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Kaufvertrag

  • Blue4Ever
  • May 7, 2010 at 18:49
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    • May 7, 2010 at 18:49
    • #1

    Hallo Jungs

    Ich will meine Vespa verkaufen und jetzt will ich fragen wie der Kaufvertrag so aussehen sollte ? was sollte drin stehen ? was muss ich beachten ? der kollege der wo sie kauft kommt und hollt sie ab (also er sieht sie und fährt auch damit).
    In der suchfunktion hab ich nix berauschendes gefunden. Weil es ist halt ein BAstelfahrzeug :+2

    Hab so ein Formular von mobile. de kann ich das hernehmen ?!

    :-7 :-7 :-7 :-7

  • Jetz nicht
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    • May 7, 2010 at 19:27
    • #2

    guck mal auf der seite vom adac, da gibts vorgefertigte, die sind eig ganz gut und ist alles wichtige drinn;)

    Besser heimlich schlau, als unheimlich doof.

  • Blue4Ever
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    • May 7, 2010 at 19:35
    • #3

    ja habs gesehen.muss ich mal durchlesen,
    weil einen Kaufvertrag sollte ich schon machen gell

  • prometheus0815
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    • May 7, 2010 at 19:45
    • #4

    Nie ohne Kaufvertrag! Bei einem reinen Bastlerfahrzeug / Teileträger reichen aber eigentlich eine Handvoll Formulierungen, etwa sowas:

    ----------

    Kaufvertrag
    zwischen
    Herrn A.B.,
    geb. am ... in ...,
    wohnhaft Jenestraße 12, 34567 Dortunddort
    als Verkäufer
    und
    Frau C.D.,
    geb. am ... in ...,
    wohnhaft Selbigestraße 45, 67890 Anderswo
    als Käuferin

    Herr A.B. verkauft das nachfolgend bezeichnete Fahrzeug an Frau C.D.:
    Motorroller Vespa LX 50
    Fahrgestellnummer: XXXXX
    Motornummer: YYYYYY

    Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 123,45 EUR.

    Das Fahrzeug wird wie besehen als Bastlerfahrzeug bzw. Ersatzteileträger unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
    Eine Betriebserlaubnis sowie N Schlüssel werden der Käuferin mit Zahlung des vereinbarten Kaufpreises übergeben.
    Die Käuferin verpflichtet sich, die bestehende Versicherung bei der Machmicharm Versicherungs-AG binnen einer Woche nach Zustandekommen dieses Vertrages auf Ihren Namen umzuschreiben oder zu kündigen.
    Herr A.B. versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist und keine Rechte Dritter auf ihm lasten.

    Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden.

    Dortunddort, 08.05.2010

    Unterschriften

    ----------

    Gegenseitig Personalausweise prüfen! Nicht vergessen, der Käuferin eine Quittung über Zahlung des Kaufpreises auszustellen!

    EDIT: Ich bin kein Rechtsanwalt oder ähnliches, daher erfolgt die Verwendung der obigen Informationen auf eigenes Risiko. Meines Wissens sollte es aber reichen, die Vespa als Wrack zu deklarieren und die Gewährleistung auszuschließen, um Dich aus dem Schneider zu bringen.

  • Blue4Ever
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    • May 7, 2010 at 19:55
    • #5

    ja danke dir !!! super

  • prometheus0815
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    • May 7, 2010 at 22:51
    • #6

    Noch besser ist es vermutlich, Versicherungsschild und -schein gar nicht erst mit zu verkaufen, sondern zu vernichten. Eine bestehende Versicherung könnte möglicherweise als Hinweis auf eine Fahrtüchtigkeit der Vespa gewertet werden. Also lieber auf die letzten paar Euro verzichten, falls überhaupt ein Versicherungsvertrag läuft.

    Ich muss allerdings zugeben, dass ich in Angelegenheiten der Sachmängelhaftung vielleicht ein wenig paranoid bin, seit ich mal eine alte T3-Pritsche von VW für einen Bekannten verscherbelt habe und zwei Tage später der Käufer am Telefon war: Zylinderkopf hin, mitten auf dem Heimweg liegen geblieben, Schlepperrechnung am Hals. Er wollte ja selbst auf Nachfrage und mit weißen Auspuffdämpfen im Blickfeld keine Probefahrt machen. :whistling:

  • runatthesun
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    • May 8, 2010 at 15:07
    • #7

    wenn du das reine fahrzeug verkaufst, also ohne versicherung brauchst eigentlich gar keinen schriftl. kaufvertrag - sofern direkt bar bezahlt wird.

    der schützt eher den käufer.

    anders siehts aus wenn du, wozu ich nicht rate, die versicherung mitverkaufst.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • prometheus0815
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    • May 8, 2010 at 15:21
    • #8
    Zitat von runatthesun

    wenn du das reine fahrzeug verkaufst, also ohne versicherung brauchst eigentlich gar keinen schriftl. kaufvertrag - sofern direkt bar bezahlt wird.


    Na ja, immerhin muss man auch als Privatperson die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) explizit ausschließen. Es schadet sicher nicht, das schriftlich festzuhalten.

  • Blue4Ever
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    • May 8, 2010 at 15:23
    • #9

    Momentan hab ich keien Versicherung für das Auto laufen.
    Dachte halt an einen Kaufvertrag weil es ist halt ein gebruachter Roller der wo schon 20 jahre alt ist .
    also kann ja schnell mal was hin sein wie ihr wisst.

  • Schwidi
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    • May 8, 2010 at 18:06
    • #10

    Ich drucke mir auch immer den vom ADAC aus.Man muss allerdings Mitglied sein, um den laden zu können.Hab ihn aber als PDF, falls ihn jemand braucht. ^^

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

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