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V50 Einzelabnahme

  • Vespa999l
  • December 5, 2011 at 13:41
  • Vespa999l
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    1972 Vespa V50 Special , 1992 Vespa PK50 XL2 , Mercedes W124 200TD <- Das Fahrzeug zeichnet sich durch enorme langsamkeit und kaum vorhandene Laufkultur aus !
    • December 5, 2011 at 13:41
    • #1

    Hallo Liebe Gemeinde 2-)

    Ich hätte da mal eine frage .. was muss ich alles an meiner V50 Special Bj.72 Ändern damit ich durch die einzel abnahme mit nem größeren zylinder komme z.B. Polini 136cm³ ?

    Vielen dank für die antworten im Vorraus ! :thumbup:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !

    Zitat: < Walter Röhrl > "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hinweg laufen !"

  • rassmo
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    • December 5, 2011 at 14:44
    • #2

    Wenn du den Roller legal als Motorrad zulassen willst brauchst du ab 125 ccm in jedem Fall Blinker. Bremsen etc. würde ich einfach beim TÜV fragen, am besten bei dem Prüfer der dann auch abnimmt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • hedgebang
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    • December 5, 2011 at 14:49
    • #3

    Schließe mich hier rassmo´s Aussage an. Frage lieber vorher einen Prüfer, was der alles sehen will. Ist nämlich von TÜVer zu TÜVer unterschiedlich. Kann für unseren Bereich nur sagen, dass die dann neben Blinkern und Fernlicht auch eine Scheibenbremse vorne (teil- oder vollhydraulisch egal) sehen wollen. Und wenn´s ganz dumm läuft auch ein Leistungsgutachten, da die Tuningzylinder a´la Polini 130 oder Malossi 136 mangels Daten etc. dem Prüfer das Leben schwer machen.

    Wie gesagt, frage mal bei Deinem örtlichen TÜV nach. Das Du dann einen A-Lappen brauchst, ist klar, oder?

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Vespa999l
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    • December 5, 2011 at 23:09
    • #4

    Das ist klar... das ich den A lappen brauche.. :)

    Ja cool ... Dann muss das "bordnetz" ja auch auf 12V umgestellt werden mit dem licht und den blikern oder ? den kann man ja gleich auf kontaktlos gehen ... ne menge arbeit ! aber is ja lecker... ne 136cm³ Smallframe...

    Bis dahin is aber eh noch zeit .. trotzdem danke euch!

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    Zitat: < Walter Röhrl > "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hinweg laufen !"

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    • December 6, 2011 at 10:39
    • #5

    Blinker
    Bremslicht
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    Die meisten TÜV Prüfer sehen auch gern ein verbessertes Fahrwerk, v.a eine verbesserte (Scheiben-) Bremse, da mit der der oririginalen V50 Vorderradbremse eher kein Blumentopf zu gewinnen ist.

    ESC # 582

  • 155er
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    • December 27, 2011 at 11:40
    • #6

    Das mit den Blinkern ist nicht ganz richtig. Wenn du nen anderen schein hast wo das schonmal eingetragen wurde und du nen netten Tüv Prüfer hast
    geht es als Altbestand durch.

    Mein Bekannter hat Sogar den Quattrini eingetragen bekommen ohne Blinker musste die PK Gabel verbauen und den Auspuff mit der Auspuffbandage umwickeln wegen db messung und du brauchst nen Prüfstsandbericht

    MFG

  • Ulmi
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    • December 27, 2011 at 12:36
    • #7

    die ausnahmegenemigung muss die zulassungsstelle absegnen, da hat der tüver den geringsten hebel

    lieber trägt man da polini ala 121 ein, gibt es ebenso und alles ist gegessen

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • dark_vespa
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    • December 27, 2011 at 15:12
    • #8
    Zitat von 155er

    Das mit den Blinkern ist nicht ganz richtig. Wenn du nen anderen schein hast wo das schonmal eingetragen wurde und du nen netten Tüv Prüfer hast
    geht es als Altbestand durch.

    Mein Bekannter hat Sogar den Quattrini eingetragen bekommen ohne Blinker musste die PK Gabel verbauen und den Auspuff mit der Auspuffbandage umwickeln wegen db messung und du brauchst nen Prüfstsandbericht

    MFG


    Altbestand bei einer Umschreibung auf Leichtkraftrad?!? Wohl eher nicht ....

    Ich weiß, dass es diese Eintragungen durchaus gibt. Aber so zu tun, als wäre das das standard Procedere, dass Leichtkrafträder über 125ccm ohne Blinker umgeschrieben werden, ist dem Topiceröffner sicher nicht sehr hilfreich und entspricht auch nicht der Wahrheit.

