1. Vespa Forum
    1. Unerledigte Themen
  2. Dashboard
  3. Galerie
    1. Alben
    2. Karte
  4. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Galerie
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. Vespa Smallframe Roller
  3. SF: Motor | Vergaser | Auspuffanlagen | Tuning

Abe

  • pk50xlweiss
  • July 13, 2006 at 12:09
  • pk50xlweiss
    Anfänger
    Punkte
    200
    Beiträge
    25
    Vespa Typ
    VESPA PK50 XL
    • July 13, 2006 at 12:09
    • #1

    Kurze Frage,

    bekommt man eigentlich beim Kauf nur eine ABE ausgehändigt?

    MfG

    Marc

  • hozumog
    Anfänger
    Punkte
    90
    Beiträge
    16
    Wohnort
    München
    Vespa Typ
    PX 80
    • July 13, 2006 at 12:44
    • #2

    Hi,

    bei Modeps und LKRAD ist die ABE wie der Biref bei anderen Fahrzeuegen. Mit der ABE kanst Du den Roller anmelden und bekommst dann Deinen KFZ-Schein, oder wie das neue Dokument auch immer heisst. Wenn der Roller aktuell noch angemeldet ist, müsstest Du den KFZ-Schein vom Verkäufer mitbekommen.

    Gruß Holger

  • Stewie
    Profi
    Punkte
    4,885
    Trophäen
    1
    Beiträge
    951
    Wohnort
    Baden
    Vespa Typ
    PK 50 XL Elestart, PX 200 E GS Lusso
    • July 13, 2006 at 12:55
    • #3

    Das stimmt nicht. Ein Roller wird weder angemeldet noch bekommst Du einen Fahrzeugschein, es sei denn, der Roller hat über 50 ccm.
    Dann ist es aber keine ABE, sondern ein Fahrzeugbrief. Der allerneueste Quatsch, den sich die Eurokraten ausgedacht haben sieht vor, dass es nun keinen Fahrzeugschein mehr gibt, sondern einen Fahrzeugbrief Teil 1 und 2.

    Die ABE ist die Betreibserlaubnis und Besitzurkunde in einem. Mach Dir eine Kopie davon, geh´ mit der zur Versicherung und hol´ Dir dort ein Versicherungstäfelchen. Hat übrigens nichts mit einem Kennzeichen zu tun, das ist wieder was ganz anderes.

    Von dem Versicherungsvertrag machst Du dann ebenfalls eine Kopie, den gibt´s zum Täfelchen dazu.

    Die Originale packst Du in einen Ordner zuhause, die Kopien nimmst Du immer mit. Schreib´ vorsichtshalber "KOPIE" auf beide Kopien.

    Einmal editiert, zuletzt von Stewie (July 13, 2006 at 12:57)

  • hozumog
    Anfänger
    Punkte
    90
    Beiträge
    16
    Wohnort
    München
    Vespa Typ
    PX 80
    • July 13, 2006 at 13:20
    • #4

    Hi,

    dann hat sich das aber rapide verändert in good old Germany ;) Ich habe bei meiner PX 80 Betriebserlaubnis und Schein!

    Zitat

    sondern einen Fahrzeugbrief Teil 1 und 2.


    Das ist so aber auch nicht ganz richtig. Es handelt sich um Zulassungbescheinigung Teil 1 (Schein) und Teil 2 (Brief)

    Bei 50 er gibts ein Versicherungstäfelchen, das ist richtig. Ich habe übersehen, daß es sich um eine 50er handelt.

    Gruß Holger

  • Stewie
    Profi
    Punkte
    4,885
    Trophäen
    1
    Beiträge
    951
    Wohnort
    Baden
    Vespa Typ
    PK 50 XL Elestart, PX 200 E GS Lusso
    • July 13, 2006 at 13:38
    • #5

    Von mir aus auch Zulassungbescheinigung Teil 1 (Schein) und Teil 2 (Brief) 8)

    Aber warum hab´ ich dann zuhause Teil 1 von meinem Auto? Sieht zwar aus wie ein KFZ-Schein, da ich aber bei einer Zulassung Teil 2 bekomme, muss es sich doch um einen Brief handeln, oder?

    Wie gesagt, kompletter Quatsch.

    Wozu brauchst Du eine ABE? Was steht da anderes drin als im alten Schein?

  • hozumog
    Anfänger
    Punkte
    90
    Beiträge
    16
    Wohnort
    München
    Vespa Typ
    PX 80
    • July 13, 2006 at 13:56
    • #6

    Ich würde lieber Teil 2 zu Hause lassen und "Brief" nicht mitschleppen wollen ;) Teil 1 ist der "Schein".

    Hat aber irgendwie nix mehr mit der eigentlichen Anfrage zu tun.

    Ich hab da was gefunden:

    Die Ausnahme bilden zulassungsfreie Fahrzeuge (z. B. Leichtkrafträder, Bootstrailer, Pferdeanhänger). Sie benötigen ausschließlich Teil I; auf Antrag kann für sie aber eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, wenn zum Beispiel die Bank im Rahmen der Finanzierung eines Fahrzeugs eine Sicherheit fordert.

    Gruß Holger

Ähnliche Themen

  • Entrosten und ausbessern, aber wie richtig?

    • DJSubway
    • September 22, 2017 at 08:21
    • Restaurationen, Lack & Optik
  • Komplette Elektrik tot....Motor läuft aber

    • KleemusHH
    • September 4, 2017 at 15:15
    • Vespa Elektrik
  • Vespa 50 Baujahr 1965-1966 unrestauriert aber fahrbereit

    • schanzer1
    • July 16, 2017 at 10:42
    • Vespa Kaufberatung und Verkaufberatung
  • PK50s Automatica mit Batterie aber ohne E-Start ?

    • Zesch
    • June 28, 2017 at 23:43
    • Automatik: Motor | Vergaser | Auspuffanlagen | Tuning
  • Dellorto 19.19e von Ziechoke auf Chokewippe umbauen, aber wie?

    • tonitest
    • July 17, 2017 at 00:22
    • SF: Motor | Vergaser | Auspuffanlagen | Tuning
  • Vespa PK50: Springt nicht an, fährt dann aber super.

    • Vespa_PK50S
    • May 23, 2017 at 00:20
    • Smallframe: Technik und Allgemeines
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt
  4. Geschichte der Vespa bei Wikipedia
  5. Nutzungsbedingungen
Made with ♥ in Bavaria
Community-Software: WoltLab Suite™