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Falsches Baujahr im Kaufvertrag / Rückgabegrund?

  • KRÜGERS NBG
  • June 23, 2008 at 17:17
  • KRÜGERS NBG
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    • June 23, 2008 at 17:17
    • #1

    hab mir ne px80 mit 135er d.r. gekauft. der verkäufer hat im vertrag 01.07.1988 als baujahr angegeben. in der zulassungsstelle meinten sie, daß das kraftfahrtbundesamt eine erstzulassung von 1991 bescheinigt. ich hab die fahrzeugnummer nun in scooterhelp überprüft und es kommt tatsächlich das baujahr 1991 raus!

    ist das rechtlich ein grund die karre zurückzugeben? ich hab sie bereits umgemeldet und fahr sie schon seit 2 wochen!

  • Vechs
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    • June 23, 2008 at 17:24
    • #2

    naja kann ja sein das se 3 Jahre rumgestanden hat !
    Schau doch mal die Rahmennummer nach was die für ein Baujahr rausgibt !?

    Mfg, Holger

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • KRÜGERS NBG
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    • June 23, 2008 at 17:35
    • #3

    hab ich doch oben geschrieben - laut rahmen nummer ist sie ne 1991er!

    laut


    Serial Number Search Result

    You have a 1991 Vespa P80X Arcobaleno

  • Diabolo
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    • June 23, 2008 at 17:48
    • #4

    Dann wird der Verkäufer wahrscheinlich sagen, dass er sich wohl vertan hat - was steht denn in den Papieren für ein Baujahr?
    Ich würde davon ausgehen, dass der Verkäufer absichtlich 88 geschrieben hat, von wegen Tuningeintragungen, etc.
    Ist der 135iger denn eingetragen?

    Wenn so etwas vor Gericht gehen würde, denke ich mal, dass der Richter für den Verkäufer wäre, denn er hat sich ja eigentlich zu Deinen Gunsten getäuscht hat.

  • dark_vespa
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    • June 23, 2008 at 17:51
    • #5

    Wär für mich ein Rückgabegrund, da das eine preissteigernde Maßnahme ist, wie den Kilometerzähler zurückdrehen...

    Rechtlich heißt das glaub ich arglistige Täuschung oder so ...

    ESC # 582

  • runatthesun
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    • June 23, 2008 at 17:56
    • #6

    also zurücktreten kannste nur wenns den tatbestand der arglistigen täuschung, im sinne von verschweigen eines sachmangels in bezug auf das herstellungsjahr erfüllt.

    is m.E. schwierig nachzuweisen, er kann ja sagen das er sich einfach verschrieben hat, o.Ä.

    wenn nun aber das modell mit dem falschen baujahr ein ganz anderes, als das "gekaufte" kann hier ein mangel in der sache/falschlieferung mit unter auch eine arglistige täuschung vorliegen.
    dann sollte man zurücktreten können. in wie weit das ganze nun auf deinen fall zutrifft und wie ernst dir die rückgabe ist (ist das der einzige) grund sollte man dann aber entsprechend mit einem anwalt klären.

    falls es interessiert zum Thema:

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • runatthesun
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    • June 23, 2008 at 18:00
    • #7
    Zitat von Diabolo

    Wenn so etwas vor Gericht gehen würde, denke ich mal, dass der Richter für den Verkäufer wäre, denn er hat sich ja eigentlich zu Deinen Gunsten getäuscht hat.

    genau, sry das ich dich verarscht hab - ich habs ja nur gut gemeint......... richter sind auch nicht für einen, das sind die in den shows; sondern sprechen jmd recht zu und das auch selten "nach gefühl"

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • KoMan62
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    • June 23, 2008 at 18:02
    • #8
    Zitat von Diabolo

    Dann wird der Verkäufer wahrscheinlich sagen, dass er sich wohl vertan hat - was steht denn in den Papieren für ein Baujahr?
    Ich würde davon ausgehen, dass der Verkäufer absichtlich 88 geschrieben hat, von wegen Tuningeintragungen, etc.
    Ist der 135iger denn eingetragen?

    Wenn so etwas vor Gericht gehen würde, denke ich mal, dass der Richter für den Verkäufer wäre, denn er hat sich ja eigentlich zu Deinen Gunsten getäuscht hat.

    Getäuscht ist getäuscht, egal zu wessen Gunsten bzw ungunsten...

    Grüße aus BÄRLIN!

  • Diabolo
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    • June 23, 2008 at 18:06
    • #9

    Aber es muss doch beim Verkauf Papiere gegeben haben, oder hast Du den Brief komplett neu beantragt, weil dann sollte es ja auch Probleme mit dem DR geben.
    Wenn der DR also eingetragen ist, hast Du auch nen Brief gehabt, da sollte dann das Baujahr, bzw. Erstzulassung drinstehen.

    Eine arglistige Täuschung nachuweisen halte ich in dem Fall auch für sehr schwierig.
    Da müsste man dem Richter auf jeden Fall den Sachverhalt mit den Baujahren definitiv darlegen und untermauern, warum ein Bj. 88 eigentlich wertvoller ist, als ein Bj, 91.

    Würd ich nur mit ner guten Rechtschutzversicherung im Rücken mit anfangen.

    Edit
    Getäuscht ist nur, wenn mutwillige Absicht nachgewiesen wird.
    Er hat sich wahrscheinlich offiziell nur verschrieben oder wusste es auch nicht besser.

    Was ist mit den Papieren, waren die da oder nicht?

