Legales V50 tunen

  • Wer seine lahme V50 mit 40 km/h legal schneller machen will, braucht meines wissens nur den Zylinder der PK XL 50 Baureihe verwenden, hat denk ich 2KW und läuft mit dem 16.16 Vergaser knappe 60 nach Tacho.


    Ne weitere Drossel ist oft im Krümmer verbaut, verengung, kann man auch gegen einen ohne Drossel austauschen.


    Ist denk ich die beste Möglichkeit um seine Vespa auf die Sprünge zu helfen.


    Bei Interesse an gebrauchten PK XL Zylindern und Krümmer ohne Drossel einfach melden (25 Euro).

  • erstens: legal ist erstmal nur der auspuff, wenn man danach die ABE umschreiben lässt...


    zweitens: Zylinder muss man eintragen lassen und da er danach (laut deinen angaben, glaub ich aber net) 60 fährt, mag es zwar legal sein, aber mit kleinem nummernschild und führerscheinklasse M darfst das teil leider net mehr fahren...


    Also mit neuem (eingetragenen und damit legalen) auspuff fährt sie gute 50 km/h (real)... das mitm pk zylinder ist humbuk... weder legal noch ernsthaft leistungsfördernd...


    MfG Beta_Erpel

  • Meine PK XL 2 läuft nach Tacho genau 60 kmh, und ich kenn mich leider nur mit dem alten Führerschein aus, da warn noch 50 erlaubt. Was bei 60 kmh Tacho auch hinkommt. Und meine erste V50 lief nur 40 kmh, mit einem orig. PK Zylinder lief sie schon 50 kmh, und mit dem Krümmer der Ital. Version (also nicht verengt ) schon 58 kmh. .


    Also für mich relativ legales tunen.


    Und wenn ich nen neuen Zylinder einbau, mit 50 ccm orig. Piaggio brauch ich keine Tüv Eintragung. Und der orig. V50 Zylinder hat ja nur 1,5 PS.

  • Ich muss mich jzt da einfach mal aufregen!!! 1.Zum Thema "bisschen legales tunen": Geht nicht!!! Entweder die vespa wurde getunt, ist aber alles eingetragen, und fährt dann mit großem Nummernschild(=legal),anderenfalls ist alles illegal... Auch "bisschen"legales Tuning (Führt unweigerlich zum sofort zum Erlöschen der Betriebserlaubnis) d.h es geht sich bei dieser Art von Tuning nur darum, inwiefern der Fahrer (udo) es mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Ich halte es auf jeden Fall, wie viele andere auch für ziemlichen Schwachsinn. X(
    2.Führerschein: Soweit ich weiß(Fahrschule), hängt die 45km/h bzw. 50 km/h Regel nicht von älteren oder neueren FS ab, sondern vom Baujahr des Mobils...(Ich glaub bis baujahr 2000 darf alles 50 fahren und neuer= 45!!!

  • Richtig... ne vespa darf (soweit die betriebserlaubnis das hergibt) 50 laufen und leute mit führerschein M dürfen auch damit fahren (kleines Nummernschild)...


    Udo: Also alles was die Spezifikationen in der ABE verändert, ist eintragungspflichtig... wenn du nen original zylinder von piaggio einbaust und sie danach 55 statt erlaubten 50 läuft ist das illegal... wie kommst du eigentlich darauf, dass die PK ihre mehrleistung lediglich durch den anderen Zylinder kriegt? da gibts nämlich noch nen paar andere faktoren wie zündung, auspuff, motorgehäuse, vergaser etc... im übrigen ist das nicht nur sache des führerscheins, ob deine vespa nun 50 fahren darf oder nur 40... das ist sache der ABE... wenn da steht 40, dann darf sie auch nur 40, wenn da steht 50 dann darf sie eben 50... wenn da steht 55, dann darfst sie eben net mit kleinem nummernschild und klasse M fahren...


    @vespatuner: Also man kann auch tunen, eintragen lassen und weiterhin mit dem kleinen nummernschild fahren... bestes beispiel ist hier die entdrosselung der alten v50er mit 40 km/h zulassung... da kann man einen entdrosselten ori auspuff ranklatschen und auf 50 umtragen lassen und das ganze ist dann legal und man kann trotzdem mit kleinem schild und klasse M fahren!


    Fazit: Legal ist erstmal alles, was die Spezifikationen in der ABE nicht verändert (lautstärke, gewicht, Hauptdüse, Geschwindigkeit etc)... Demzufolge sind Tuningmaßnahmen wie leichteres LüRa zum beispiel zulässig, da sie diese werte nicht beeinflussen... also nen HP4 LüRa is auch legal und muss net eingetragen werden...



    MfG Beta_Erpel

  • Negativ. Das HP4 ist ein Piaggio-Originalteil und somit Bauartgeprüft. Und da du durch das LüRa allein nicht deine Endgeschwindigkeit oder die Lautstärke deines Vehikels nennenswert veränderst ist es legal.

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch