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Zulassung einer Italienische Vespa V50 speciale.

  • maddox-louis
  • May 23, 2008 at 18:27
  • maddox-louis
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    • May 23, 2008 at 18:27
    • #1

    wer hat ahnung wo ich für eine neu aufgebaute V50 speciale aus italien ohne Papiere Zulassungsunterlagen bekomme??
    Damit ich den Roller versicherungstechnisch anmelden kann!!

  • Paichi
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    • May 23, 2008 at 18:39
    • #2

    Gibt's nur einen Weg --> Roller fertig und fahrbereit machen und dann zum TÜV --> §21 (Vollabnahme) machen --> ABE abstempfeln lassen (Zulassungsstelle) --> Versicherungskennzeichen holen
    Die Suchfunktion offenbart dir die genauen Details :)

    Gruß

  • BlechBiene
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    • May 23, 2008 at 21:17
    • #3

    Paichi hat vollkommen recht.

    Doch warum meldest Du Ihn nicht in Italien an? Wär doch irgendwie stylischer, das passende Kennzeichen zu einer echten Italienerin. :D Kennst niemanden dort?

    E10? Männermotoren sind keine Vegetarier.

  • Paichi
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    • May 23, 2008 at 21:34
    • #4

    Meines Wissens nicht erlaubt, da auf der 50er der Halter eingetragen werden muss und der somit auch der Fahrer sein muss. Gibt da irgend ne Regelung, dass KFZ mit ausländlischen Kennzeichen nur ne bestimmte Zeit in D gefahren werden dürfen. Aber ACHTUNG, Halbwissen :) Gruß

  • VesPazzo
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    • May 24, 2008 at 04:19
    • #5

    Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ist was anderes!

    Fahre im Urlaub auf Sizilien auch mit meiner Aprilia SR und die hat ein deutsches Versicherungskennzeichen. Hier 62€; unten über 400€!!
    Wurde auch einmal unten angehalten...Signore, isch bin mit de Wohnmobile da! ;)

  • Paichi
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    • May 24, 2008 at 07:47
    • #6

    Ja, des is ja auch Urlaub is klar :) Ich hab längere Zeit gemeint, z.B. n halbes Jahr o.Ä. Aber egal, war wie gesagt nur Halbwissen

    Gruß

    Achja, ich vergaß: Aprilia, *iiiiiiiiiihhhhhhhhh* ;) ;)

  • maxville
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    • May 24, 2008 at 09:45
    • #7

    Echt jetzt... Es ist doch wirklich nicht so schwer, die SuFu zu benutzen...

    Zitat

    Hi

    Ich hatte das selbe Problem ... An deiner Stelle würde ich folgendermaßen vorgehen.

    Schritt 1.

    Du prüfst als aller erstes, ob es sich um ein deutsches oder ein Italienisches Fabrikat handelt.
    Ist es ein Deutsches Fabrikat springst du rüber auf Schritt 1.1 ... ansonnsten gehts bei 1.2 weiter.

    Schritt 1.1

    Zum Erlangen einer neuen Betriebserlaubnis deiner Deutschen Maschine benötigst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die du beim Straßenverkehrsamt anfordern kannst ( diese besagt nur ob dein Fahrzeug gestohlen ist oder nicht ). Du gehst zu dem nächsten Piaggio händler und drückst ihm die Bescheinigung in die Hand mit der Bitte von Piaggio eine neue Betriebserlaubnis zugeschickt zu bekommen ( Kosten hier Unbedenklichkeitsbescheinigung ca. 10 € Neue Papiere ca. 55 €). Deine Vespa kannst du gleich bei dem Typen lassen und eventuell anfallende Reparaturen durchführen lassen (Dein Schloss Simmeringe etc bekommst du auf Ebay, Sip oder Scooter-Center ). Das wars schon das ist die einfache schnelle Lösung viel spaß.

