Diskussion: EU Führerscheinklassen

  • *verwirr sei*


    Verstehe den letzten Beitrag nicht ganz...


    Der Führerschein wird immer auf einem Motorrad geprüft.
    Wenn man den A-Schein mit 25 macht dann macht man den Unterricht und die Prüfung auf einer großen Maschiene.
    Wenn man jedoch unter 25 ist (also ab 18 Jahre) macht man die Übungsfahrten und auch die Prüfung auf einer kleineren Maschiene (Begrenzung s.o.). Diese Begrenzung entfällt jedoch automatisch nach 2 Jahren (ob man 25 ist oder nicht) und man darf auf eine größere Maschiene umsteigen und muss den Führerschein sogar nicht umschreiben lassen. Ich hab mich im Gegensatz zu sebi68 entschieden, den begrenzten Schein schon jetzt zu machen, da er auch ein klein wenig günstiger ist, als der unbegrenzte, und man einfach nicht so lange warten muss, bis man mehr als 50km/h fahren darf ;-).


    Liebe Grüße
    Lili

  • stimmt nicht ganz, sylle


    wenn der Führerschein z.B. wegen Alkohol am Steuer entzogen wird, wird oft ein generelle Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen ausgesprochen....das beinhaltet auch Mofas.


    Rita


    PS der Stichtag für Mofafahren ohne die "Prüfbescheinigung" ist 1.4.64
    oder 65

  • das stimmt wiederrum auch net ganz. eine prüfbescheinigung kann dir net abgenommen werden.wir hatten mal einen angestellten der hat das so gemacht ,da wurde der lappen entzogen und er ist den mit dem roller gekommen

  • selbstverständlich kann auch eine Prüfbescheinigung entzogen werden.


    liegt im Ermessensspielraum des Richters.


    und wenn jemandem,der vor dem Stichtag geboren wurde und ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren darf das Führen von allen Kraftfahrzeugen untersagt wird...


    bei einer Verkehrskontrolle muß er ja nur nachweisen, daß er vor dem Stichtag geboren wurde und daher keine Prüfbescheinigung braucht.....
    wenn der Polizist aber nachfragt...ist er dran... und das Fahrzeug kann als Tatwerkzeug einer Straftat beschlagnamt werden.


    Rita

  • :DUnd wenn es sehr aussichtslos ist, das man je den Lappen wiederbekommt, kann man ja immer noch schwarzfahren... :D

  • nein. da steht ja entweder 45 km/h oder 50ccm


    heisst du darfst auch einen 80ccm motor fahren, solange du mit ihm nur 45km/h fahren kannst(z.b. durch eine drossel) oder eben anders rum 50ccm, der halt 57 km/h o.ä. fährt :)

  • ein klarer fall von wenn man keine ahnung hat sollte ...


    also die vespa darf so schnell fahren wie es in den papieren eingetragen ist dazu kommen allerdings noch 10% toleranz also insgesamt 55kmhe
    dass mit den 45kmh gilt nur für roller die nach 2001 zugelassen wurden
    und 50ccm darf sie natürlich auch nur haben


    wenn deine vespa schneller alws die eingetragene geschwindichkeit + toleranz fährt auch wenn es schon immer so sein sollte und du erstbesitzer bist bist du dafür verantwortlich dafür zu sorgen das sie nicht zu schnell fähr ansonnsten strafe wobei kein grüner was sagt wenn dein roller 57 läuft

    Die die ihr am Berg und in der Ebene mit eurer XL2 Automatik strauchelt, auch euch kann geholfen werden --> ich hab immernoch Tuningvariorollen für die PK50XL2 Automatik

  • Zitat

    Original von Dr.Vespa
    ......wobei kein grüner was sagt wenn dein roller 57 läuft


    daß Du Dich da man nicht täuschst....einen unserer Kunden haben 3!!! km/h zuviel ca 1.800.- DM
    (tausendachthundert Mark!!!!) gekostet...


    Mopedrazzia in Frankfurt...alles was kleines Schild hatte und diese Straße langkam wurde genauestens überprüft...


    ein Shrerif fuhr dann die Roller und Mopeds einen nach dem Anderen Straße rauf und runter, sein Kollege hat die Geschwindigkeit gemessen.


    Meßergebnis: 61 km/h - 3 Km/h Meßtoleranz = 58 km/h


    in den Papieren 50 km/h ... also mit 10% Toleranz = 55 km/h max


    Karre an Ort und Stelle auseinandergeschraubt und nachdem 2 Veränderungen gegenüber dem Serienzustand entdeckt wurden..
    teilzerlegt dem Besitzer ausgehändigt und Papiere und Nummernschild einbehalten.


    was konnte er tun?? entweder heimschieben (10km)
    oder Abschleppen lassen (= die ersten 100DM weg)


    alles wieder original machen... Tüv Abnahme... kostet alles Geld


    + 800.- Geldstrafe.....


    so kanns gehn....wenn man Pech hat



    Rita

    Einmal editiert, zuletzt von Rita ()

  • Im Thread wurde schon einmal auf den FAQ Bereich hingewiesen.
    Topic wird gesplittet nach Allgemein!
    Bitte in Zukunft beachten und nicht einfach über meine Hinweis hinwegsetzen. Der FAQ Bereich ist nicht für Diskussionen gedacht!

  • Zitat

    2 Veränderungen gegenüber dem Serienzustand entdeckt


    Hat einer denn 'ne Ahnung was passiert wäre wenn es diese Modifikationen nicht gegeben hätte?

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch

  • apropo drossel meine ist heute angekommen die ist fast genauso teuer wie der roller ich hab mir vorgenommen 35kmh zu fahren und mehr net höchstens es legt einer drauf an den mach ich sie offen aber natürlich nur auf privat gelände :]