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PX80 mit Autoführerschein fahren: Welche Strafe erwartet mich?

  • DiskoPumper
  • June 10, 2014 at 17:40
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    • June 10, 2014 at 17:40
    • #1

    Moin,

    Mein Freund hat den Auto Führerschein, jedoch will er jetzt eine Vespa mit 80ccm fahren (Px80).

    Welche Strafen könnte er bekommen, wenn er bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird und den falschen Führerschein vorzeigt???
    (er darf nur Roller bis 50ccm 45kmh)

  • mono
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    • June 10, 2014 at 17:46
    • #2

    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    Mehr hier:

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    • June 10, 2014 at 17:57
    • #3

    Freiheitsstrafe kann eigentlich nicht sein, auch wenn er theoretisch möglich ist (steht ja da).

    Wie wäre dann die Geldstrafe?

  • rassmo
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    • June 10, 2014 at 18:03
    • #4

    Von Ermahnung über Sozialstunden bis Gefängnis kann alles rauskommen. Letzteres ist zwar beim Erstfall unwahrscheinlich aber wenn der Richter schlecht gelaunt ist. Will sagen: Gewißheit schafft erst die Verhandlung.
    du mußt auch unterscheiden zwischen getuntem Fahrzeug, im Glücksfall ein "Dummerjungenfehler", und einer PX 80 die von vornherein nicht gefahren werden darf. Wenn er noch in der Probezeit ist zumindest Nachschulung oder FS-Entzug wahrscheinlich.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • DiskoPumper
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    • June 10, 2014 at 18:16
    • #5

    Ja von tuning hat hier keiner geredet, aber naja ich rate ihm davon ab und er soll sich ne Pk50 holen

  • much1
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    • June 10, 2014 at 20:17
    • #6

    wow,
    endlich bin ich mal auf der Richtigen Seite der Grenze.
    In Italien darf ich bis 125cc oder 11kw mit dem b Führerschein Fahren,
    und das finde ich auch Recht vernünftig.
    Zu deiner Frage möchte ich nur anmerken das ich persönlich mehr Angst hätte das im Schadensfall die Versicherung
    aussteigt, und dann bei Personenschaden diese Kosten ein vielfaches der Geldstrafe ausmacht.
    Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren...

  • Creutzfeld
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    • June 10, 2014 at 23:26
    • #7

    Ich hoffe immer wenn ich sowas unvernünftiges höhre das die leute von der rennleitung gepackt und ordentlich bestraft werden. Ich möchte keinen unfall mit so einen haben. Warum macht er keinen schein und gut ist? Kein geld? SPAREN und solange fuffi fahren!
    Ich kaufe mir ja auch keinen 40tonner den ich nicht fahren darf nur weil ich den haben will.(bis 12.5t darf ich fahren...)
    sag deinen kumpel bitte er soll nen motorradschein machen oder fuffi fahren. Danke!

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • rassmo
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    • June 11, 2014 at 08:56
    • #8
    Zitat von Diskopumper

    ja von tuning hat hier keiner geredet, aber naja ich rate ihm davon ab und er soll sich ne pk50 holen

    vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. eine 50er, die er fahren dürfte, zu tunen und z.b. einen 75er draufzumachen wird eher als "normaler" tatbestand angesehen als das fahren mit einem von vornherein unzulässigen fahrzeug.

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  • RWBrf
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    • June 13, 2014 at 12:27
    • #9
    Zitat von rassmo

    ... eine 50er, die er fahren dürfte, zu tunen und z.b. einen 75er draufzumachen wird eher als "normaler" tatbestand angesehen als das fahren mit einem von vornherein unzulässigen fahrzeug.

    das ist beides gleich unnormal. derjenige, der tunt und nicht die für das damit entstandene fahrzeug ausreichende fahrerlaubnis hat, weiß das genauso vorher wie derjenige, der ein ungetuntes fahrzeug einer größeren klasse fährt. beim tunen kommt eben nur noch hinzu, daß dann die betriebserlaubnis des fahrzeuges in aller regel erloschen sein dürfte und er damit mit einem nicht für den straßenverkehr zugelassenen fahrzeug herumfährt, das deshalb auch keinen versicherungsschutz mehr hat (verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz).
    also: tunen ergibt:
    - fahren ohne fahrerlaubnis
    - verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz
    - fahren mit einem nicht zugelassenen fahrzeug
    ob das sinnvoll und erstrebenswert ist, überlasse ich den geneigten fahrern, die allesamt herr ihres handelns sind.

