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Blinker und Seitenständer

  • Tobsen1983
  • June 26, 2009 at 20:33
  • Tobsen1983
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    • June 26, 2009 at 20:33
    • #1

    Hallo,
    sorry das ich nochmal nerve, kenne mich halt nicht so gut aus, daher möchte ich mich hier lieber nochmal absichern
    Also es geht um meine neuen Blinker und meinen Seitenständer:

    Ich habe diese Blinker hier gekauft (also die gläser weiss und dazu 4 gelbe birnen):




    dazu diese Birnen:

    auf den Blinkern ist ein E drauf, und bei scootercenter steht mit ABE und E-Kennzeichnung, habe aber kein schreiben oder sowas dazu bekommen nur die blinkergläser, muss ich das jetzt eintragen lassen? oder mir ne ABE schicken lassen? ich möchte keinen ärger von der "Rennleitung" bekommen! Daher möchte ich alles legal haben!


    Diesen Seitenständer:

    habe den Hauptständer abgemacht und nur noch den Seitenständer dran, weil meine Vespa darauf einfach viel besser steht! Muss ich den eintragen lassen? Hauptständer ist auch nicht in den Papieren eingetragen... darf man den einfach ändern (abbauen und nen Seitenständer dranbauen)?
    Ist das so legal?

    PX125 mit Polini 187ccm
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    • June 26, 2009 at 21:54
    • #2

    Hallo,
    die weißen Blinkergläser habe ich auch montiert und hatte auch beim TÜV keine Probleme. Als Birnen haben ich die sogenannten Silver Bubs oder so ähnlich heißen die, sind im normal zustand silber, wenn sie aber blinken sind sie gelb, ist halt reine geschmackssache, dient der Optik gibts auch beim Scooter-Center.
    Wegen Seitenständer weiß ich nur das er entweder von alleine einklappen muß oder es muß wie beim Motorrad ein Schalter eingebaut sein, wenn Du einen Gang einlegst das der Motor ausgeht.

    Gruß
    Grisu

  • Tobsen1983
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    • June 26, 2009 at 21:58
    • #3

    wurden die blinker denn bei dir in den papieren eingetragen oder so? musstest du dem tüv ein gutachten zeigen für die blinker?

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  • sain
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    • June 26, 2009 at 22:43
    • #4

    wenn auf den dingern ne e nr. drauf ist brauchste die net zu tüffen.

    greetz sain

    "Shes my life, shes so bad Shes the best ride I ever had" :love::love:

  • Tobsen1983
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    • June 26, 2009 at 23:07
    • #5

    ja ein "E" steht auf dem blinkerglas, sind ja auch die von scooter-center wo steht mit ABE. Hab nur gedacht die schicken mir ein schreiben mit, was ich beim TÜV abgeben muss und die eingetragen werden. Muss ich denn nix mehr beachten? brauch ich da keine papiere für? weil wenn man seine beleuchtung ändert kann man doch ärger bekommen...

    das will ich auf gar keinen fall. möchte an meinem roller alles legal haben!

    also kann ich beruhigt mit den weissen gläsern und gelben birnen rumfahren? sind ja "E" auf den gläsern

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  • Tobsen1983
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    • June 27, 2009 at 11:34
    • #6

    Weiss denn einer mit dem Seitenständer bescheid?
    Ist das so in Ordnung wenn der Hauptständer ab ist und nur der Seitenständer dran? muss ich damit zum TÜV?

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  • Basti_MRC
    Gast
    • June 27, 2009 at 11:51
    • #7

    wenn der seitenständer selbstständig hochklappt ist es kein problem!!!

  • KellerK!nd
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    • June 27, 2009 at 12:56
    • #8

    Mein Kenntnisstand is eigentlich Hauptständer muss immer dran sein. Den darfst du bei der Vespa nich abmontieren. Seitenständer darfst du zusätzlich montieren muss aber wie schon gesagt durch Feder einklappen oder Schlater das Starten verhindern

    Harte Schale - Weicher Keks

  • Basti_MRC
    Gast
    • June 27, 2009 at 13:00
    • #9
    Zitat von KellerK!nd

    Mein Kenntnisstand is eigentlich Hauptständer muss immer dran sein. Den darfst du bei der Vespa nich abmontieren. Seitenständer darfst du zusätzlich montieren muss aber wie schon gesagt durch Feder einklappen oder Schlater das Starten verhindern


    nö stimmt nicht

  • Tobsen1983
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    • June 27, 2009 at 13:27
    • #10

    ja was denn jetzt ?(
    ansonsten fahr ich am montag mal zur dekra und frag da nach, dann können die mir das auch mit den blinkern sagen denk ich...

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  • Basti_MRC
    Gast
    • June 27, 2009 at 13:58
    • #11

    wenn ein e nummer auf den gläsern ist wird der tüv da nix sagen außer vill das er sie eintragen muss/will!

    und ein seitenständer ist auch erlaubt solange er von sebst zurück klappt!

