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Diebstahl bei Teilkasko Versicherungskennzeichen. Wie wird der Wert des Rollers ermittelt?

  • milka
  • May 30, 2012 at 10:12
  • milka
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    • May 30, 2012 at 10:12
    • #1

    Hallo zusammen,
    Nach meiner ersten Vespa (PK xl1) gibts nun auch ne schöne Rundlicht. Da kommt die Überlegung auf, entweder ein Allianz Oldtimer Kennzeichen zu kaufen oder bei ner anderen Versicherrung eine Teilkasko abzuschließen. Die zahlt auch bei Diebstahl. Die Frage ist ob sich das lohnt. Wer und wie wird der Wert des Rollers im Fall eines Diebstahls festgelegt?
    Habt ihr ne Teilkasko bei den älteren Vespa Modellen?

    Die Teller fliegen so tief, es wird Hagel geben!

  • Diabolo
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    altes Zeug eben, alle mit zwei Rädern, kann mir leider keinen neuen Roller leisten
    • May 30, 2012 at 10:40
    • #2

    Wiederbeschaffungswert, wobei das gerade bei alten Blechgeschichten sehr schwierig ist.
    Optimal ist ein Wertgutachten machen zu lassen, dann gibt's im Zweifelsfall keine Schrerereien mit der Versicherung.

  • milka
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    • May 30, 2012 at 11:20
    • #3

    Mal kurz bei versicherrungs-wiki nachgeschaut:
    "Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert eines Gegenstandes am Tag
    der Wiederbeschaffung. Die Berechnung dieses Wertes ergibt sich aus dem
    Wiederbeschaffungspreis auf dem Beschaffungsmarkt und den damit
    verbundenen Beschaffungsnebenkosten. Kurzum: Mit dem
    Wiederbeschaffungswert wird der Preis ermittelt, der für den Erwerb
    eines vergleichbaren Gegenstandes aufwenden muss.
    "

    Zwei fälle:
    Nr 1:
    Ich kaufe eine V 50 fahrbereit für 1000 Euro freundschaftspreis (nehmen wir mal an ohne Kaufvertrag). Der Roller wird geklaut und ich bekomme den Wiederbeschaffungswert dafür (selbstbeteiligung nicht vergessen). Marktpreis bei Sip 1800 Euro
    Bekomme ich jetzt die 1800 von der Versicherung obwohl nur 1000 bezahlt?

    Nr. 2:
    ich kaufe einen haufen V 50 Edelschrott für 600 Euro (gleiches Modell wie oben. Stecke dann 2000 Euro fürs richten rein. Dann wird die gute geklaut.
    Versicherung zahlt mir ebenfalls den Wiederbeschaffungswert von 1800 Euro obwohl 2600 reingesteckt?

    Den Wiederbeschaffunswert muss jemand festlegen. Schaut die
    Versicherrung bei Mobile oder ebay? gibts da tabellen? Oder haben die
    den Sip Katalog mit den Marktpreisen neben dem Gesetzbuch stehen?

    Wer macht einem ein Wertgutachten und was kostet es. Ist es nocht gültig wenn ich das gutachten heute mache und mir die gute in 3 Jahren gestohlen wird? Will das gutachten ja nicht jede Woche machen lassen.

    Die Teller fliegen so tief, es wird Hagel geben!

  • rassmo
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    • May 30, 2012 at 11:33
    • #4

    Normalerweise ermitteln Sachverständige den Wiederbeschaffungswert anhand vorhandener Listen, du würdest dich wundern für was es die alles gibt, oder Recherche. Dabei sind sicher event. vorhandene Rechnungen für Zusatzteile etc. und neuere Fotos hilfreich.
    Wie oft du ein Wertgutachten vorlegen muß sagt dir in jedem Fall die entsprechende Versicherung.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • horst2k
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    • May 30, 2012 at 16:03
    • #5

    oftmals wird der wiederbeschaffungswert am regionalen markt in den gängigen zugänglichen internetportalen ermittelt.... dazu kommen dann abzüge für wohlwissentliche schäden... (fotodokumentation des alten roller evtl auf dem schäden zu sehen sind... oder aufrechnungen wie werterhöhende maßnahmen.... motorrevision innerhalb der letzten drei monate inkl rechnung....) dann kommt die besteuerrung zu tragen. die ist bei dem gedusel welches in diesem forum gefahren wird zu vernachlässigen..... gibt ja kaum nen händler der ne mwst ausweisen kann da er neue vespen vertickt...


    anhand der angegebenen laufleistung und des durchschnitszustandes wird dann der wert ermittelt.... also wunschpreise sind nicht drinne.... wenn du ne spezial unter marktpreis kaufst und evtl noch belegen kannst das dies keine vollkommene kackreuse ist hast du quasi glück....


