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Am Stau vorbei fahren legal?

  • Thomas-1976
  • April 26, 2012 at 09:25
  • Thomas-1976
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    • April 26, 2012 at 09:25
    • #1

    Wir haben uns neulich die Frage gestellt ob es wohl legal ist wenn man an einer Autoschlange vorbei fährt? Ich hab noch nie gehört das jemand dafür eine Strafe zahlen musste. Weis das einer von euch genau?

  • SonSait
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    • April 26, 2012 at 09:26
    • #2

    Meinst Du jetzt mit dem Bock durch die Mitte oder über die Standspur?

    Go Go Gadget signature!

  • juny79
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    • April 26, 2012 at 09:27
    • #3

    als radfahrer darfst du bis vorfahren, als roller oder motorradfahrer nicht

    Elektrik ist ein Arschloch

  • pkracer
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    • April 26, 2012 at 09:31
    • #4

    Klick

    Da sollte sich wohl eine Antwort finden lassen...

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Thomas-1976
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    • April 26, 2012 at 11:22
    • #5

    es muss doch irgendwo in der Strassenverkehrsordnung stehen ob man vorbei fahren darf oder nicht. Ich habe mal gehört das es verboten ist den Standstreifen zu benutzen (z. B. im Stau). Und ich könnte mir auch vorstellen das es verboten ist sich durch die Mitte zu schlängeln (wegen Gefährdung, rechts überholen, etc.) aber genau weis ich es nicht. Nur irgendwo muss doch sowas geregelt sein. Dachte da kennt sich vielleicht jemand mit aus.

  • pkracer
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    • April 26, 2012 at 11:30
    • #6

    Wie man eigentlich den zahlreichen Links unter meinem obigen Link entnehmen konnte, gibt es zu diesem Problem keine eindeutige gesetzliche Regelung, sondern es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

    Es gibt diverse Gerichtsentscheidungen, die ein unzulässiges (Rechts-)Überholen im Durchschlängeln zwischen zwei gestauten Fahrzeugkolonnen sehen, was entsprechend dem Rechtsüberholverbot zu sanktionieren ist.

    Anders sieht es aus, wenn du an der linken Fahrzeugkolonne links vorbeifährst und dabei ausreichenden Abstand (auch hier wieder nur Rechtsprechung und keine gesetzliche Grundlage für die Definition des ausreichenden Abstands) zu den überholten Fahrzeugen einhältst. Dann ist das völlig legal, in der Praxis aber vermutlich selten vorkommend, da links neben der Fahrzeugkolonne kaum ausreichender Platz sein dürfte.

    In der Praxis gilt aber wohl wie immer "Wo kein Kläger, da kein Richter."

    Wenn du ganz sicher gehen möchtest, stellst du dich brav im Stau hinten an und begehst so keinen Verkehrsverstoß.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

    Einmal editiert, zuletzt von pkracer (April 26, 2012 at 11:35)

  • hedgebang
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    • April 26, 2012 at 14:45
    • #7
    Zitat von pkracer

    In der Praxis gilt aber wohl wie immer "Wo kein Kläger, da kein Richter."


    :thumbup:

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Benqu
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    • April 26, 2012 at 16:42
    • #8

    Meiner Meinung nach darf laut StVo rechts überholt werden, wenn sich auf der linken Spur Fahrzeugkolonen gebildet haben. Verstehe daher die Rechtssprechung nicht, das es sich um unerlaubtes "rechts Überholen" handelt.

    Mit dem Fahrrad hatte ich schon mal den Fall, das jemand in eine Parklücke wollte und nicht geblinkt hat und ich ihn währendessen (Einbahnstraße hab links überholt) überholt habe. Musste damals erfahren, dass nur in klaren Verkehrsituationen überholt werden darf. Sprich, wer überholt hat bei einem Unfall immer schuld. Naja heute ist an besagter stelle eine Fahrradstraße...

  • rassmo
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    • April 26, 2012 at 16:48
    • #9
    Zitat von Benqu

    Meiner Meinung nach darf laut StVo rechts überholt werden, wenn sich auf der linken Spur Fahrzeugkolonen gebildet haben. Verstehe daher die Rechtssprechung nicht, das es sich um unerlaubtes "rechts Überholen" handelt.

    Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Wenn sich auf der linken Spur eine Kolone gebildet hat darfst du, sofern eine vorhanden ist, auf der rechten freien Spur überholen. Das ist z.B. der Fall wenn sich rechts ein Abbiegespur befindet. Du darst aber eben nicht, wenn auf beiden Spuren Kolonnen sind, zwischendurch fahren. Ob du da wegen Rechtsüberholen, Überholen mit zu geringem Seitenabstand oder Überholen bei unklarer Verkehrslage verurteilt wirst spielt m.E.n. nicht die entscheidende Rolle.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • NickJWolf
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    • April 26, 2012 at 17:41
    • #10

    Wird von der Polizei üblicherweise geduldet, aber wenn du z.B einen Spiegel von einem Auto mit nimmst bist du voll und ganz schuld

    Eine Vespa fährt auch mit 1:50 Diesel!

    ____________________________________________
    Die Ärzte waren schon immer geil - jetzt fahren sie auch noch Vespa

  • HansOlo
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    • April 30, 2012 at 12:08
    • #11

    im stau darf man (mit angepasster geschwindigkeit) rechts vorbei soweit ich weiß...
    ich fahr immer vor!

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim

  • juny79
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    • April 30, 2012 at 12:15
    • #12
    Zitat von HansOlo

    ich fahr immer vor!


    :D
    dann muß es ja legal sein ololein :love:


    also ich hab letztes jahr in der fahrschule was anderes gelernt, wobei sich der fahrlehrer dabei kaputtgelacht hat
    und meinte, er MUSS es uns halt so beibringen.
    nun ja... :rolleyes:

    Elektrik ist ein Arschloch

  • rassmo
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    • April 30, 2012 at 12:21
    • #13
    Zitat von HansOlo

    im stau darf man (mit angepasster geschwindigkeit) rechts vorbei soweit ich weiß...

    Natürlich stimmt das, wenn........
    rechts noch eine Fahrspur ist auf der der Verkehr sich schneller vorwärtsbewegt. Z.B. auf der Autobahn steht der Verkehr links während der Verkehr auf der rechten Spur noch rollt, oder rechts vom Stau ist eine Abbiegespur auf der du als Abbieger an dem Stau vorbei fahren darfst.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • vespahansi
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    • May 1, 2012 at 23:07
    • #14
    Zitat von HansOlo

    ich fahr immer vor!

    so ein frecher Bengel... ich würde mich das nie getrauen :whistling:

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