  • Likedeeler
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    Vagabunden RC
    • June 27, 2009 at 23:24
    • #12

    Blinker mit "E" brauchen nicht eingetragen zu werden.
    Dass eine Vespa über einen Hauptständer verfügen muss ist mir neu...
    Ich habe auch nur einen (selbsteinklappenden) Seitenständer. Der Hauptständer musste dem Auspuff weichen :D
    Wenn ich aber die Möglichkeit hätte wieder einen Hauptständer zu montieren würde ich das sofort machen. Und wenn´s nur zum Tanken ist...

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • kabaschoko
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    • June 28, 2009 at 09:24
    • #13

    Um jeglichen Ärger zu vermeiden, lasse ich mir auch die Blinker und das LED Rüli trotz E-Nummer eintragen, dann kann kein Cop der Welt mehr was sagen.

    Der Seitenständer muss eingetragen werden, Muss selbsteinklappend sein, muss 2 Federn haben, die einen Zyklus von 25000 Dehnungen überstehn.

    Das ist mein Kenntnissstand.

    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!

  • Fettkimme
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    • June 28, 2009 at 12:19
    • #14

    Der ganze E-Norm schnack ist eigentlich klar geregelt.
    http://www.kba.de/cln_016/nn_125…faq__table.html...kleiner Auszug ..betreff E-Pass gekennzeichneten Teile zb. Puffs

    Zitat

    Nach der im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
    Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
    Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.

    Bei Blinkern siehts so aus.......

    Zitat

    Für alle Kraftfahrzeuge, die nach dem 01.10.2002 erstmalig zugelasse wurden gilt die nachfolgende EU-Verordnung
    EMV (Elektromechanische Verträglichkeitsprüfung) in Kraftfahrzeugen

    Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen, die am Bordnetz von
    Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden können, verpflichtend.
    Die Anforderungen an eine e-Kennzeichnung sind in der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung der Richtlinie
    95/65/EG vom 31.10.1995 geregelt. In dieser Richtlinie sind, im Gegensatz zur EMV-Richtlinie, die auf
    Normen verweist, auch der Prüfaufbau und die Grenzwerte für Störaussendung beschrieben und festgelegt.
    Geprüft wird die Störaussendung und die Störfestigkeit der Baugruppen und Geräte. Der Prüfaufbau und die
    Grenzwerte unterscheiden sich stark von den in der EMV üblichen Prüfbaubauten (Freifeld mit 10 m
    Messabstand). Eine Übernahme der Prüfergebnisse, die bei den üblichen EMV-Prüfungen nach der EMV-
    Richtlinie 89/336/EG erhalten wurden, ist aus diesem Grund nicht möglich. Geräte, die bereits ein VDE-EMV-
    Zeichen oder eine CE-Kennzeichnung tragen, halten nicht automatisch die Grenzwerte der Richtlinie 95/54/EG ein.

    Mögliche Auswirkungen nicht typgeprüfter Geräte und Baugruppen

    Betreibt man eine Baugruppe oder ein Gerät ohne e-Kennzeichnung am Bordnetz eines Kraftfahrzeuges, das
    eine Typgenehmigung nach der Richtlinie 95/54/EG hat,kann die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen.
    Damit besteht die Gefahr, dass der für das Fahrzeug abgeschlossene Versicherungsschutz durch die nicht
    mehr bestehende Betriebserlaubnis gefährdet ist.

    Typgenehmigung

    Die e-Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellerklärung, sondern wird
    vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt.
    Am Anfang steht eine erfolgreiche Prüfung in einem vom KBA akkreditierten Prüflabor (z. B. VDE-Institut)
    oder einem vom KBA anerkannten Technischen Dienst. Danach stellt der Hersteller beim KBA einen Antrag
    auf Typgenehmigung. Bei positiven Prüfergebnissen und einer erfolgreichen Anfangsbewertung des beim
    Hersteller vorhandenen QM-Systems (so genannte Anfangsbewertung des KBA) wird dem Hersteller dann
    die Typgenehmigung zusammen mit der Typgenehmigungsnummer erteilt

    Alles anzeigen

    Deshalb würde ich den Cops auch nicht die Zuckerwatte in den Arsch blasen und typisierte Teile zusätzlich eintragen.
    In dem Kaufpreis ist die typisierung ja quasi mit drinn ,ich zahle doch nicht zweimal für die gleiche Sache.
    Anders siehts aus wenn zb. ein E-Pass Puff mit Tuningteilen zusammen verbaut wird.


    Wegen Seiteständer O-Ton SIP:Klick Klack

    Zitat

    Seitenständer BUZZETTI Vespa
    PX/Lusso/T5, schwarz
    mit 2 Federn

    Die Seitenständer von Buzzetti haben 2 Federn und klappen von selbst zurück.
    Damit sind sie laut TÜV im Straßen- verkehr zulässig, die Montage ist erlaubt.
    Es ist keine besondere Abnahme beim TÜV nötig!

    Na denn :D

    Weapons of Mass Destruction

  • Tobsen1983
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    • June 28, 2009 at 12:25
    • #15

    Sehr schön, dann kann ich ja mit meinen Blinkern rumfahren und brauch keine sorge haben. Genauso mit dem Seitenständer

    vielen dank für die zahlreichen antworten

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