1. Vespa Forum
    1. Unerledigte Themen
  2. Dashboard
  3. Galerie
    1. Alben
    2. Karte
  4. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Galerie
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. Klatsch und Tratsch
  3. Offtopic

PK 125 xl ohne Blinker fahren

  • PKMatze
  • October 3, 2010 at 11:09
  • PKMatze
    Anfänger
    Reaktionen
    1
    Punkte
    216
    Beiträge
    39
    Wohnort
    Rottweil
    Vespa Typ
    PK 125 XL Bj 88, V50 Special Bj.81, V50 Special Bj.81 Olack
    • October 3, 2010 at 11:09
    • #1

    Hallo,


    ich bin neu hier. Ich bin seit Freitag sehr stolzer Besitzer einer Vespa.hutwink.gif

    Ich bin 20 Jahre alt und habe es endlich geschafft meinen kleinen Traum zu erfüllen.

    Der Vorbesitzer hat an der Vespa "Lenkerblinker" angebracht. Einer davon hat nicht funktioniert. Nach langer und erfolgloser suche kamen wir auf die Idee das man vielleicht die Vespa auch ohne Blinker zulassen bzw. eintragen lassen kann. Ist das möglich?

    Und was brauch ich dazu? Ich habe schon nach dem Thema gegoogelt aber nichts eindeutiges gefunden...


    Vielen Dank für eure HIlfe.

  • kasonova
    Foren-Inventar
    Reaktionen
    43
    Punkte
    31,593
    Trophäen
    2
    Beiträge
    6,227
    Bilder
    10
    Einträge
    3
    Wohnort
    Solingen
    Vespa Typ
    Vespa ET2, V50 Spezial, PK 50 XL2
    • October 3, 2010 at 11:16
    • #2

    Fein für Dich. 125ger = großes Nummerschild = Blinker MUSSEN. (§54)

  • KellerK!nd
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    3
    Punkte
    1,778
    Trophäen
    1
    Beiträge
    333
    Bilder
    5
    Wohnort
    RT
    Vespa Typ
    Feindstaub produzierend
    • October 3, 2010 at 11:41
    • #3
    Zitat von kasonova

    Fein für Dich. 125ger = großes Nummerschild = Blinker MUSSEN. (§54)


    falsch, bis 125ccm kleines Nummernschild ;) Blinker müssen trotzdem

    Harte Schale - Weicher Keks

  • Saint Peter
    Vom Vintage Verweht
    Reaktionen
    13
    Punkte
    5,293
    Trophäen
    1
    Beiträge
    976
    Bilder
    14
    Wohnort
    Oldenburg, Osnabrück
    Vespa Typ
    PK XL II, PX 80
    • October 3, 2010 at 11:50
    • #4

    ab welchem baujahr genau?

    We Are the Mods!

    Abrollern Oldenburg 2014 - Termine & Veranstaltungen - VespaOnline | Das Vespa Forum für Blechroller

  • pkracer
    Meistermisanthrop
    Reaktionen
    76
    Punkte
    50,491
    Trophäen
    2
    Beiträge
    10,078
    Vespa Typ
    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • October 3, 2010 at 11:55
    • #5

    Die PK 125 XL hat im Originalzustand echte 121 ccm, gilt damit als Leichtkraftroller und braucht demzufolge per Gesetz keine Blinker:

    Zitat


    § 54 StVZO:

    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +/- 0,5 Hz (90 Impulse +/- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

    (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

    (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

    (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.

    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

    1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

    2. an Krafträdern

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

    3. an Anhängern

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,

    4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,

    an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,

    5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

    1. einachsigen Zugmaschinen,

    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

    3. offenen Krankenfahrstühlen,

    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

    5. folgenden Arten von Anhängern:

    a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;

    b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;

    c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;

    d) Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

    (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

    Alles anzeigen

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • kasonova
    Foren-Inventar
    Reaktionen
    43
    Punkte
    31,593
    Trophäen
    2
    Beiträge
    6,227
    Bilder
    10
    Einträge
    3
    Wohnort
    Solingen
    Vespa Typ
    Vespa ET2, V50 Spezial, PK 50 XL2
    • October 3, 2010 at 12:04
    • #6
    Zitat von KellerK!nd

    falsch, bis 125ccm kleines Nummernschild Blinker müssen trotzdem


    Naja, nicht päpstlicher sein als der Papst. Klein ist bei mir das, unter groß verstehe ich die normalen Nummernschilder, gleich in welcher Ausprägung und Größe.

    Bilder

    • Kennzeichen.jpg
      • 4.05 kB
      • 99 × 122
      • 717
  • KellerK!nd
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    3
    Punkte
    1,778
    Trophäen
    1
    Beiträge
    333
    Bilder
    5
    Wohnort
    RT
    Vespa Typ
    Feindstaub produzierend
    • October 3, 2010 at 12:37
    • #7
    Zitat von kasonova


    Naja, nicht päpstlicher sein als der Papst. Klein ist bei mir das, unter groß verstehe ich die normalen Nummernschilder, gleich in welcher Ausprägung und Größe.


