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Was erzähle ich dem Amt: Import oder Scheunenfund

  • Bandicoot
  • August 28, 2010 at 16:02
  • Bandicoot
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    • August 28, 2010 at 16:02
    • #1

    Heyho.... ich will nächste Woche mal alles hinter mir lassen was den ganzen Papierquatsch anbetrifft:

    Heisst:

    Unbenklichkeitsbescheinigung bei der Popozei abholen, TÜV Vollabnahme machen lassen, ?Deutsche Papiere beantragen?

    Und hier ist mein Problem:

    meine P125X ist ein Import aus Italien, war dort 83 angemeldet soweit ich weiss und ist dann in den 90ern hier rüber geholt worden.
    Bj. ist auch 83.
    Sogar der Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere etc. ist dabei und alles auf meinen Schwiegervater ausgeschrieben.


    Jetzt hab ich aber gelesen das wenn ich zum Piaggio-Fritzen gehe und sage, "Hier sind die ital. Dinger, gibt mir ma paar deutsche Papiere" das mit mehr Aufwand verbunden ist, weil aus Italien und blabla nur die können sowas ausstellen.

    Anhand Motor/Rahmennummer sieht man doch auch das es sich um ein ital. Fahrzeug handelt oder? Fangen mit VNX1M u VNX2T an....

    IM GSF-Forum hat jemand gesagt das ein "Scheunenfund von Uropa" schneller/einfacher an Papiere kommt und er das bisher so gemacht hat.


    Also, was tun? :O

  • rassmo
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    • August 28, 2010 at 17:24
    • #2

    Vergiß alles was du mit Piaggio-Händler und Papieren gehört hast. Bei einer P125X brauchst du eine Fahrzeugschein da die Vespa normal zugelassen werden muß. Eigentlich muß der letzte Besitzer die Papiere als verloren melden und kann dann Neue beantragen. Wenn das Fahrzeug schon in Deutschland gemeldet war kann die Polizei den vorherigen Halter anhand der Fahrzeugnummer herausfinden oder eben feststellen das die Vespa noch nie in Deutschland zugelassen war.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Bandicoot
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    • August 28, 2010 at 17:43
    • #3

    In Deutschland war so nie angemeldet, nur in Italien.

    Also geh ich mit allen meinen ital. Papieren, TÜV und Unbenklichkeitsbescheinigung zum Piaggio-Fritzen und lass mir dort den deutschen Fahrzeugschein geben?

  • Pornstar
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    • August 28, 2010 at 19:22
    • #4

    Nein das kann der Piaggio Fritze nicht.

    Du hast Doch den Roller vor 10 Jahren mit Papieren abgemeldet gekauft, die hast Du aber leider verschlampt. Jetzt willst Du ihn wieder zulassen. Dafür brauchst Du eine §21 Untersuchung vom TüV, Dekra, etc. und musst an Eidesstatt den Verlust der Deutschen Papiere und das rechtmäßige Eigentum an diesem Fahrzeug versichern. Da Du ja die Wahrheit sagst, ist die eidesstattliche Versicherung für Dich ja kein Problem und die Zulassungsstelle kann die Hintergründe nicht überprüfen. Ihre Aufzeichnungen sind max. 7 Jahre alt. Die Zulassungsstelle überprüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde und stellt Dir darüber für schlappe 5 Euro eine Bescheinigung aus. Die FIN wird dann im Bundesanzeiger aufgeboten, das Fahrzeug kann aber schon am selben Tag zugelassen werden. Brief und gestempeltes Kennzeichen werden Dir noch am gleichen Tag ausgehändigt. Den Brief bekommst Du nach 6 Wochen. So läuft es auf fast allen Zulassungsstellen. In München soll es aber fast unmöglich sein, so zu verfahren. Weiß der Teufel auf welcher rechtlichen Grundlage.

    Lieber zwei Damen im Arm, als zwei Arme im Darm.

  • px_scooterboy
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    • August 28, 2010 at 19:48
    • #5

    Joo würde ich auch so sehen, Pornstar hat recht, du must auf jedenfall eine Verlusterklärung der Papiere machen, sonst wird es fast unmöglich.
    Und noch was sag denen aufm Amt das du die Papiere verloren hast, und nicht dass du das fahrzeug so bekommen hast, dann muss der Vorbesitzer diese Erklärung machen (viel zu viel wirbel um ein Stück Papier) das Problem hatte ich bei einem Roller von mir auch schon.

  • Bandicoot
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    • August 28, 2010 at 20:52
    • #6

    Alles klar, super danke :)
    Naja... dann weiss ich ja was ich für den Papierkram brauche

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