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    • June 13, 2014 at 12:55
    • #10
    Zitat von RWBrf

    das ist beides gleich unnormal. derjenige, der tunt und nicht die für das damit entstandene fahrzeug ausreichende fahrerlaubnis hat, weiß das genauso vorher wie derjenige, der ein ungetuntes fahrzeug einer größeren klasse fährt. beim tunen kommt eben nur noch hinzu, daß dann die betriebserlaubnis des fahrzeuges in aller regel erloschen sein dürfte und er damit mit einem nicht für den straßenverkehr zugelassenen fahrzeug herumfährt, das deshalb auch keinen versicherungsschutz mehr hat (verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz).
    also: tunen ergibt:
    - fahren ohne fahrerlaubnis
    - verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz
    - fahren mit einem nicht zugelassenen fahrzeug
    ob das sinnvoll und erstrebenswert ist, überlasse ich den geneigten fahrern, die allesamt herr ihres handelns sind.

    das beides nicht legal ist habe ich nicht bestritten. aber es wird unterschiedlich bewertet. das ist wie bei jemand der in der steuererklärung zuviele kilometer angibt und einem dieb. beide nehmen geld das ihnen nicht zusteht, aber das eine wird als kavaliersdelikt angesehen das andere als straftat. und wenn jemand seine 50er vespa tuned ist er ein teufelskerl, wenn er sich eine px80 kauft und fährt, obwohl er nicht darf, ein idiot.
    übrigens ist das fahren einer getunten 50er kein verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz. die vespa ist versichert, nur kann die versicherung wegen verstoß gegen die versicherungsbedingungen dich in regreß nehmen.
    auch das fahren mit einem nicht zugelassenen fahrzeug ist nicht unbedingt vorhanden. das fahrzeug entspricht nur nicht der abe für zulassungsfreie fahrzeuge. wenn das bereits als nichtzulassung gilt dann wäre auch jedes auto mit ungenehmigten reifen nicht mehr zugelassen.

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  • RWBrf
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    • June 13, 2014 at 13:49
    • #11
    Zitat von rassmo

    ... das beides nicht legal ist habe ich nicht bestritten.

    das habe ich auch nicht behauptet.

    Zitat

    ...das ist wie bei jemand der in der steuererklärung zuviele kilometer angibt und einem dieb. beide nehmen geld das ihnen nicht zusteht, aber das eine wird als kavaliersdelikt angesehen das andere als straftat.

    der seine betrügt, der andere stiehlt. beides ist bekanntlich - wie du richtig anmerkst - strafbar. genau deinen ansicht, daß steuerbetrügereien kavaliersdelikte sind, macht mich sehr nachdenklich. zeigt sie doch, wie wenig du sozial eingestellt bist. wer den staat, der öffentliche einrichtungen finanzieren soll, vorsätzlich betrügt, kann nicht sozial handeln. daher meine ich, steuerbetrügerei sollte wesentlich härter bestraft werden.

    Zitat

    ... übrigens ist das fahren einer getunten 50er kein verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz. die vespa ist versichert, nur kann die versicherung wegen verstoß gegen die versicherungsbedingungen dich in regreß nehmen.

    die versicherung basiert auf einem fahrzeug, für das eine betriebserlaubnis existiert. ein getuntes fahrzeug, bei dem die änderungen nicht eingetragen sind, hat keine solche. damit ist der versicherungsvertrag nichtig. schau mal in die agb deiner versicherung. ob die versicherung quasi aus kulanz eventuelle schadensfolgen vorstreckt, steht auf einem anderen papier.

    Zitat

    auch das fahren mit einem nicht zugelassenen fahrzeug ist nicht unbedingt vorhanden. das fahrzeug entspricht nur nicht der abe für zulassungsfreie fahrzeuge.

    damit hat es gar keine betriebserlaubnis und darf somit im öffentlichen straßenverkehr nicht in betrieb genommen werden. dabei sit es vollkommen egal, ob es sich um ein früher zulassungsfreies fahrzeug handelt oder nicht.

    Zitat

    wenn das bereits als nichtzulassung gilt dann wäre auch jedes auto mit ungenehmigten reifen nicht mehr zugelassen.

    das ist auch so. nicht zugelassene reifen auf einem pkw führen zum erlöschen der betriebserlaubnis und damit zum erlöschen der zulassung. übrigens genauso wie alle anderen änderungen, die nicht eingetragen aber eintragungspflichtig sind (auspuff, motoränderungen, spoiler, beleuchtungseinrichtungen ...)

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  • mono
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    • June 13, 2014 at 15:51
    • #12
    Zitat von RWBrf

    zeigt sie doch, wie wenig du sozial eingestellt bist.


    sehr interessante diskussion, lassen wir das persönliche doch besser raus ;)

    beim lesen schwanke ich mit meiner meinungsbildung zwischen euch beiden hin und her. ich weis es nicht besser oder genauer, will aber mal meine google ergebnisse mit einbringen.