    Gut, ich zähl das Fuffischild nich zu klein oder groß :D

    Harte Schale - Weicher Keks

  • PKMatze
    Anfänger
    Reaktionen
    1
    Punkte
    216
    Beiträge
    39
    Wohnort
    Rottweil
    Vespa Typ
    PK 125 XL Bj 88, V50 Special Bj.81, V50 Special Bj.81 Olack
    • October 3, 2010 at 18:57
    • #8

    Sehr gut danke für die schnellen Antworten.


    Dann werd ichs mal ohne Blinker versuchen, mal sehen obs funktioniert.

  • PKMatze
    Anfänger
    Reaktionen
    1
    Punkte
    216
    Beiträge
    39
    Wohnort
    Rottweil
    Vespa Typ
    PK 125 XL Bj 88, V50 Special Bj.81, V50 Special Bj.81 Olack
    • October 8, 2010 at 20:06
    • #9

    So ich hab jetzt mal vorab mit einem Tüver geredet. Nachdem ich ihn auf den §54 hingewiesen hab, hat ers eingesehen dass ich keine Blinker brauch.


    Nun ist mir aber noch ein Problem eingefallen: Meine Vespa (VMX6T) hat nur für die Hinterradbremse einen Bremslichtschalter. Macht es überhaupt sinn so zum Tüv zu fahren? Oder muss ich einen Nachrüsten? Wenn ja kann mir einer erklären wie?

    Vielen vielen Dank für eure Unterstützung.


    Gruß Matze

  • pkracer
    Meistermisanthrop
    Reaktionen
    76
    Punkte
    50,491
    Trophäen
    2
    Beiträge
    10,078
    Vespa Typ
    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • October 8, 2010 at 20:11
    • #10

    Die meisten Vespas für den deutschen Markt haben wenn überhaupt nur einen Bremslichtschalter für die Hinterradbremse. Erst mit Einführung der vorderen Scheibenbremse bei der PX gabs auch vorne einen Bremslichtschalter - abgesehen von diversen ausländischen Modellen wie z. B. für den dänischen Markt, wo es sowas auch schon vorher in Verbindung mit Trommelbremse gab.

    Da muss der TÜV-Prüfer mit den Tatsachen klar kommen - ist ein altbekanntes Diskussionsthema beim TÜV, was die meisten Prüfer nach Erläuterung dann aber akzeptieren.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • PKMatze
    Anfänger
    Reaktionen
    1
    Punkte
    216
    Beiträge
    39
    Wohnort
    Rottweil
    Vespa Typ
    PK 125 XL Bj 88, V50 Special Bj.81, V50 Special Bj.81 Olack
    • October 8, 2010 at 20:14
    • #11

    Puh vielen dank für deine schnelle Antwort :thumbup:

    dann schau ich mal ob ich für morgen ein Fahrzeug bekomm dass ich sie zum Tüv bringen kann...


    Ich meld mich dann wieder wenn ich da war und werde berichten :-2

  • PKMatze
    Anfänger
    Reaktionen
    1
    Punkte
    216
    Beiträge
    39
    Wohnort
    Rottweil
    Vespa Typ
    PK 125 XL Bj 88, V50 Special Bj.81, V50 Special Bj.81 Olack
    • October 11, 2010 at 15:08
    • #12

    So Leute ich komm grad vom Tüv,


    hat alles geklappt heute Abend hol ich die Papiere ab. klatschen-)


    Nach etwas warten kam der Mann auf mich zu. Er hat gefragt warum ich ein Importiertes Fahrzeug gekauft habe. Ich dann: "Weil es mir grefällt und grad gepasst hat" (mir is nix besseres eingefallen :rolleyes: )


    Als er dann gefahren ist kam er zurück und fragte nach den Blinkern und nach dem Tacho, der hat nicht funktioniert... dann hab ich bisschen an der Tachowelle gerüttelt und ihn gebeten nochmal zu fahren( ich hatte das schonmal) immer noch nix , dann das gleiche nochmal gerüttelt, gefragt, und es hat geklappt. Als ich ihn dann wegen den Blinkern auf §54 Stvzo hingewiesen hab war das auch geklärt. Dann hat er sich noch die Reifen angesehen --> auch ok.


    Morgen gehts dann auf die Zulassungsstelle und dann kanns losgehen. :-7


    Gruß Matze

Tags

  • Vespa PK 125
  • Vespa Blinker
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt
  4. Geschichte der Vespa bei Wikipedia
  5. Nutzungsbedingungen
Made with ♥ in Bavaria
Community-Software: WoltLab Suite™