    Schritt 1.2

    Solltest du Deine Fahrgestellnummer zu Piaggio geschickt haben werden die dir sagen, dass das Fahrzeug nicht in den Unterlagen zu finden ist wiel -> Italienische Maschine. Du brauchst wie in Schritt 1.1 auch hier eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und den § 21 der Antrag zum Erlangen einer Betriebserlaubnis. Also richte deine Maschine her, sodass der TüV sie abnimmt.

    Voraussetzungen zur Vollabnahme:
    - Tacho
    - Bremsen
    - Schloss ( wollte mein Prüfer sehen )
    - Spiegel ( kommt auf den Prüfer an ;))
    - Motor bestenfalls in Originalzustand.. (tuningteile müssen eingetragen werden )
    etc.. da kann dich dein Händler sicher beraten
    -> Was mir einen riesen Vorsprung verschafft hat war die Vorlage der Betriebserlaubnis eines Baugleichen Modells... Frag auch hier einfach deinen Händler ( somit geht es um einiges schneller, da mein TüV die Daten zu dem Teil nicht hatte )

    Alles anzeigen

    lg

    max

  • sam1981
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    • May 29, 2010 at 18:49
    • #8

    ich habe mit meiner keine probleme bekommen hatte die originalen italienischen papiere und bin damit zur versiherung.

    tacho spiegel und co brauchste nicht da es bauart bedingt ist:-)

    so war es bei mir zumindest

    lg sam :-7

    Il 23 aprile 1946 la Piaggio deposita il brevetto per “motocicletta a complesso razionale di organi ed elementi con telaio combinato con parafanghi e cofano ricoprenti tutta la parte meccanica”.

    FU LA NASCITA DELLA VESPA!!

  • Paichi
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    • May 29, 2010 at 19:17
    • #9

    Italienische Papiere sind in D aber nicht zulässig, zumindest wenn se keine EG-Norm haben (Was die ganz sicher nicht hatten).
    Wenn das Fahrzeug in D bewegt wird, muss es den deutschen Regeln entsprechen --> Tacho & Spiegel sind in D Pflicht.

    Gruß

  • rassmo
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    • May 29, 2010 at 20:06
    • #10
    Zitat von Paichi

    Italienische Papiere sind in D aber nicht zulässig, zumindest wenn se keine EG-Norm haben (Was die ganz sicher nicht hatten).
    Wenn das Fahrzeug in D bewegt wird, muss es den deutschen Regeln entsprechen --> Tacho & Spiegel sind in D Pflicht.

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • sam1981
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    • May 29, 2010 at 21:37
    • #11

    dan bin ich ja mit meinen beiden illegal unterwegs :)
    kann nur das sagen wie es bei mir ist da hat keiner gefragt oder kontrolliert wegen tacho spiegel blinker ecc... slbst bei den polizei kontrollen das gleiche habe ich on meinem piaggio händler gesagt bekommen das italienische heftchen reicht vollkommen.habe sie ja auch so angemeldet bekommen:-)
    :-7 :-7 :-7

    Il 23 aprile 1946 la Piaggio deposita il brevetto per “motocicletta a complesso razionale di organi ed elementi con telaio combinato con parafanghi e cofano ricoprenti tutta la parte meccanica”.

    FU LA NASCITA DELLA VESPA!!

  • rassmo
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    • May 29, 2010 at 21:54
    • #12
    Zitat von sam1981

    slbst bei den polizehttps://https://www.vespaonline.de/index.php?form…threadID=20310i kontrollen das gleiche habe ich on meinem piaggio händler gesagt bekommen das italienische heftchen reicht vollkommen.habe sie ja auch so angemeldet bekommen:-)

    1. Bei Polizeikontrollen kommt es auf den Beamten an. Aber rein vorschriftsmäßig bist du dafür verantwortlich das gültige Papiere in deutscher Sprache, nicht jeder Polizist ist des italienischen möchtig, vorliegen aus denen alle relevanten Daten (bbH, Hubraum etc.), und deren Gültigkeit für deutsche Vorschriften hervorgehen.

