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Tuning Gefahr oder nicht ?

  • scout07
  • September 8, 2008 at 23:47
  • scout07
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    • September 8, 2008 at 23:47
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich möchte mir gerne bei meiner Fuffi einen größeren Zylinder (vermutlich 75ccm) verbauen.
    Hat jemand damit Erfahrungen mit der Polizei gehabt.
    Ich habe leider nur einen Autoführerschein und darf somit nur 50ccm fahren.
    Seid Ihr damit erwischt worden und was habt Ihr dann für Strafen bekommen ???

    Danke für Eure Infos !

  • scout07
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    • September 9, 2008 at 00:08
    • #2

    na gut , dann lasse ich es wohl besser !

  • padzed
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    • September 9, 2008 at 00:19
    • #3

    Hi,

    angehalten zu werden, damit solltest du immer rechnen. Mir hat mal ein Polizist erzählen wollen, dass ich keinen 16.10, sondern nur einen 16.16 Vergaser fahren darf... Auch wenn er damit falsch lag: die schauen schon genauer hin.

    Der Führerschein ist auch nicht das Problem. Teuer wird es, wenn du einen Unfall hast (angenommen du hast Schuld) und deine Versicherung zahlt nicht, da du weder Betrieb- noch Fahreerlaubnis hattest. Daran soltest du auch denken.

    Nichts desto trotz: einen schönen alten Blechroller etwas auf die Beine zu verhelfen ist sicherlich nicht so schlimm, wie mit einer Mofa mit 100 km/h auf der Autobahn zu fahren. klatschen-)

    Alles Gute,

    Patrick

    als vliegen achter vliegen vliegen, vliegen vliegen achterna

  • dark_vespa
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    • September 9, 2008 at 00:56
    • #4
    Zitat von padzed

    Hi,

    angehalten zu werden, damit solltest du immer rechnen. Mir hat mal ein Polizist erzählen wollen, dass ich keinen 16.10, sondern nur einen 16.16 Vergaser fahren darf... Auch wenn er damit falsch lag: die schauen schon genauer hin.

    Der Führerschein ist auch nicht das Problem. Teuer wird es, wenn du einen Unfall hast (angenommen du hast Schuld) und deine Versicherung zahlt nicht, da du weder Betrieb- noch Fahreerlaubnis hattest. Daran soltest du auch denken.

    Nichts desto trotz: einen schönen alten Blechroller etwas auf die Beine zu verhelfen ist sicherlich nicht so schlimm, wie mit einer Mofa mit 100 km/h auf der Autobahn zu fahren. klatschen-)

    Alles Gute,

    Patrick

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    selten so viel Blödsinn innerhalb eines Posts gelesen.. :thumbdown:

    scout07: schon mal die jetzt rot eingfärbte Suchfunktion benutzt? Zu diesem Thema gibts unzählige Threads...

    ESC # 582

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    • September 9, 2008 at 17:28
    • #5

    Da zum Beispiel ein 65-Seitiger Thread...

    polizeikontrollen: was habt ihr schon alles erleben müssen?

    Meine Vespa Special 244ccm

    Mein GS/3 Projekt

    Mein YT Kanal

  • padzed
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    • September 10, 2008 at 11:17
    • #6
    Zitat von dark_vespa

    selten so viel Blödsinn innerhalb eines Posts gelesen.. :thumbdown:

    ja, warum? schon mal an Personenschaden gedacht? Würde mich interessieren, _was_ da blödsinnig erscheint... ich weiß ja nicht, wo du unterwegs bist, vielleicht sieht es bei euch ja anders aus....

    als vliegen achter vliegen vliegen, vliegen vliegen achterna

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    • September 10, 2008 at 11:41
    • #7

    Wie gesagt, benutz einfach mal die Suchfunktion Stichwort "Regress", zu diesem Thema gibts unzählige Threads, gerade der PK Racer hat sich den Kampf gegen diese "urban legend", welche du hier verbreitest, auf die Fahnen geschrieben..

