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Wie kriege ich das Produktionsland meiner PK50 raus?

  • Tito
  • April 22, 2014 at 21:12
  • Tito
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    • April 22, 2014 at 21:12
    • #1

    Hi.
    Ist das nur über Piaggio Deutschland in Kerpen mögl.?
    Oder kann ich das anhand der FIN iwo im Netz recherchieren?

    Grüße 2-)

  • Tito
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    • April 22, 2014 at 21:12
    • #2

    keine Papiere vorhanden........ ;)

  • fgib
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    • April 22, 2014 at 21:13
    • #3

    Soweit ich weiss wurden alle Vespas in Italien produziert, ausser eben die Lizensnehmer.

  • Tito
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    • April 22, 2014 at 21:18
    • #4

    Aha..Hab mir eben nochma n alten Beitrag angeguckt und das so interpretiert dass man mit ner "deutschen" Vespa keine Probs hat an ne Zweitschrift zu kommen, bei ner italienischen soll das schon ganz anders aussehen
    Vercheck ich grad was?

  • Tito
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    • April 22, 2014 at 21:35
    • #5

    soweit ich weiß muss man bei ner deutschen nur ne unbedenklickeitsbesch von der Polizei haben(nicht gestohlen gemeldet) und ne info vom tüv(techn i.O...) haben damit man dann zur Zulassungsstelle kann, so nen wisch für den Händler kriegt und dann neue papiere (über n Händler) ordern kann
    Wenn man eine aus italy hat muss man direkt ma ne Komplettabnahme machen lassen und kriegt dann erst neue...
    Kann das wer bestätigen?
    Wär mal interessant zu wissen, hier findet man mehrere unterschiedliche Meinungen dazu..

    Will aber eigentlich nur wissen wo ich rauskrieg wo das Teil gebaut wurde..

    Grüße und Danke schonma

  • Pyromane
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    • April 22, 2014 at 21:57
    • #6

    Jup. Ist mit der BE wie so beschrieben. Gebaut wurden alle in Italien. Mit Deutsche Vespas werden diejenigen gemeint die in Deutschland ihre Erstauslieferung hatten. Dadurch sind sie in den Akten von Piaggio Deutschland vermerkt. Bei denen die in Italien ausgeliefert wurden ist das nicht der Fall.

  • rassmo
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    • April 22, 2014 at 22:06
    • #7
    Zitat von Tito

    soweit ich weiß muss man bei ner deutschen nur ne unbedenklickeitsbesch von der polizei haben(nicht gestohlen gemeldet) und ne info vom tüv(techn i.o...) haben damit man dann zur zulassungsstelle kann, so nen wisch für den händler kriegt und dann neue papiere (über n händler) ordern kann
    wenn man eine aus italy hat muss man direkt ma ne komplettabnahme machen lassen und kriegt dann erst neue...
    kann das wer bestätigen?

    das erste ist teilweise richtig, du brauchst nur die unbedenklichkeistsbescheinigung und kannst dann beim piaggiohändler eine zweitschrift bestellen. schau mal ob der roller ein typenschild hat, dann ist es eine deutsche.
    im zweiten fall brauchst du eine unbenklichkeitsbescheinigung, gehst damit zum tüv und läßt eine vollabnahme machen und mit dieser gehst du zur zulassungsstelle und läßt sie abstempeln.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Tito
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    • April 23, 2014 at 14:26
    • #8

    Typenschild hat sie nicht..
    Was kostet so ne vollabnahme?
    wenn die durch ist und ich den stempel hab mach ich was?
    zum Händler oder wo krieg ich dann die papiere her?
    das kostet wohl eines wa?:/
    Danke schonma für die hilfe

  • rassmo
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    • April 23, 2014 at 14:50
    • #9

    Wenn es keine offiziell in D ausgelieferte Vespa ist holst du dir
    1. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, je nach Wohnort von der Polizei oder Zulassungsstelle, als Bestätigung das der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist. Kosten bei mir ca. € 11.--
    2. Damit gehst du zum TÜV und läßt eine Vollabnahme machen. Kosten je nach Aufwand zwischen € 70.-- und € 100.--.
    2. Mit den TÜV-Gutachten gehst du zur Zulassungsstelle und läßt es dir abstempeln. Kosten wieder ca. € 11.--.
    Dieses abgestempelte Gutachten ist nun deine BE die du immer mitführen mußt/sollst, d.h. dieses Papier sind die Rollerpapiere.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • kasonova
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    • April 23, 2014 at 15:04
    • #10

    Hi rasmo,
    aus gegebenem Anlass, folgende Änderung; Unbedenklichkeitsbescheinigung NUR noch von der Zulassungsbehörde. Das von der Polizei ist zwar schön aber wertlos (hat auch nix gekostet außer Zeit). Piaggio will nur noch diese Unbedenklichkeitsbescheinigung akzeptieren. Da für entfällt der Schrieb den man bis dato brauchte. Den Schrieb von der Zulassung kostete 10.50 Euro, dafür muss man aber nachweisen, dass man 1. Eigentümer der Vespa ist (Kaufvertrag) und 2. dass die alten Papiere verloren wurden. Da zu muss der Verkäufer beim Notar eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, das er 1. der Eigentümer war und die Papiere verloren hat. Kosten 27,50 Euro Das bei einer deutschen Vespa (Schild am Tunnel). Bei einer Vespa aus Italien, muss der Verkauf per Vertrag nachgewiesen werden, ohne wird es fast unmöglich sein. Da Piaggio dann keine Zweitschrift ausstellt, ist eine Vollabnahme beim TÜV fällig, wie oben beschrieben.