  • KRÜGERS NBG
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    • June 23, 2008 at 18:22
    • #10
    Zitat von Diabolo

    Dann wird der Verkäufer wahrscheinlich sagen, dass er sich wohl vertan hat - was steht denn in den Papieren für ein Baujahr?
    Ich würde davon ausgehen, dass der Verkäufer absichtlich 88 geschrieben hat, von wegen Tuningeintragungen, etc.
    Ist der 135iger denn eingetragen?

    Wenn so etwas vor Gericht gehen würde, denke ich mal, dass der Richter für den Verkäufer wäre, denn er hat sich ja eigentlich zu Deinen Gunsten getäuscht hat.

    ja der 135er ist eingetragen. bis zu welchem baujahr war das denn möglich? mittlerweile glaube ich an ein von ihm gefaktes baujahr um den d.r. eintragen zu können. er hatte nämlich ein kleines kennzeichen dran, obwohl es ein krad ist. er meinte, er kenne da jemanden beim landratsamt, der das gemacht hätte mit dem kennzeichen. hier bei meinem amt haben sie darüber verwundert gestaunt, wie es sein kann, daß ich ein kleines kennzeichen entstempeln lasse. mit dem vermerk, daß das kraftfahrtbundesamt der erstzulassung/baujahr 88 widerspricht!

    er hatte nur den neueren fahrzeugbrief und ne kopie der betriebserlaubnis, auf der kein datum steht außer spätere stilllegungen.

    Einmal editiert, zuletzt von KRÜGERS NBG (June 23, 2008 at 18:29)

  • Diabolo
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    • June 23, 2008 at 18:26
    • #11

    Tuningeintragungen sind eigentlich bis Bj. 89 möglich.
    Der DR / Krüger hat ein Gutachten, ob's damit auch bei jüngeren Modellen geht, entzieht sich meinem Wissensstand.

    Was ist mit den Papieren, die es beim Verkauf gab?

  • KRÜGERS NBG
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    • June 23, 2008 at 18:30
    • #12

    lies bitte nochmal meinen edit oben - ich hab nur eine gutachtenkopie vom händler des d.r.! des weiteren ne einseitige kopie der betriebserlaubnis ohne datum und den neuen kfz schein! achja und das typenschild wo das baujahr draufsteht, ist zufällig zerkratzt!

    Einmal editiert, zuletzt von KRÜGERS NBG (June 23, 2008 at 18:42)

  • Vechs
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    • June 23, 2008 at 18:42
    • #13

    Aber du bist dir sicher das in den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) bei ccm 135 steht und nicht 80 oder ?
    Falls da 135 steht ist das Ding original eingetragen, dann würde ich mir da auch keine Gedanken zu machen, eventuell mal zum Verkäufer gehen und versuchen mal um 50€ den Preis zu drücken.
    Wenn der Dr aber nicht eingetragen ist, dann ist es anscheinend ne arglistige Täuschung, denn normalerweise bekommst du den nicht eingetragen ohne viel Stress.
    Das würde dann auch das kleine Nummernschild erklären.

    Mfg, Holger

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  • Diabolo
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    • June 23, 2008 at 18:45
    • #14

    Muss in dem neuen Fahrzeugbrief, den er Dir gegeben hat nicht wenigstens der Tag der ersten Zulassung eingetragen sein?
    Steht bei mir direkt oben unter dem Kennzeichen.

  • KRÜGERS NBG
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    • June 23, 2008 at 19:34
    • #15

    Das Baujahr wurde im brief von 88 auf 91 geändert, da sie in der Zulassung selber ratlos waren!

    Einmal editiert, zuletzt von KRÜGERS NBG (June 23, 2008 at 19:39)

  • Diabolo
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    • June 23, 2008 at 19:36
    • #16

    Ist jetzt zwar ne Kopie vom Schein, aber egal. Ist das der Schein, den er Dir beim Verkauf vorgelegt hat, bzw. mitgegeben hat, oder Dein neuer?
    Unter B steht definitiv 1991 und B ist Tag der ersten Zulassung.

  • KRÜGERS NBG
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    • June 23, 2008 at 19:40
    • #17

    hab nochmal den brief oben reineditiert!

    es ist ein originalscan von eben - ich hatte den schein von ihm (neuere ausführung). der wurde beim ummelden einbehalten und mir dieser ausgestellt! der hat eindeutig das baujahr für die tuningmaßnahme gefaked.

  • Diabolo
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    • June 23, 2008 at 19:44
    • #18

    Also stand im Brief zuerst Baujahr/Erstzulassung 88 drin.
    Also ist es keine Teuschung, der Gute wusste es wohl nicht besser.
    Ist eben bei Dir aufgefallen, weil sie nachgesehen haben.

  • KRÜGERS NBG
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    • June 23, 2008 at 19:46
    • #19

    ne der hat da sicherlich was gemauschelt. sonst hätte er wohl bei ner 91er keinen d.r. eingetragen bekommen. das ging ja laut deinen worten nur bis 89. das typenschild ist ebenfalls genau an der stelle bewusst zerkratzt. wieso konnte er mit nem kleinen kennzeichen rumfahren, wenn er nicht da (laut eigenen worten) schon jemanden bei der zulassung gekannt hat!?

  • Diabolo
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    • June 23, 2008 at 19:46
    • #20

    Das er das Datum gefaked hat, musst Du ihm dann erst mal beweisen - würde heißen, dass Du Ihn anzeigen musst und dann noch rauskriegen musst, wer sein Kumpel bei der Zulassungsbehörde ist.
    Das wird als Fehler dargestellt und fertig.

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