    ESC # 582

  • 155er
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    • December 27, 2011 at 16:14
    • #9

    Das kann ich euch schwarz auf weiss zeigen von drei bekannten v50 alle mit mopedzulassung und OHNE blinker!
    Oder beim rollerladen die machen es auch ohne blinker ohne probleme

    es muss gehen abblendlicht fernlicht rücklicht und bremslicht
    bei v50 über 125 evtl die grosse bremse vorne

  • 155er
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    • December 27, 2011 at 16:19
    • #10

    Und wenn ihr aus der Münchner gegend seit ruft in garching beim Tüv an und fragt nach dem Herrn Osterloher der macht das

  • rassmo
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    • December 27, 2011 at 16:42
    • #11
    Zitat von 155er

    Das kann ich euch schwarz auf weiss zeigen von drei bekannten v50 alle mit mopedzulassung und OHNE blinker!
    Oder beim rollerladen die machen es auch ohne blinker ohne probleme


    Mopedzulassung über 125 ccm mit der Eintragung das das Fahrzeug keine Blinker haben muß? Oder Zulassung über 125 ccm bei der der Prüfer eben die Blinker nicht bemängelt hat?
    Im zweiten Fall bist du bei jeder Kontrolle der Gefahr ausgesetzt das es bemängelt wird.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • HansOlo
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    • December 27, 2011 at 16:43
    • #12

    eben!
    muss explizit drinstehen, dass KEINE blinker gebraucht werden!

    INN-TEAM
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  • Ulmi
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    • December 27, 2011 at 16:49
    • #13

    und das ist gar nicht mehr so einfach

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


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  • hacki
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    • December 27, 2011 at 17:30
    • #14

    ... tacho über 80 km/h nicht vergessen ! wird eigentlich immer benötigt.. zumin wenn die ungefähre Leistung die des Teil dann hat auch eingetragen wird...weil dann wird auch ü 80 in die Papiere eingetragen

  • 155er
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    • December 27, 2011 at 18:22
    • #15

    Das sie keine braucht wenn sie keine hatte bei ner V50 . wir hatten nen schein dabei von nem spetzl der die grosse zulassung schon hatte.
    Ich hab nicht gesagt das es einfach ist aber es geht bei dem richtigen Prüfer und es stehen auch keine blinker drin und wenn sie mir nicht
    Eingetragen wurden werden sie auch nicht bemängelt bei dem Prüfer.

    Aber wie schon oft gesagt fragt vorher nach. Hängt natürlich viel am Prüfer

  • Ulmi
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    • December 27, 2011 at 20:15
    • #16
    Zitat von 155er

    Ich hab nicht gesagt das es einfach ist aber es geht bei dem richtigen Prüfer und es stehen auch keine blinker drin und wenn sie mir nicht
    Eingetragen wurden werden sie auch nicht bemängelt bei dem Prüfer.


    im falle einer kontrolle, wie bereits gesagt ist das dann ein thema

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


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    • December 27, 2011 at 20:21
    • #17

    Ich seh das entspannt wenn mir mein Prüfer nix bemängelt hab ich kein problem.
    Auch danach nicht und jeder der so eine Kiste fährt hat nen guten Prüfer an der hand oder der einen kennt!

    Aber wie gesagt nichts ist leicht und jeder ist anders

  • pkracer
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    • December 27, 2011 at 22:25
    • #18

    Das Problem ist nicht der TÜV, sondern die Zulassungsstelle, die die vom Prüfer befürwortete Ausnahmegenehmigung ohne Blinker über 125ccm auch erteilen muss (d. h. in den Papieren vermerken) und deshalb das letzte Wort hat. Und das ist wie schon erwähnt nicht mehr so einfach. Vor allem, weil es sich bei einer frisch aufgerüsteten Ex-50er nicht um "Altbestand" handelt.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • HansOlo
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    • December 28, 2011 at 13:49
    • #19
    Zitat von 155er

    und wenn sie mir nicht Eingetragen wurden werden sie auch nicht bemängelt bei dem Prüfer.

    du hast es immer noch nicht verstanden...

    Es muss drin stehen: "Ausnahmeregelung § blabla Keine Blinker nötig... "
    irgendspo ein scheiß haolt..
    also explizit, das sie keine braucht!
    es reicht nicht, dass nur keine drin stehen!

    das haben jetzt aber shcon ein paar leute ein paar mal gesagt...

    INN-TEAM
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  • 155er
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    • December 28, 2011 at 18:25
    • #20

    Ja ich weis schon was ihr meint bin ja nicht gaga!

    Und ich meinte auch damit falls falsch aufgefasst der Prüfer von uns macht das ja so wie es sich gehört.

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