wonach die Spiegelfläche nicht kleiner sein darf als 6,9 cm², das entspricht einem runden Spiegel mit einem Durchmesser von 9,4 cm, in einen nicht runden Spiegel muß ein Kreis mit 7,8 cm Durchmesser passen. - Also Finger weg von diesen ritterkreuzförmigen Spieglein! - Mindestens zwei Spiegel braucht das Motorrad, nur Kleinkrafträder kommen mit einem aus.

  • LinkeSocke
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    • May 25, 2009 at 17:27
    • #10

    alles klar danke!...hmm entweder fahr ich nach dem motto "das merken die nie" oder da muss n spiegel ran..

    Steil

  • derTec
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    • May 25, 2009 at 17:33
    • #11

    Die werden das ganz sicher merken, und dann fangen sie das suchen an.
    Falls deine Vespa auch noch schneller sein sollte als erlaubt währe es doch schade wenn es wegen einem nicht vorhandenen Spiegels raus kommt.
    Meiner Meinung nach sollte eine Vespa wenn sie schon getunt ist wenigstens original aussehen :thumbup:

  • neon.apocalypse
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    • May 25, 2009 at 19:50
    • #12

    Ich finds darüberhinaus auch extrem unpraktisch keinen zu haben, bin neulich mal ohne gefahren, (Schraube hatte sich gelöst & kein Werkzeug dabei... ist'n anderes Thema ;) ) das wünscht man sich bei häufigem Spurwechsel seinem schlimmsten Feind nicht an den Hals.

  • LinkeSocke
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    • May 25, 2009 at 19:56
    • #13

    nein sie läuft nicht schneller..ich hab sowieso drüber nach geedacht mir nen spiegel zu zulegen, jetzt wo ich die vespa in betrieb nehme...
    dank euch hab ich jetzt sogar noch einen ansporn dazu..aber ich bin immer noch der auffassung "das merken die nie" :D

    Steil

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    • May 25, 2009 at 20:11
    • #14

    musst du selber wissen aber so ein klemmspiegel ist doch aus was feines für die optik.....

  • LinkeSocke
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    • May 25, 2009 at 20:16
    • #15

    ja sieht nicht schlecht aus, von daher wirds auch einen geben..fürs gewissen :whistling:

    Steil

  • Pierre Lavendel
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    • May 25, 2009 at 20:18
    • #16

    Sorry ich weiß ich mach mich jetzt unbeliebt...
    Aber ich finde es recht bescheiden aus "Stylischen Gründen" ohne Spiegel zu fahren.

    Ruckzuck haste dein Leben riskiert.
    Was machst du denn, wenn du mal abbiegen willst und wegen mangelndem Spiegel nicht siehst, daß sich einer noch an dir mit deinem lahmen Moped vorbeimogeln will ?
    Die Stvzo wurde ja schon zitiert.
    Meinst du denn der Spiegelzwang ist reine Schikane ?
    Ohne Spiegel verliert dein Roller außerdem die ABE und somit den Versicherungsschutz.
    Mag sein daß "Sie" das nicht merken... aber wenn doch was passiert siehts du ARM aus weil einem Unfallgutachter das 100 % auffällt.

    Der Vergleich hinkt zwar, aber als damals der Gurtzwang für Autos eingeführt wurde, gab es auch genügend Pappnasen, die das "unstylisch fanden". Heute rettet der Gurt tausenden das Leben und kein zurechnungsfähiger Mensch würde noch ohne fahren.
    Mag sein daß man elbst der tollste Fahrer aller Zeiten ist. Aber voraussehen, wann ein Besoffener oder ein führerlosesAuto mit bewußtlosem Opa mit Herzinfarkt von hinten auf dich zurast, kannst du auch nicht.

    Denke lieber dran, daß du nicht allein auf der Straße bist und zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern zählst mit deiner Vespa.
    Es gibt viele die wenig Rücksicht nehmen und dein Kapital ist es, die rechtzeitig wahrzunehmen,
    Und wenigstens ein chicker Chromspiegel links an der Vespa macht sie nicht häßlich.

  • LinkeSocke
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    • May 25, 2009 at 21:44
    • #17

    nein machst du überhaupt nicht..hast doch vollkommen recht! :S
    meine vespa hat ja auch nicht aus style gründen keinen spiegel..sondern es war einfach keiner drann und ich hatte auch nicht ernsthaft vor sie so im straßenverkehr zu bewegen!
    und die "das merken die nie"-nummer war keineswegs ernst gemeint! ;(
    im übrigen finde ich einen klemmspiegel alles andere als hässlich :love: und nützlich ist er alle mal! :thumbup:

    Steil

  • Pierre Lavendel
    Gast
    • May 25, 2009 at 21:50
    • #18

    Bist hart im Nehmen ! klatschen-)

    :thumbup:


    Also wenn du nicht den Beinschildspiegel nehmen willst (beschädigt das Blech und fällt manchmal ab):
    An deiner PK 50S sind ja diese Spiegelhalter unter dem Lenker...oder zumindest sind sie vorgesehen... Guck mal rechts und links unter den Lenker, da sind je 2 Schraubenlöcher... da kommt jeweils so ein Blechhalter dran... und dann würdest du im Motorad'l-Zubehörladen verschiedene Spiegel finden, die da dran passen...

  • LinkeSocke
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    • May 25, 2009 at 22:01
    • #19
    Zitat von jack o'neill

    Bist hart im Nehmen ! klatschen-)

    wie soll ich das denn auffassen...??
    ja die "instant" halterung ist da ..aber ich finde ein klemmspiegel hat mehr charm

    Steil

  • dark_vespa
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    • May 25, 2009 at 22:24
    • #20

    und ich sag trotzdem : Das merkt keine Sau !

    @ Jack erst mal abkühlen, dann antwort schreiben. Die ganzen ach so stylischen Beinschildspiegel(ja die fahr ich auch) sind im Prinzip völlig für den Popes, weil man berhaupt nix drin sieht. Wer vorm Spurwechsel keinen Schulterblick macht, lebt als 2Radfahrer sowieso nicht lang.

    Und deine Füherlosen-Auto-Opa-was-weiß-ich-Gruselgeschichten sind ja mal völliger Schwachsinn...

    Der Versicherungsschutz erlischt mit Sicherheit auch nicht, evtl bekommst du ne Teilschuld zugesprochen...

    Kostet im übrigen nur 15€ und einmal beim TÜV vorfahren..

    Du würdest dir wahrscheinlich auch so Ösistrahler draufkleben, wenns hier Pflicht wäre.. :wacko:

    ESC # 582

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