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Vespa PX 150 ohne Fahrzeugschein

  • Juulsn
  • August 3, 2010 at 12:48
  • Juulsn
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    • August 3, 2010 at 12:48
    • #1

    Hey,

    ich habe folgendes Problem.
    Vor ca. 4 Monaten habe ich eine PX 80 mit Betriebserlaubnis und Kauffertrag erworben, der Fahrzeugschein war nicht dabei.
    80er Motor kam raus und ein 150er rein, wurde auch schon vom TÜV abgenommen.
    Gestern war ich am Landratsamt und wollte den ganzen Spaß zulassen, da stellt der Sachbearbeiter fest das es zu deim Fahrzeug theoretisch einen Fahrzeugschein gibt und das die Abmeldung nicht in der Betriebserlaubnis eingetragen ist. ( Die BE ist natürlich nach dem TÜV auch erloschen )
    Die Frage jetzt, reicht es mit der vom TÜV als ungültig abgestempelten BE, der Abmeldebescheinigung und dem Kauffertrag die Vespa neu zuzulassen, bzw neue Papiere dafür zu bekommen?
    Wenn ja, was kostet das alles ca.?

    Danke schonmal im vorraus.

  • pkracer
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    • August 3, 2010 at 13:14
    • #2

    Sowas wird je nach Zulassungsstelle und selbst innerhalb der gleichen Zulassungsstelle je nach Sachbearbeiter unterschiedlich streng gehandhabt. Deshalb hilft es wenig, wenn dir hier jemand schreibt, dass es bei seiner Zulassungsstelle keine Probleme gab, du aber bei der für deinen Wohnort zuständigen auf eine schlecht ge...launte Sachbearbeiterin triffst.

    Am einfachsten wäre es daher, wenn du bei deiner Zulassungsstelle anrufst und dich erkundigst. Günstig ist, dabei den Namen des Gesprächspartners zu notieren, um sich später auf die Auskunft beziehen zu können, falls es dann vor Ort doch noch Schwierigkeiten geben sollte.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Juulsn
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    • August 3, 2010 at 17:18
    • #3

    Danke für die schnelle Antwort.
    Das Sachbearbeiter gestern erzählte mit, da in meiner BE die Abmeldung nich eingetragen ist, das ich den verloren gegangenen Fahrzeugschein über den Vorbesitzer neu Beantragen lassen muss, da dort dann das Abmeldedatum eingetragen ist.
    Es ist also rein theoretisch möglich, das sie sich die Daten zur Abmeldung ( am 01.04.2010 war das ) einfach vom Landratsamt bei dem die Vespa davor angemeldet war telefonisch oder per Fax zukommen lassen !?
    Der Sachbearbeiter hat noch irgendetwas von Vollabnahme nach §21 geredet, die die wird doch aber nicht fällig wenn die Vespa bis vor guten 4 Monaten angemeldet war oder?

  • kasonova
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    • August 4, 2010 at 08:11
    • #4

    Doch die Vollabnahme wir fällig, nicht wegen dem Roller sondern wegen der verlorenen Papiere, denn der jenige der die Papiere hat ist auch der Besitzer der Vespa, gleichgültig wer die hat. Ich hab das Spiel gerade gemacht. 1. Polizei Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen (könnte ja geklaut sein und zur Fahndung ausgeschrieben) 2. Zur Zulassungsstelle, Eidestattliche Versicherung das Papiere verloren (30,- Euro), Unbedenklichkeitsbescheinigung (das nicht von der Zulassungsstelle zwangsweise stillgelegt) (10,- Euro). 3. Fahrt zum TÜV Abnahme nach § 21 (61,- Euro). 4. Straßenverkehrsamt ausstellen der Papiere 26,- Euro).
    Tut mir sehr leid für Dich aber das ist Deutschland.

  • Juulsn
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    • August 4, 2010 at 10:25
    • #5

    Also wär es wesentlich günstiger wenn ich den Vorbesitzer darum bitte sich einen neuen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen und er mir diese dann schickt ?
    Was kommen an Kosten auf den Vorbesitzer zu ( hab ihn mitlerweile erreicht ) ?
    Die Betriebserlaubnis hab ich ja, ist das nicht der "Ersatz" für den Fahrzeugbrief mit dem quasi bewiesen wir das das Ding nicht geklaut ist.
    Der Fahrzeugschein ist ja nur zum mitführen, nicht als Besitznachweis, oder hab ich da was falsch verstanden?
    Was hat denn bei deiner Vespa gefehlt, bzw. was hattest du noch an Papieren?
    Das mit der Bürokratie hab ich schon gemerkt, ich war bei 2 Sachbearbeitern, die haben wir völlig verschiedene Dinge erzählt...
    Ich bin total verwirrt, eigendlich will ich doch nur mit der Vespa rumcruisen :P

  • kasonova
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    • August 4, 2010 at 12:39
    • #6

    Jau, das ist der richtige Weg, er hat es verschlampt, soll er auch den Fehler wieder ausbügeln. Die Bescheinigung der Abmeldung würde genügen.

  • konni78
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    • August 6, 2010 at 09:28
    • #7

    Hallo,

    frag doch mal beim Amt ob es reicht die Versicherungspolice vorzulegen?

    Wenn der Roller abgemeldet wurde muss es doch eine Schriftliche Bestätigung geben.

    Und das Verkehrsamt kann sich InfoHilfe holen beim Amt wo die Reuse abgemeldet wurde.

    Das ist wieder typisch Deutsche Politik und Bürokratie oder kurz : Willkür.

    Gruß

  • Juulsn
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    • August 6, 2010 at 12:10
    • #8

    Ja, die letzen Tage am Amt waren wirklich Willkür.
    Gestern bin ich an einen freundlichen Sachbearbeiter geraten, der hat mir alles zugelassen, endlich =)
    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

    Grüße, Juulsn

  • konni78
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    • August 7, 2010 at 11:38
    • #9

    Hallo :+2 und was lernen wir daraus ?

    Die Spezie der fähigen Beamten mit und ohne Kittel, es gibt sie noch yohman-)

    Nur leider zu viele Unfähige die auch nicht zuhören oder selber denken wollen oder können.

    Man braucht sich ja nur falsch auszudrücken und schon geht alles in die falsche Richtung,aber nun hast Du es geschafft. jubel

    ich wünsche dir eine gute Saison :-6

    Gruß

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