    Zitat

    „die versicherung setzt voraus, dass alle eingebauten tuning-teile zulässig sind. wurde allerdings unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt, beziehungsweise ein teil verbaut und nicht eingetragen, erlischt die betriebserlaubnis für das fahrzeug und man verliert damit auch im fall der fälle seinen versicherungsschutz“


    quelle:

    es erlischt also der versicherungsschutz. aber erlischt auch die betriebserlaubnis?
    der folgende absatz bezieht sich zwar auf chip-tuning, den text kann man m.e. aber auch gut auf die aktuelle situation ummünzen.

    Zitat

    maßgeblich für die frage, ob die betriebserlaubnis eines fahrzeugs wegen einer chip-tuningmaßnahme erlischt, ist die rechtslage nach § 19 absatz 2, satz 2 stvzo. nach der dortigen nr. 2 erlischt die betriebserlaubnis, wenn änderungen vorgenommen werden, durch die eine gefährdung von verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

    eine gefährdung von verkehrsteilnehmern wird in der rechtsprechung angenommen, wenn durch die nachträgliche veränderung mit einem gewissen grad an wahrscheinlichkeit eine gefährdung für andere verkehrsteilnehmer geschaffen wird. eine solche gefährdung kann als folge einer chip-tuningmaßnahme nur unter besonderen umständen angenommen werden, z.b. wenn eine extreme leistungssteigerung des motors um 50% oder mehr herbeigeführt wird, ohne dass eine entsprechende anpassung der bremsen, reifen oder anderer fahrzeugteile erfolgt. bei chip-tuningmaßnahmen mit moderater leistungssteigerung um ca. 10 %, kann eine gefährdung von verkehrsteilnehmern i.s.d. § 19 absatz 2, satz 2 nr. 2 stvzo in der regel nicht (ohne weiteres) angenommen werden.


    quelle:

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  • rassmo
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    • June 13, 2014 at 17:16
    • #13
    Zitat von rassmo

    das ist wie bei jemand der in der steuererklärung zuviele kilometer angibt und einem dieb. beide nehmen geld das ihnen nicht zusteht, aber das eine wird als kavaliersdelikt angesehen das andere als straftat.

    Zitat von rwbrf

    der seine betrügt, der andere stiehlt. beides ist bekanntlich - wie du richtig anmerkst - strafbar. genau deinen ansicht, daß steuerbetrügereien kavaliersdelikte sind, macht mich sehr nachdenklich.

    @rwbrf lesen, verstehen, urteilen dann richtig interpretieren. ich habe geschrieben "wird als kavaliersdelikt angesehen", nicht ob ich das gut oder schlecht finde. und genauso ist es beim tuning, unabhängig davon ob ich es gut oder schlecht finde. also unterstelle mir bitte nichts was ich nicht geschrieben habe.

    Zitat von rwbrf

    damit ist der versicherungsvertrag nichtig. schau mal in die agb deiner versicherung. ob die versicherung quasi aus kulanz eventuelle schadensfolgen vorstreckt, steht auf einem anderen papier.

    ich kenne meine versicherungsbedingungen. und bei allen versicherungen die ich bisher hatte steht das gleiche. der regreß der versicherung bei verletzung der vertragsobligenheiten ist auf € 5000.--, in schweren fällen auf das doppelte begrenzt. in der kfz-versicherung sind jedoch die verkehrsopfer geschützt und wir ersetzen den schaden.
    d.h. der geschädigte wird von der versicherung entschädigt und diese kann sich max. € 10.000.-- vom versicherungsnehmer zurückholen.

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  • pkracer
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    • June 13, 2014 at 18:57
    • #14

    Rassmo hat völlig recht in Bezug auf den Versicherungsschutz. Dieser soll in erster Linie der Entschädigung der Opfer dienen, weshalb die Versicherung unabhängig von erloschenen Betriebserlaubnissen bis zur maximalen Deckungshöhe (idR im Mio-Euro-Bereich) leistet.

    Um den finanziellen Ruin des Unfallverursachers im Regressfall zu verhindern, wurde vor einiger Zeit die Deckelung des Regressbetrages auf 5.000 Euro je Obliegenheitsverletzung, maximal jedoch 10.000 Euro, beschlossen.