  • Tito
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    • April 23, 2014 at 20:24
    • #11

    hab weder Kaufvertrag noch bin ich erster eigentümer

  • Tito
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    • April 23, 2014 at 20:33
    • #12

    war ja n geschenk ;)
    der kumpel von dem ich die hab, hat sie von jemand bekommen bei dem er noch einen gefallen offen hatte, der vespas aus Italien importiert, fit macht und vertickt...
    also keine unterlagen außer ne BE mit ner baugleichen Vespa(aber logischerweise:nicht der gleichen FIN..)
    Tippe drauf dass das beim Beantragen eines Komplettabnahme übern TÜV helfen soll...
    So, und jetzt mal bitte für dumme..
    Heißt wenn die Vespa für Italien produziert wurde, ich keine BE mit der richtigen FIN, nur eine Bescheinigung der Polizei(UE) hab ich keine Chance das Schätzchen zuzulassen obwohl alles tutti is und die Vespa in nem super Zustand ist...?(!!!!!!)
    Kann ja nicht sein
    Eine eidesstattliche kann ich ja nicht abschließen weil ich nicht der erste Eigentümer bin sondern der XYZtigte da das Teil ja nunma schon n paar Jahre aufm Buckel hat.....
    Nachrecherchieren macht auch keinen Sinn, da der Typ von dem die Vespa importiert wurde nicht mehr zu erreichen ist.
    Glaub der hatte n Unfall und ist nicht mehr ansprechbar oä

  • pkracer
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    • April 23, 2014 at 20:39
    • #13

    Dann mach halt einen Kaufvertrag mit irgendeinem Kumpel. Man muss da echt keine Doktorarbeit draus machen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Tito
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    • April 23, 2014 at 20:45
    • #14

    Meinst einfach n Vertrag mit dem kollegen aufsetzen der mir die eigentlich ja geschenkt, 500 tacken drunter, Datum vor zwei jahren und gut is oder wie

  • Tito
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    • April 23, 2014 at 20:51
    • #15

    hab übrigens son wisch von der zul stelle bekommen wo daufsteht "zur vorlage beim TÜV"(handschriftlich..) und mit der "bitte um Ausstellung einer Zweitschrift" sowie "eine diebstahlmeldung liegt gemäß einer hier vorlieegenden Bescheinigung NICHT vor"...
    dat ganze heißt "zur vorlage beim Hersteller"..
    heißt TÜV 60-100 Euronen, dann wieder zur Zul. stelle, Stempel drauf und arschlecken?

  • Tito
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    • April 23, 2014 at 20:52
    • #16

    "gegen die Ausstellung einer Zweitschrift der BE bestehen keine bedenken" steht da auch noch mit drauf..

  • Tito
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    • April 23, 2014 at 21:03
    • #17
    Zitat von Tito

    "eine diebstahlmeldung liegt gemäß einer hier vorlieegenden bescheinigung nicht vor"...

    "der polizei" fehlt da noch..
    (würd ja heißen, dass sie sowas scheinbar doch noch akzeptieren...;) (stand 2014..)

    Einmal editiert, zuletzt von tito (April 23, 2014 at 21:39)

  • Pfandboy
    Gast
    • April 23, 2014 at 23:17
    • #18

    Wenn du doch schon was vorliegen hast ruf doch einfach bei denen von der Zulassungsstelle an, les des vor und frag obs reicht - Ja / nein / was tun? Die werden genau wissen was für nen Papierzeug die noch haben wollen. Bevor hier irgendwas startest...

  • Tito
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    • April 24, 2014 at 08:57
    • #19

    Das kommt von der Zulassungsstelle!!

  • rassmo
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    • April 24, 2014 at 09:06
    • #20

    Die Zulassungsstelle kann die als gestohlen gemeldeten Fahrzeuge einsehen. Und da Diebstahlmeldungen normalerweise bei der Polizei gemacht werden steht der Satz deshalb da.
    M.E.n. hat sich sogar der Kaufvertrag, warum auch immer, schon erledigt da du ja die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Bitte, an den TÜV, um Ausstellung einer BE. Jetzt gehst du damit zum TÜV und bittest um einen Termin. Dann schlenderst du mit der Vespa dorthin und läßt sie abnehmen. Natürlich nur wenn sie den Vorschriften entspricht. Der TÜV macht einen hübschen Prüfbericht den er dir mitgibt. Und sobald die Zulassungsstelle den Bericht abgestempelt hat ist es eine BE.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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