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Ausnahmegenehmigung Vespa 150

  • Gianni
  • July 24, 2009 at 22:11
  • Gianni
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    • July 24, 2009 at 22:11
    • #1

    Hallo zusammen,
      
    bin ein neues Mitglied der Vespa Gemeinschaft und habe auch schon ein Problem.

    Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen, Ich habe eine 150 VBB2T Baujahr 1965 Import aus Italien mit Deutscher Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 sie war bis vor kurzem in München zugelassen, und hat im Teil 1 eine Ausnahmegenehmigung ohne Fahrtrichtungsanzeige (§70 STVZO) jetzt wollte ich sie bei mir und auf mich anmelden (Baden Württemberg) unser Freundlicher Beamter hier ist der Meinung ich müsse wegen der Ausnahmegenehmigung die ja schon in Teil1 eingetragen ist beim Regierungs- Präsidium Freiburg, einen neuen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung Stellen, kann es sein das ein Bundesland die einträge des anderen nicht anerkennt? Hatte einer von euch auch schon so was.
      
    Bin gespannt was da kommt
      
    Grüßen G. :-7

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    • July 25, 2009 at 08:59
    • #2

    eigentlich wird seit diesem jahr diese ausnahmegen. nicht mehr anerkannt ...

    die ag ist eigentlich mitzuführen, wird nicht unbedingt in die papiere geschrieben ...
    aber: es liegt im ermessen der zulassungsbehörde, so steht es im gesetz, ob dein fahrzeug so zugelassen wird.

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    • July 25, 2009 at 12:44
    • #3

    schnelle Abhilfe schafft das umbauen des motors auf 125ccm, hab ich bei der Sprint von mir auch. Laut Gesetzestext wird Fahrtrichtungsanzeige nur bei Fahrzeugen mit >125ccm vorgeschrieben.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Gianni
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    • July 25, 2009 at 20:41
    • #4

    Hi

    Ja ich weiss dass mit 125 aber ich dachte wenn es schon mal eingetragen ist. Na ja ich werde am Montag mit den Herrn in Freibug Tel.und schauen was da rauskommt. Was da definitiv nicht hin kommt sind die Hässlichen Blinker dan wird es eine 125 und ich spare mir noch die Steuer. Ich werde Berichten wie mein Antrag ausgehen wird.

    Gruß G.

    Don`t worry be happy

    2 Mal editiert, zuletzt von Gianni (August 3, 2009 at 19:13)

  • Gianni
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    • August 3, 2009 at 19:15
    • #5

    Heute ist mein Tag :-2


    Hallo,

    heute habe ich die Antwort von Freiburger Regierungspräsidium bekommen.


    Sehr geehrter Herr xxxxxx


    Für das Fahrzeug wurde bereits am 17.07 2009 durch das Landratsamt München eine Ausnahmegenehmigung bezügl. Der fehlenden Fahrtrichtungsanzeiger erteilt.

    Eine erneute Genehmigung ist nicht mehr erforderlich.


    Mit freundlichen Grüßen


    P.S Heute Zugelassen ohne Blinker

    Don`t worry be happy

    Einmal editiert, zuletzt von Gianni (August 4, 2009 at 07:35)

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    • August 3, 2009 at 20:31
    • #6
    Zitat von Oldie-Garage

    eigentlich wird seit diesem jahr diese ausnahmegen. nicht mehr anerkannt ...

    die ag ist eigentlich mitzuführen, wird nicht unbedingt in die papiere geschrieben ...


    Wie darf ich denn nicht mehr anerkannt verstehen?

    Soll das heißen es gibt keine Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO mehr?

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

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    • August 3, 2009 at 20:36
    • #7

    siehste es gibt zwar zu viele gesetze aber es gibt menschen (beamte) die wissen was ne vespa ist und machen ausnahmeregelungen für die schätzchen...

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