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Versicherungsfrage PK50s

  • McSorley
  • September 11, 2006 at 08:45
  • McSorley
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    • September 11, 2006 at 08:45
    • #1

    Moin zusammen,

    habe eine Frage zur ersicherung meiner PK50s (Bj. 83). In der ABE steht "Kleinkraftrad, Roller bis 40 km/h", im Versicherungsschein steht "Roller mit Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h". Nun die alles entscheidende Frage: besteht trotz der unterschiedlichen Angaben Versicherungsschutz, oder hat der Versicherungsheini da nen Fehler gemacht?

    Grüße

    Michi

    Non aprire prima che il treno sia fermo!

  • Stewie
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    • September 11, 2006 at 12:24
    • #2

    Ein Fehler ist es auf alle Fälle. Geh´ nochmal hin und lass Dir einen neuen Schein ausstellen. Wird wohl nix kosten, schließlich liegt der Fehler nicht bei Dir.

  • snoogle
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    • September 11, 2006 at 13:18
    • #3

    Ich glaube ja, daß das, was in der ABE steht, richtig ist. Denn wir wissen schließlich alle, daß es je nach Baujahr zulässige Höchstgeschwindigkeiten gibt. Und 40 km/h finde ich bei dem Alter nicht so abwegig.

    Die Versicherugn sagt aus meiner Sicht nichts über die Betreibserlaubnis aus. Ich glaube also, wenn Du einen Unfall hast, und die Kiste schneller fährt als in der ABE eingetragen, wird die Versicherung nicht zahlen. Denn das, was in der ABE steht, ist bindend.

    Fachmann bin ich da allerdings auch nicht. Hatte nur erst so ein Zulassungsproblem wegen fehlender ABE. Und schon da haben die sich tierisch angestellt...

  • McSorley
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    • September 11, 2006 at 13:40
    • #4

    Danke schon mal für die Antworten, werde dann wohl doch nochmal bei der Versicherung reinschneien.

    In der Tat interessant ist jedoch die Frage nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit laut ABE. Da es sich um ein 83er Baujahr handelt, kann man davon ausgehen, daß das offiziell so paßt. Jedoch: was kann ich dafür, wenn die Kiste knappe 50 rennt, obwohl sie sich komplett (ernsthaft) im Originalzustand befindet. Da wurde nichts, aber auch gar nichts modifiziert, das Dingen wurde wohl einfach nur gut eingefahren. Da der Motor ja nicht abgeriegelt ist, frage ich mich, wie man dann einen aufgrund der Diskrepanz zwischen ABE und Realität eventuell fehlenden Versicherungsschutz erklären sollte.

    Non aprire prima che il treno sia fermo!

  • Stewie
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    • September 11, 2006 at 15:51
    • #5

    Trau schau wem.

    Der Tacho ist gerne etwas ungenau. Meine 86er PK 50 läuft nach Tacho gerne mal 55. Eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit - auf langen Strecken - von mehr als 45 km/h schafft sie aber nicht. Also mit den 50 kommt´s bei mir schon hin.
    Und wenn´s bei dir 42,43, oder 45 sind, dann juckt das keine Sau.
    Achja - unbedingt auf "unbegrenzte" oder "maximale" Deckung achten. Das kostet ein paar Euro mehr, kann Dir aber den Hals retten.

  • ruhrpottbastard
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    • September 11, 2006 at 15:56
    • #6

    Hallo,

    also ich denke die haben haben bei der Versicherung so einen pauschal Wisch, wo dann draufsteht bis max. 50km/h - ich denke das schliesst bei denen halt alle Roller ein ( die neuen, die nur noch 45km/h fahren dürfen, sowie die älteren, die 50km/h fahren dürfen ) WICHTIG und RICHTIG ist was in der ABE steht...

    Gruß Ruhrpottbastard

  • McSorley
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    • September 12, 2006 at 08:09
    • #7

    Danke für die Antworten!

    Non aprire prima che il treno sia fermo!

Tags

  • Vespa PK 50
  • Vespa Versicherung
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