    Zitat

    Antwortschreiben des Niedersächsisches Verkehrsministerium


    ich hatte Sie an Ihre örtliche
    Zulassungsstelle
    verwiesen, weil nur diese im Einzelfall entscheiden kann, ob aus den
    italienischen Papieren alle Angaben zum Ausfüllen der deutschen Papiere
    zweifelsfrei ermittelt werden können. Da die Zulassungspapiere zum
    damaligen Zeitpunkt noch nicht europaweit harmonisiert (vereinheitlicht)
    waren, kann man die Informationen nicht einfach Feld für Feld
    übertragen. Liegen die Papiere nur in einer Fremdsprache vor, muss der
    Antragsteller die nötigen Nachweise liefern. In der Regel erfolgt die
    Ermittlung der Fahrzeugdaten durch eine Begutachtung eines amtlich
    anerkannten Sachverständigen des TÜV (§ 21, sollte ca. 35,- € kosten).
    Die Zulassungsstelle kann dann die Daten aus dem Gutachten in die
    Fahrzeugpapiere übernehmen. Eine beglaubigte Übersetzung wäre
    theoretisch auch möglich, aber häufig enthalten die ausländischen
    Papiere nicht alle notwendigen Daten.
    Alles, was ich Ihnen geschrieben habe,
    sollte Ihnen
    auch Ihre örtliche Zulassungsstelle beantworten können. Sollten Sie noch
    weitere Detailfragen zu Ihrem Einzelfall haben, wenden Sie sich bitte
    an diese.
    Mit freundlichen Grüßen

    Alles anzeigen


    2. Dadurch ergibt sich das dein Piaggio-Händler nicht richtig informiert ist.
    3. Du hast deinen Roller sicher nicht angemeldet, den das macht man auf der Zulassungsstelle, sondern versichert und da steht in den Unterlagen das du für den ordnungsgemäßen Betrieb zuständig bist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • tombeck
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    • May 31, 2010 at 14:00
    • #13

    habe auch kein bremslicht, spiegel und blinker an meiner Special <- italienisches Modell!!
    deutsche ABE hat mir mein Haendler noch gemacht!

    und da ich schon von sehr unfreundlichen Polizisten aufgehalten wurde, die dann nichts bis auf die Lautstaerke (O-Ton: "DES IS DOCH NICH NORMAL!!") zu bemaengeln hatte, sind auch keine Spiegel notwendig, ausser natuerlich bei den deutsch Modellen!

  • adi
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    • May 31, 2010 at 20:11
    • #14

    --) vespa 50 special: darf ich ohne blinker/tacho fahren?

  • RASAWAY.de
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    • June 1, 2010 at 11:06
    • #15

    spiegel und tacho sind pflicht, egal ob ital. modell oder nicht. ende.

    wie die polizei das handhabt, ist etwas anderes. mal so, mal so. -aber mal ehrlich, ohne spiegel ist ziemlich kacke ...

  • tombeck
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    • June 1, 2010 at 11:27
    • #16

    ohne spiegel ist ziemlich minimalistisch! :thumbup:

  • synaptic
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    • June 1, 2010 at 19:54
    • #17

    Hab auch ne italienische V50 Special.Hab keinen Tach und keine Blinker. Zulassung hab ich trotzdem bekommen. Auf nem Mofa is ein Tacho auch ned Pflicht und das is ja auch ein Kleinkraftrad, oder?
    ...würd mich da ned so stressen - shit happens ;)

    "Gesellschaftlich stehen wir auf Stufe 3. Da werden wir zwar verprügelt, aber es gibt einen Grund dafür!"

  • adi
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    • June 1, 2010 at 19:59
    • #18

    Tacho ist aber in D Pflicht.
    Musste bei meinem Italien import, einen Tacho nachrüsten um eine zulassung in D zu bekommen.

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