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betriebserlaubnis 2.schrift

  • jeinca
  • August 20, 2009 at 14:49
  • jeinca
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    • August 20, 2009 at 14:49
    • #1

    hallo zusammen,
    meine v50 hat keine betrieberlaubnis. habe aber von der polizei eine unbedenklichkeitserkärung und von der zulassungsstelle ein schreiben. diese habe ich nach piaggio deutschland geschickt und mit der bitte mir eine 2 schrift zu zusenden. 2 wochen habe ich die antwort bekommen das die vespa nicht in deutschland gemeldet ist und so mit ein reimport ist. also kein BE. ich dachte das ein erkennungszeichen für eine in deutschland gemeldete vespa das deutsch typenschild ist.
    also jetzt meine fragen.
    liege ich mit meiner meinung falsch (deutsches typenschild) ?
    was muß ich machen um meine vespa trotzdem legal anzumelden ?
    bitte um antwort danke
    jeinca

  • snoogle
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    • August 21, 2009 at 11:08
    • #2

    ich würde sagen, dass Piaggio damit nur gemeint hat, dass Deine Vespa nicht in Augsburg gebaut wurde und sie deshalb keine Zweitschrift haben.

    Jetzt gilt es also herauszufinden, wo sie gebaut wurde. Ich würde evtl. mal bei Piaggio in Italien anfragen.

    Was ich mir auch vorstellen könnte: Fahr zum TÜV und lass Dir das Teil abnehmen. Der sollte ja irgendwas in der Richtung ausstellen können.

  • rassmo
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    • August 21, 2009 at 11:33
    • #3

    Hallo, die Zweitschrift kannst Du nur über einen Piaggio-Händler bekommen. Du gehst mit Unbedenklichkeitserklärung und Roller hin und kannst dann die Zweitschrift bestellen. Ist im Forum schon öfters beschrieben und kostet ca. € 60.--. Wenn Du die Vespa beim TÜV abnehmen lässt dürfte für ein Einzelgutachten deutlich mehr fällig werden.

    Hat deine V50 einen Tacho? Wenn ja wahrscheinlich deutsch, wenn nein wahrscheinlich aus Italien mitgebracht und keine Zweitschrift möglich.

    MfG

    Meines Wissens nach wurden V 50 nie in Augsburg gebaut.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • snoogle
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    • August 21, 2009 at 12:04
    • #4
    Zitat von rassmo

    Hallo, die Zweitschrift kannst Du nur über einen Piaggio-Händler bekommen. Du gehst mit Unbedenklichkeitserklärung und Roller hin und kannst dann die Zweitschrift bestellen. Ist im Forum schon öfters beschrieben und kostet ca. € 60.--. Wenn Du die Vespa beim TÜV abnehmen lässt dürfte für ein Einzelgutachten deutlich mehr fällig werden.

    Ich würde mal behaupten, der Händler macht auch nix anderes, als bei Piaggio anzufragen... bei einem Import bin ich nicht so im Thema... aber für die Erlangnung der deutschen Betriebserlaubnis steht auch einiges bei Tipps & Tricks. Oder mal Rita fragen... hat dazu auch irgenwo was geschrieben

  • kasonova
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    • August 21, 2009 at 13:20
    • #5

    Hi, ja die Idee Rita zu kontaktieren halte ich auch für das Beste. Nur ist die leider hier gesperrt, gehe ins GSF und schreib ihr da ne Mail.

    klaus

  • Rita
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    • August 21, 2009 at 16:22
    • #6

    Nö Klaus, ich bin wieder da...
    kann per pm Teleonnummer schicken...

    Rita

  • jeinca
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    • August 25, 2009 at 10:23
    • #7

    hallo zusammen,
    danke für die ganzen antworten.
    mache erstmal die vespa wieder fit und mache dann den papierkram.
    danke jeinca

  • stefbold
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    • August 25, 2009 at 23:38
    • #8

    wenn piaggio deutschland schon abgewunken hat muss sie übern tüv und dann abstempeln in der zulassungsstelle - da hilft wahscheinlich auch nochmal nachfragen nix -ist aber ausser in muenchen wohl nirgends ein grösseres problem

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