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Lenkerendblinker

  • etzelcosa
  • March 9, 2010 at 20:16
  • etzelcosa
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    • March 9, 2010 at 20:16
    • #1

    Moin moin!Möchte Lenkerendblinker,``Ochsenaugen``montieren und die hinteren weglassen.Geht das TÜV Mäßig oder ist es Baujahr bedingt?Bin der Meinung das Zweiräder nur bis BJ 1990 oder früher ausschließlich mit Lenkerendblinker ohne die Hinteren gefahren werden dürfen..?Kann mir in der Sache jemand weiterhelfen?MfG

  • rassmo
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    • March 9, 2010 at 20:59
    • #2

    Also lt. StVO sind bei Krafträder erst ab 125 ccm Blinker vorgeschrieben. Falls trotzdem eine Blinkanlage angebracht wird muß sie entsprechen. Ob es davon Ausnahmen gibt kann dir am besten dein TÜV beantworten. Was du aber in jedem Fall brauchst ist eine Vorrichtung die das Mitdrehen der Blinker beim Gasgeben und Schalten verhindert.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkracer
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    • March 9, 2010 at 23:25
    • #3

    Deine Annahme bzgl. Lenkerenden als alleinige Blinker nur bis Bj. 90 ist richtig. Danach sind hinten zusätzliche Blinker erforderlich.

    Wenn es allerdings um eine Cosa 125 geht, benötigt diese als Leichtkraftroller lt. § 54 StVZO tatsächlich gar keine Fahrtrichtungsanzeiger, auch wenn original welche vorhanden waren.

    Wenn du jetzt aus Sicherheitsgründen doch noch Lenkerendenblinker haben willst, könnte ich mir vorstellen, dass dann baujahresbedingt trotzdem hintere Blinker erforderlich sind. Also quasi "ganz oder gar nicht". Aber am besten klärst du das wie schon erwähnt vor dem Umbau mit dem TÜV und nimmst dazu auch Ausdrucke der Gesetzestexte mit.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • etzelcosa
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    • March 10, 2010 at 10:25
    • #4

    Moin moin!Habe dem TÜV-Nord per email die Frage eben geschickt.Mal sehen ob und wann ich Antwort erhalte.Jedenfalls schonmal ein Danke für Eure Antworten.Gruß aus Ostfriesland

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