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PX 125 neu läuft nicht sauber auf 1/8 Gas

  • HasagPolar
  • June 11, 2008 at 12:53
  • HasagPolar
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    • June 11, 2008 at 12:53
    • #1

    Hallo Leute

    Hab vor einer Woche eine PX125E in Silber bei Vespaladen Fontana in Zürich gekauft. ;)
    Dieser Händler hat mir einen guten Eindruck gemacht.
    Kennt jemand diesen Händler??Ist er gut in Sachen PX 125?? :?:
    Jetzt zum "Problem":Bei 1/8 Gas zb. bei 30km/h in der Ebene läuft die Vespa etwas unrund,erst wenn ich etwas mehr Gas gebe fährt sie runder.
    Auch wenn ich das Gas aufdrehe gibts ein kleines Beschleunigungs loch.
    Ist das normal?? :?:
    Kann das eingestellt werden?? :?:
    Der Händler sagte mir dass werde dann im 1000km Service noch sauber eingestellt.
    Ich hoffe ich habe da kein Montagsmodell erwischt. :?:

    Grüsse Stefan

  • Diabolo
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    • June 11, 2008 at 13:07
    • #2

    Wär mal schön ein paar Angaben zu haben, also Baujahr, Km Leistung, etc.

    Wenn Du Probleme mit dem Roller hast, gibt es doch auch in der Schweiz garantiebestimmungen, oder?

  • HasagPolar
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    • June 11, 2008 at 13:24
    • #3

    Hallo Diabolo

    Hier noch die fehlenden angaben:
    Baujahr 2007 Km 0000(bezw.jetzt 300km)
    Habe 2 Jahre Garantie auf die Vespa.
    Gruss Stefan

  • Vechs
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    • June 11, 2008 at 13:47
    • #4

    dann ab zum Händler, warum sollst du selber basteln und dir die Garantie versauen ?
    Denke das es ne Einstellungssache vom Vergaser ist aber für sowas hat man ja Garantie.

    Mfg, Holger

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Diabolo
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    • June 11, 2008 at 13:56
    • #5

    Der KAT muss wech, der schafft doch eh nix.
    en soll man sich sauber in den Schrank legen, damit der alle zwei Jahre beim TÜV gut aussieht.
    Ansonsten T5 Pott und gut is.

  • CHIEMGAUVESPA - GREYHOUND
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    • June 11, 2008 at 15:31
    • #6

    Hallo erstmal,

    das Wort Garantie könnt Ihr mal alle aus Eurem Gedächtnis streichen. Seit wir In der EU sind, existiert dieses Wort nicht mehr. So blöd es ist. Gewährleistung ist das Wort. Und dies gilt auch in der Schweiz, obwohl Sie nicht in der EU sind!. Das Gesetz greift auch dort. Wisst Ihr, was das heißt?

    Wenn Vespa nicht will, müssen Sie nach 6 Monaten Kostenlos gar nichts machen. Die können sich immer auf den Kunden rausreden. ( Fehlbedienung ) Die ersten 6 Monate muss immer und ohne Diskussionen repariert werden. Nach 3 maliger Reparatur besteht sogar die Möglichkeit, das Fahrzeug zu Wandeln. Tauschen oder Geld zurück, wenn man nicht zufrieden ist. Oder laufend Probleme sind. ( Montagsfahrzeug)

    Klartext, in den ersten Monaten wegen jedem Pfurz zum Händler fahren. Er darf nichts verlangen. Nach den 6 Monaten steht der Kunde in der Beweispflicht. Auch wenn es heißt 2 Jahre Garantie! Heißt noch lange nicht, das Sie es auch Kostenlos reparieren.

    Hoffe ich konnte ein wenig behilflich sein.

    Es lebe die Vespa auf ewig. Piaggio sei mit Dir !!!

  • vespapaulianer
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    • June 11, 2008 at 15:37
    • #7

    @Greyhound: Garantie gibt es sehr wohl noch. Garantie ist die verschuldensunabhängige Einstandspflicht, die durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben wird und in Inhalt, Garantiedauer etc. nahezu uneingeschränkt der Privatautonomie unterliegt. Das ist in Deutschland so und wird in der Schweiz kaum anders sein, da es sich um ein relativ altes Rechtsinstrument handelt, welches in den meisten Rechtsordnungen beheimatet ist. Die Gewährleistung hingegen ist ein nonderogables Rechtsinstrument, welches unter bestimmten Voraussetzungen Einstandspflichten seitens des Verkäufers einer Sache bei Sachmängeln begründet.

    In kurz: Garantie gibbet immer noch und wird es auch immer geben!

    Hessisch by nature

  • Likedeeler
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    • June 11, 2008 at 16:17
    • #8

    Alter Paragraphenreiter, geht das auch in Deutsch?
    Meine 2 Semester Recht sind jetzt gute 13 Jahre her.
    Ich hädde das gerne in Kiezslang, den versteh ich wenichstens. Oder op Platt.
    Also: wo is der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? :D:D:D

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • vespapaulianer
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    • June 11, 2008 at 16:32
    • #9

    Ok: Garantie gibt dir der Verkäufer, indem er sagt, ich geb dir ne Garantie. Damit meint er dann, dass er für nen bestimmten Zeitraum dafür gerade steht, wenn die Kaufsache kaputt geht (außer du hast sie fahrlässig zerstört). Er repariert sie dir dann und tauscht sie um, wenn möglich.

    Gewährleistung ist schwieriger: Hier wird der Verkäufer gezwungen, die Sache zu reparieren oder auszutauschen, wenn sie kaputt geht. Das Kaputtgehen muss aber schon beim Kauf der Sache in dieser angelegt sein (Bsp.: Du kaufst nen Toaster, der dir 2 Wochen später abfackelt, weil die im Werk die Heizdrähte schlecht verarbeitet haben). Wenn der Mangel nicht beim Kauf in der Sache angelegt war (der Toaster also tolle Heizdrähte hatte, diese dann aber später erst schlecht werden), braucht der Verkäufer nix zu machen, bei der Garantie schon. Bei neuen Sachen, die du beim Händler kaufst, gibt es in Deutschland ne Regelung, nach der die ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass das Kaputtsein- oder Kaputtgehen nicht schon beim Kauf in der Sache angelegt war. Die restliche Gewährleistungszeit von 1,5 Jahren muss das der Käufer. Praktisch bedeutet das: die ersten 6 Monate gibts keine Probleme, wenn das Ding kaputt ist, danach wirds schwierig, weil du es kaum wirst beweisen können.

    Alles in allem sehr schwierig - da gibt es Tonnen an Doktorarbeiten zu.

    Besser?

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    • June 11, 2008 at 17:10
    • #10
    Zitat von Diabolo

    Der KAT muss wech, der schafft doch eh nix.
    en soll man sich sauber in den Schrank legen, damit der alle zwei Jahre beim TÜV gut aussieht.
    Ansonsten T5 Pott und gut is.

    Wenn ich jetzt aber nen Unfall mit dem andern Puff baue und die Sau unter den Polizei(Gutachter-)schlachter kommt und die checken daß ich keinen originalen Puff dran hab, gibts ja Ärger. Anmelden beim TÜV kann ich ja eh vergessen wegen <Euro 2. Sehe ich das richtig so?

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