    ESC # 582

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    • September 10, 2008 at 11:52
    • #8

    Tuning ohne Eintragung sollte man lieber mal unterlassen!

  • padzed
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    • September 10, 2008 at 14:46
    • #9
    Zitat von dark_vespa

    Wie gesagt, benutz einfach mal die Suchfunktion Stichwort "Regress", zu diesem Thema gibts unzählige Threads, gerade der PK Racer hat sich den Kampf gegen diese "urban legend", welche du hier verbreitest, auf die Fahnen geschrieben..

    Okay, also nach regress gesucht, erstes Ergebnis, folgenden Link gefunden:

    Ist ja auch egal, wer hier gegen was kämpft. Fakt ist, dass Versicherungen gerne mal nicht zahlen und bei Personenschaden schnell mal eine lebenslange Verpflichtung daraus wird. Im Kern gebe ich dir ja Recht, Versicherungen sind nunmal so, dass ist deren Kerngeschäft und Richter geben Ihnen sogar noch Recht!

    In diesem Moment hat derjenige, der ein KFZ ohne ABE und Führerschein führt erst einmal das nachsehen,"urban legend" hin oder her.

    als vliegen achter vliegen vliegen, vliegen vliegen achterna

    3 Mal editiert, zuletzt von padzed (September 10, 2008 at 15:08)

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    • September 10, 2008 at 16:08
    • #10
    Zitat von padzed

    Fakt ist, dass Versicherungen gerne mal nicht zahlen und bei Personenschaden schnell mal eine lebenslange Verpflichtung daraus wird.

    Genau das ist eben nicht Fakt.

    Siehe hier, hier und hier unter Punkt 4

    Es gibt auch noch unzählige weiter Auszüge aus Gesetzten und Sonstigem, wer Lust hat damit seine Zeit zu verschwenden kann gerne weitere Beispiele anführen.

    Es wird in deinem Beispiel nicht klar, was die Versicherung nicht zahlt. Dass der Teil-/Volkasskoschutz erlischt, steht außer Frage.

    ESC # 582

    3 Mal editiert, zuletzt von dark_vespa (September 10, 2008 at 16:15)

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    • September 10, 2008 at 20:03
    • #11

    Sorry dark_vespa,

    entweder wir meinen das gleiche, oder wir kommen nicht mehr zusammen :D

    Aus deiner Quelle Nummer 3:

    "...Damit trotz solcher Umbauten die Betriebserlaubnis erhalten bleibt, ist eine Ummeldung und Vollabnahme der Umbauten beim TÜV erforderlich. Dies zieht Einzelabnahmen, Abgasuntersuchungen und Festigkeitsprüfungen (Rahmen, Fahrwerk) beim TÜV nach sich. Zudem wird für das Führen dieser Fahrzeuge ein anderer Führerschein benötigt, da der M-Führerschein eine Hubraumbegrenzung von 50 cm³ und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h hat...."

    Fakt ist, das du ohne Betriebserlaubnis keinen Versicherungsschutz hast. Die Versicherung eines Rollers kostet ja nicht ohne Grund weniger als eine Autoversicherung. Wenn dein Roller aber zu einem Auto umgebaut wurde, solltest du das Ding dann nicht auch als Auto anmelden?

    Fakt ist auch, dass Versicherung erst einmal _nicht_ zahlen. Und teuer werden kann es auch schnell....

    Soweit nichts für ungut,

    Patrick

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    • September 10, 2008 at 20:28
    • #12
    Zitat von padzed

    Sorry dark_vespa,

    entweder wir meinen das gleiche, oder wir kommen nicht mehr zusammen :D

    Also das gleiche meinen wir sicher nicht, das ganze ist doch relativ simpel: du fährst mit deiner Mördergetunten 75ccm Vespa einen Plastikrollerfahrer über den Haufen, der braucht dann einen Rehaaufenthalt wegen schlimmem Schleudertrauma und aufgeschürftem Ellebogen. Außerdem is sein Joghurtbecher kaputt.

