1. Vespa Forum
    1. Unerledigte Themen
  2. Dashboard
  3. Galerie
    1. Alben
    2. Karte
  4. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Galerie
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. Klatsch und Tratsch
  3. Offtopic

Umfrage zu Polizeikontrollen

  • Lukk
  • January 7, 2011 at 19:44
  • pkracer
    Meistermisanthrop
    Reaktionen
    76
    Punkte
    50,491
    Trophäen
    2
    Beiträge
    10,078
    Vespa Typ
    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • March 10, 2011 at 12:40
    • #41

    Kannte ich beides schon. Allerdings halte ich die Konstruktion des rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Obliegenheitsverletzung durch Einsparungen bei der Versicherung (Mopedkennzeichen statt u. U. teure "unter 80 km/h Leichtkraftradversicherung") für arg weit hergeholt bzw. einen unzulässigen Schluss. Unzulässig deshalb, weil es in § 7 um den Vermögensvorteil aus einer der in § 5 genannten Obliegenheitsverletzungen geht, da ist aber das vorsätzliche Erlöschenlassen einer Betriebserlaubnis als Obliegenheitsverletzung gar nicht aufgeführt. Also kann ich aus einer nicht vorliegenden Obliegenheitsverletzung auch keinen Vermögensvorteil ziehen.

    Aber selbst wenn man diese Konstruktion anerkennen würde - was ist, wenn ich gar keine Ersparnis bei der Versicherung gehabt hätte und damit auch keinen Vermögensvorteil. Z. B. eine PX 200 mit nicht eingetragenem 210er - da ändert sich auch nach Eintragung nichts an den Versicherungskosten. Oder sollte da etwa auf die Ersparnis der TÜV Gebühren und der Kosten für Änderung der Papiere und deshalb nicht vorgenommene Eintragung abgestellt worden sein?

    Ganz generell und unabhängig von solchen Spitzfindigkeiten müsste aber exakt dieses illegale Tuning entscheidend zum Unfallgeschehen beigetragen haben bzw. dieses unausweichlich gemacht haben. Klar ist, dass ich wenn ich mit einer getunten 50er Vespa und 80 km/h in einer Zone 30 jemandem die Vorfahrt nehme, schuldig bin und erst das illegale Tuning das Erreichen der Geschwindigkeit von 80 km/h möglich gemacht hat. Wenn der gleiche Unfall aber mit dem gleichen getunten Roller nur mit 40 km/h passiert, kann das Tuning nicht ursächlich gewesen sein.

    Der im Motor Talk Topic erwähnte § 3 PflVG hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun - der regelt nur, dass die Versicherung gegenüber dem Geschädigten in jedem Fall leistungpflichtig ist. Das war auch völlig unstreitig, es geht ja um die Frage, in welcher Höhe der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden kann - 5.000 Euro oder volle Schadenshöhe.

    Wie auch immer, die Angelegenheit dreht sich wie nicht anders zu erwarten mal wieder im Kreis. Auf der einen Seite die Mahner des Gewissens, auf der anderen Seite die, denen das Fahren mit nicht eingetragenen Teilen trotz möglicher Folgen völlig egal ist. Daran wird sich auch in diesem Leben voraussichtlich nichts mehr ändern - letztlich hat jeder die Verantwortung für sein Handeln selbst zu tragen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • rassmo
    Foren-Himbeertoni
    Reaktionen
    2,511
    Punkte
    61,981
    Trophäen
    3
    Beiträge
    11,819
    Einträge
    10
    • March 10, 2011 at 12:45
    • #42
    Zitat von prometheus0815

    Lies dort mal §7

    Genau das ist aber das Problem. Solange kein Zylinder >125 ccm drauf ist verschaffst du dir keinen Vermögensvorteil da die Versicherung dann nicht teuerer ist als ein Versicherungskennzeichen.
    Auch den anderen Link inkl. der Querverweise, nicht alle, habe ich durchgelesen. Im Endeffekt lese ich daraus das erstmal der Regress auf € 5000.--, wegen Verletzung der Obligenheitspflichten bzw. unerwünschter Verhaltensweisen, beschränkt ist. Für jeden weitergehenden Anspruch muß die Versicherung vor Gericht gehen um feststellen zu lassen ob der Versicherungsvertrag wegen falscher Angaben, bei bereits bestehendem Tuning, oder nicht zulässiger Änderungen, bei Tuning nach Abschluß des Vertrages, nachträglich für nichtig erklärt wird.
    Die Rechtsprechung, soweit ich sie kenne, tut sich damit aber schwer da dann der Geschädigte ohne Entschädigung dasteht da die Versicherung dann nicht in der Leistungspflicht, auch nicht Vorleistungspflicht, ist sondern die Zahlung einfach verweigern kann.

    Edit: pkracer war schneller. Und endet mit dem schönen Satz,

    Zitat von pkracer

    letztlich hat jeder die Verantwortung für sein Handeln selbst zu tragen.

    der leider nur zutrifft wenn kein anderer beteiligt ist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • prometheus0815
    Meister
    Reaktionen
    6
    Punkte
    12,971
    Trophäen
    1
    Beiträge
    2,520
    Bilder
    16
    • March 10, 2011 at 13:25
    • #43

    Klar ist der Sachverhalt komplex, aber bei entsprechender Schadenshöhe zögert die Versicherung sicher nicht, vor Gericht zu ziehen. Und warum die Rechtsprechung sich vor unbeschränkter Regresspflicht für den Versicherungsnehmer scheuen sollte, verstehe ich auch nicht. Solange die Versicherung erstmal zahlen muss, entsteht dem Unfallopfer kein Nachteil.

    Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass das 5000-Euro-Limit nicht per se gilt ... so nach dem Motto "Ich hab 5k auf der hohen Kante, also kann mir überhaupt nichts passieren".

  • Vechs
    Schnaps Schnäppchenjäger
    Reaktionen
    485
    Punkte
    18,245
    Trophäen
    2
    Beiträge
    3,464
    Bilder
    7
    Einträge
    1
    Wohnort
    Leingarten, Deutschland
    Vespa Typ
    der mit den Schnäppchen tanzt
    • March 10, 2011 at 14:17
    • #44

    ich hab es schon ein paar mal geschrieben...
    Ich hatte mit 19 einen schweren Autounfall mit mehreren Millionen € an Sach und Personenschaden. An meinem Auto wurde damals von der Versicherung JEDE schraube rausgedreht und sogar geschaut ob die DOT Nummer der Reifen ok ist, die Bremsen nicht unter Minimum und wahrscheinlich sogar der Waschwassertank auf Reinigungsmittel getestet damit sie mir irgendwas anhängen können :thumbdown:
    Zum Glück war alles serienmäßig und In Ordnung, aber der Bericht der Demontage ist umgekehrt gelesen ein totales Walk Through des Zusammenbaus, da wurde halt alles zerpflückt...
    Ich bin dementsprechend vorsichtig mit Aussagen wie "da passier nix" oder "interessiert auch die Versicherung nicht"....

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

Tags

  • Vespa Tuning
  • Vespa 75ccm
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt
  4. Geschichte der Vespa bei Wikipedia
  5. Nutzungsbedingungen
Made with ♥ in Bavaria
Community-Software: WoltLab Suite™