    der nächste punkt über den sich viele nicht im klaren sind ist: wertgutachten sind nicht allzulange gültig. um genau zu sein ein jahr. d.h. jedes mal im frühjahr wirds auf einmal die vespaanmeldung relativ teuer und das fahrzeug muss nem sachverständigen vorgeführt werden (und hier gaaaanz wichtig.... vorher schlau machen wer von den netten herren auch plan davon hat.... nicht jeder sachverständige kann mal eben ein qualifiziertes gutachten für so nen hobel schreiben und wird aus unwissenheit mist machen der dich nicht glücklich macht)

    hoffe das hilft

    gruß jan

    Stadtbekannter Unruhestifter und Trunkenbold

  • vesparacer79
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    • May 30, 2012 at 17:21
    • #6

    Wie vorher schon erwähnt.
    Ich kenne es vom PKW her (war kürzlich bei mir so), das der Wert für die Wiederbeschaffung anhand von Mobile und AutoScout ermittelt wurde.
    Vielleicht schaut ein Gutachter noch bei Ebay rein.
    Wiederbekommen wird man sicher nicht das was man dafür bezahlt hat.
    Am besten Kaufvertrag vorlegen, oder bei einer V50 ein Wertgutachten machen lassen.
    Wie schon gesagt sollen diese ja nur ein Jahr gültig sein.
    Würde mich auf jeden Fall bei deiner Versicherung erkundigen.

  • milka
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    • May 30, 2012 at 18:44
    • #7

    ja das hat geholfen. Danke! Das mit dem Wertgutachten lohnt ja nicht. Mache das sicher nicht jedes jahr neu.
    Mein Fazit: Für ne V 50 mach ich ne Teilkasko aber ohne Wertgutachten. Für ne Pk reicht die Haftpflicht.

    Die Teller fliegen so tief, es wird Hagel geben!

  • horst2k
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    • May 30, 2012 at 18:51
    • #8

    mach halt ein paar fotos und pack die rechnungen über e teile gut weg. so das du den allgemeinzustand ein wenig wiedergeben kannst. hillft dem sachverständigen immer

    gruß

    Stadtbekannter Unruhestifter und Trunkenbold

  • 125vnb6
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    • May 31, 2012 at 07:01
    • #9

    es macht durchaus Sinn ein Wertgutachten anfertigen zu lassen (schreibt den Wert des Fahrzeuges am Tag der Begutachtung fest)
    ...und dann hast du halt wie es üblich ist einen zeitlichen Wertverlust, aber es ist zumindest ein Ausgangswert am Tag X festgehalten worden.

    Bei seltenen Modellen sollte die Wertermittlung in bestimmten Zeitabständen wiederholt werden, da unabhängig von den Aufwandskosten der Restauration, der Roller natürlich auch aufgrund seines Alters bzw. seiner Seltenheit einer Wertsteigerung unterliegt, welches aber von den Versicherungen gerne bewusst ignoriert wird.

    Leider haben diese Gutachten natürlich auch Ihren Preis(bei mir €220 pro Gutachten).

    Wichtig wäre auch, wenn so ein Gutachten erstellt wird, dass das von Leuten gemacht wird die etwas von historischen Fahrzeugen verstehen und von den Versicherungen anerkannt sind. Bei mir war es ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Oldtimer (Österreich). Ich glaube in Deutschland machen das auch die Herren vom TÜV (ist auch deutlich günstiger, allerdings würde ich das bei denen nur bei jüngeren Serien machen lassen)

    ab welcher Modellserie es ratsam ist, so ein Gutachten zu machen muss ein jeder für sich entscheiden.
    Kann Dir aber aus Erfahrung sagen, das die Schadensabwicklung mit der Versicherung in der Regel deutlich unkomplizierter verläuft als ohne Wertgutachten und ein wirtschaftlicher Totalschaden ist schnell erreicht, wennst eine Brezen reist.

    lg

  • CARDOC2001
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    • May 31, 2012 at 19:18
    • #10

    Es gibt noch eine andere Möglichkeit außer einem sog. Wertgutachten (da die meißt recht teuer sind ) .

    Es nennt sich Wertermittlungs-Gutachen für Versicherungen !

    Habe vor kurzen erst so eins erstellen lassen beim GTÜ , hat 80,-€ gekostet .(allerdings für ein PKW Joungtimer)
    Ist quasi wie ein Wertgutachten nur nicht so detaliert .
    Beim Wertgutachten wird oft die gesammte Historie (falls bekannt) dokumentiert dies entfällt bei der Wertermittlung !
    Leider wird auch beim Tüv gern abgezockt und in die Tasche gegriffen....

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
    2Takt Islamist

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    • May 21, 2016 at 08:25
    • #11

    Die nehmen entweder den Wiederbeschaffungswert oder den Zeitwert

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