    Dann zahlt deine Versicherung den Rehaaufenthalt und nen neuen Joghurtbecher. Die Verischerung kann dich aber bis zu 5000€ in Regress nehmen.

    Du bekommst außerdem noch ein STRAFRECHTLICHES Verfahren wegen Führen eines Fahrzuegs ohne Betriebserlaubnis und ohne Führerschein.
    Das kostet dich auch nochmal ne Stange Geld und viel Ärger.

    So hoffentlich war das jetzt verständlich genug.

    ESC # 582

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    • September 10, 2008 at 20:39
    • #13

    Bei mir steht folgendes in der Versicherungsbestimmung unter Leistungsfreiheit und Leistungskürzung:

    "Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1(Pflichten Haftpflicht) und D.2(Pflichten Teilkasko) geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz"

    Mehr schreibe ich mal nicht rein, die Pflichten sollten ja bekannt sein. Dies ist für mich hier bindender als alles andere. Den diesen Vertrag bin ich eingegangen mit meiner Unterschrift. Bleibt natürlich jedem selbst überlassen auf die 5000 Euro zu hoffen.

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    • September 10, 2008 at 20:51
    • #14

    Schreib doch mal die Pflichten hier rein, würde mich interessieren.

    Was Verischerungen in ihre Verträge schreiben und was letztendlich vor Gericht entschieden wird, ist nicht immer dasselbe.

    Auf jeden Fall findet man sehr viele "Regress-Fälle". Sich allerdings darauf zu verlassen, geb ich dir recht, ist sicherlich sehr blauäugig.

    Allerdings führen theoretisch schon minimalste Veränderungen zur Erlöschung der Betriebserlaubnis. Wenn man z.B. nicht die angegeben HD Größe fährt.
    Ich glaube kaum, dass die Verischerung in diesem Fall nicht zahlen müsste..

    ESC # 582

  • padzed
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    • September 10, 2008 at 20:57
    • #15
    Zitat von dark_vespa

    Schreib doch mal die Pflichten hier rein, würde mich interessieren.

    klar, geb' mir 10 Minuten :)

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  • padzed
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    • September 10, 2008 at 21:13
    • #16
    Zitat von dark_vespa

    Schreib doch mal die Pflichten hier rein, würde mich interessieren.

    Was Verischerungen in ihre Verträge schreiben und was letztendlich vor Gericht entschieden wird, ist nicht immer dasselbe.

    Auf jeden Fall findet man sehr viele "Regress-Fälle". Sich allerdings darauf zu verlassen, geb ich dir recht, ist sicherlich sehr blauäugig.

    Allerdings führen theoretisch schon minimalste Veränderungen zur Erlöschung der Betriebserlaubnis. Wenn man z.B. nicht die angegeben HD Größe fährt.
    Ich glaube kaum, dass die Verischerung in diesem Fall nicht zahlen müsste..


    ich glaube auch, dass man selbst mit einer 75er da irgendwie raus kommt, wenn der Schaden nicht allzu hoch ist. Problematischer wird es, wenn eine Person nach einem Unfall arbeitsunfähig, behindert oder gar Tod ist, nur weil die Bremse die Vollbremsung aus 80 km/h nicht "ganz" geschafft hat.

    Was ich die ganze Zeit meine ist: es sollte einem immer bewusst sein, dass die Versicherung in solch einem Falle vielleicht nicht mehr hinter einem steht wenn es um 100.000 Euro geht.

    Aber nun zu den Pflichten (nicht wortgenau):

    D1.1 Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden (Tabelle 5, Absatz schlagmichtot, verkehrsicher, ABE, TÜV etc.)

    D1.2 Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern gebraucht werden. ...

    D1.3 Der Fahrer darf das Fahrzeug nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis nutzen. ...

    D1.4 Nicht unter Alkohol und Drogeneinfluß

    D1.5 Du darfst nicht die Leistung von dem Fahrzeug erhöhen und dann Rennen damit fahren (so nach dem Motto, dann war es halt ein Rennen)

    Dir alles Gute,

    Patrick

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