    Inzwischen ist die Rechtsprechung auch schon so weit, dass die zum Erlöschen der BE führenden Umbauten auch unfallursächlich sein müssen, um überhaupt zum Regress führen zu können. Als Beispiel: Ich habe mit einer illegal auf 20 PS getunten Fuffi in der Zone 30 ein Kind angefahren, war dabei aber nur mit 25 km/h unterwegs, als das Kind plötzlich zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn lief. In diesem Fall war das Tuning nicht unfallursächlich, weil der Verlauf mit einer originalen Fuffi der gleiche gewesen wäre. Wie gesagt, nur ein Beispiel und nicht tatsächlich so geschehen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Vechs
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    • June 13, 2014 at 21:09
    • #15

    Hast du Rassmo gerade wirklich als wenig sozial bezeichnet? Ich bin begeistert, der nimmt mir alle Klingeln weg und ist immer übelst gemein zu mir.
    Können wir Rassmo den Forentitel unsoziales Netzwerk geben? :D

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • RWBrf
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    • June 13, 2014 at 22:19
    • #16

    Wer Steuerbetrug als Kavaliersdelikt bezeichnet, hat eindeutig unsoziale Ansichten.

    Und nun lassen wir es damit bewenden.

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  • rassmo
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    • June 13, 2014 at 23:01
    • #17
    Zitat von RWBrf

    wer steuerbetrug als kavaliersdelikt bezeichnet, hat eindeutig unsoziale ansichten.und nun lassen wir es damit bewenden.


    @creutzfeld recht hast du. da er den unterschied zwischen einer allgemeinen aussage und einer persönlichen meinung nicht begreifen will, oder kann, lassen wir es dabei.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von rassmo (June 13, 2014 at 23:27)

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    • June 13, 2014 at 23:24
    • #18

    Nu is aber gut,jungs!
    es ist illegal und bleibt illegal!
    feddich,aus,basta!
    und illegales wird bestraft! (Mal härter und mal nicht)
    ist doch nicht so schwer zu verstehen,oder!?

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • RWBrf
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    • June 13, 2014 at 23:42
    • #19
    Zitat von rassmo

    ...offensichtlich willst, oder kannst, du den unterschied zwischen den beiden aussagen nicht begreifen.

    doch, das kann ich sehr wohl.

    Zitat

    ich schreibe das steuerhinterziehung als kavalierdelikt angesehen wird, nicht das ich es als solches ansehe. das ich das tue unterstellst du einfach indem du aus einer allgemeinens aussage eine persönliche machst.

    ich wollte weder dich noch sonst jemanden hier diskreditieren. sofern dies so aufgefaßt wurde, so bitte ich hierfür um entschuldigung.

    Zitat


    aber was mich dann doch wundert ist das du dich hier in einem forum rumtreibst in dem tuning als kavaliersdelikt angesehen wird.

    das hab ich schon lange bemerkt. ;)

    Zitat

    achtung, das ist wieder eine allgemeine aussage die nicht meine persönliche meinung sein muß, aber kann. oder ist tuning weniger asozial da nur eine versicherung, die auch alle versicherungsnehmer sind, geschädigt wird? und ab 133ccm ist es sogar steuerhinterziehung, deren sich auch alle schuldig machen die ihre 125er auf 133ccm aufmotzen ohne sie umschreiben zu lassen.

    tuning ist keineswegs asozial und auch nicht illegal, sofern alle tuningmaßnahmen eingetragen sind - aber auch nur dann. und dann ist es auch keine steuerhinterziehung, weil den behörden bekannt gemacht. man sollte auch nicht vergessen, es seiner versicherung mitzuteilen. wenn man dann noch die dazu erforderliche fahrerlaubnis hat, ist alles in ordnung.
    allerdings gebe ich zu, daß ich mir hier beim lesen so mancher beiträge schwer auf die zunge beißen muß. aber ihr seid ja alle alt genug zu wissen, was ihr tut.

    übrigens: alle sieben hier im hause zugelassenen kraftfahrzeuge sind legal.

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    • June 14, 2014 at 00:11
    • #20

    Ist ja interessant:

    Zitat

    ch kenne meine Versicherungsbedingungen. Und bei allen Versicherungen die ich bisher hatte steht das Gleiche. Der Regreß der Versicherung bei Verletzung der Vertragsobligenheiten ist auf € 5000.--, in schweren Fällen auf das Doppelte begrenzt. In der Kfz-Versicherung sind jedoch die Verkehrsopfer geschützt und wir ersetzen den Schaden.D.h. der Geschädigte wird von der Versicherung entschädigt und diese kann sich max. € 10.000.-- vom Versicherungsnehmer zurückholen.

    Aber hat das nun allgemeine Gültigkeit?
    Nur in Deutschland oder Eu weit?
    Oder nur bei deinem Versicherer?
    ich hatte einen zb. einen Vertrag vorliegen (vor ca. 3 Jahren) da wurde auf dass Regressrecht verzichtet,
    mit Vorbehalt bei Alkoholeinfluss und fehlen des passenden Führerscheins doch zu regressieren.
    (kann man regressieren überhaupt sagen na egal ;) )

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