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50n spezial Bj.81 größerer Vergaser, anderer Auspuff

  • wanker69
  • April 12, 2010 at 21:10
  • prometheus0815
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    • April 14, 2010 at 20:40
    • #21
    Zitat von rassmo

    je nach Führerschein darfst du nur Fahrzeuge mit bbH von 45 km/h


    In meinem "alten" 3er-Lappen von 1998 ist ja Klasse 4 eingeschlossen. Es steht drin, dass ich Krafträder bis 50 ccm und bis 50 km/h fahren darf. Ist das heutzutage anders?

  • max_50
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    • April 14, 2010 at 20:47
    • #22
    Zitat

    Im Prinzip ja, denn je nach Führerschein darfst du nur Fahrzeuge mit bbH von 45 km/h oder Fahrzeuge die in der ehemaligen DDR, vor 1989, hergestellt wurden und deshalb 60 km/h fahren dürfen. Also unabhängig von der Geschwindigkeit die in den Papieren steht darfst du den Roller nicht fahren. Die Papiere bestätigen ja nur wie schnell die Vespa fährt und nicht das du sie fahren darfst. Die zweite Frage ist was du bei der Versicherung als zu versicherndes Fahrzeug angegeben hast.

    Zum einen kann ich jetzt ja völlig entspannt meinen 130 polini fahren, wenn sie nichtmal im ori zustand "legal zu fahren" ist :+3

    Die andere Frage ist jetzt, wie sinnvoll es ist, dass ich eine 50 ccm Smallframe nicht mit kleinem Kennzeichen und m- Führerschein fahren kann :-4

    ---suche rundes bremspedal für V50---bitte alles anbieten

  • rassmo
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    • April 14, 2010 at 21:15
    • #23
    Zitat von prometheus0815

    In meinem "alten" 3er-Lappen von 1998 ist ja Klasse 4 eingeschlossen. Es steht drin, dass ich Krafträder bis 50 ccm und bis 50 km/h fahren darf. Ist das heutzutage anders?

    Ja, das hat sich geändert. Du darfst jetzt sogar 125 ccm fahren wenn du ihn vor 1980 erworben hast.

    Zitat von max_50

    Die andere Frage ist jetzt, wie sinnvoll es ist, dass ich eine 50 ccm Smallframe nicht mit kleinem Kennzeichen und m- Führerschein fahren kann

    Darfst du ja, wenn die bbH nicht über 45 km/h liegt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Fishi
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    • April 14, 2010 at 21:24
    • #24

    ne vor 1999 oder so darfst du 50km/h fahren. also wenn ein roller vor dem datum zugelassen worden ist.

    Im GSF hättest du für diese Frage aufs Maul bekommen!!!
    => SUCHE BENUTZEN!!!


    "Dominik mach mal LÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRM!!!"

  • rassmo
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    • April 14, 2010 at 22:14
    • #25
    Zitat von Fishi

    ne vor 1999 oder so darfst du 50km/h fahren. also wenn ein roller vor dem datum zugelassen worden ist.

    31.12.2001 ist der Stichtag an dem der Roller erstmals in Verkehr genommen worden sein muß. Deshalb kann man Vespae auch mit 48 km/h eingetragen kriegen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Fishi
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    • April 15, 2010 at 07:30
    • #26

    dann wars der tag :-2

    Im GSF hättest du für diese Frage aufs Maul bekommen!!!
    => SUCHE BENUTZEN!!!


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