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Buzzetti Autoreturn - Eintragen, oder auch so erlaubt?

  • Hallo allerseits,

    kurze Frage, die mir die SuFu nicht beantworten konnte:
    Ich habe mir kürzlich einen Buzzetti Autoreturn Seitenständer für die PX gekauft und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich den eintragen lassen muss.

    Habe nämlich hierzu zwei widersprüchliche Aussagen gehört:

    1. Wenn keine ABE vorhanden, muss der Ständer grundsätzlich eingetragen werden
    2. Seitenständer muss nur eingetragen werden, wenn er entweder nicht selbstständig einklappt oder keine ABE hat

    Was stimmt denn nun?

    Gruss & dnake,
    Christian

  • Also genau auf den seitenständer bezogen weiss ich es nicht, ich weiss nur, dass man sachen ohne abe eintragen lassen muss wie zb ein anderes rücklicht ohne abe.

    Ich selbst würde mir jetzt wegen dem seitenständer keine großen gedanken hinsichtlich der legalität machen. Das einzige worüber ich nachdenken würde wäre darüber, dass er das blech ordentlich verbiegt auf der seite. Meine kleine pk hat auch einen buzetti und der vorbesitzer hat ausschließlich den benutzt. Mein Trittblech hat jetzt eine schöne biegung nach oben :wacko:

    Gruß Mo

  • Mein TÜVer meint, wenn er einklappt dann IO. mein Bruder 650 km weiter mußte ihn eintragen lassen. da ich wohl bald wieder umziehe werde ich vorher eintragen. gleiches gilt auch zu seitenspiegel usw.usw. sind halt alles keine vollprofis.

    OffTopic. war mit meinem auto beim TÜV - Radlager müssen eingestellt werden. die werkstatt sagt es sind die irgendwelche umlenkhebel, der nächste tüv sagt, es sind die trag- führungsgelenke???

    166er Malossi auf 80er Block gefräßt und angepaßt - 125er Mazzu-Welle von KaBa bearbeitet - 28er Mikuni SS -1574g Original-Lüfterrad - FuDi 0,8mm, Auslaß 183°, Ü-Ströme 117°, Vorauslaß 32,5°

  • Danke erstmal für Deine Rückmeldung.

    Was Dein Auto angeht, fahr mal in eine freie Fachwerkstatt (BLOSS NICHT ATU!!) - Ferndiagnose ist schwierig per Internet.
    Radlager kann man jedenfalls meines Wissens nicht einstellen sondern nur austauschen (bei alten Käfern ging das noch, glaube ich).

    Tragarme & Gelenke ebenso, was aber preislich halb so wild ist. Hatte das mal vor ein paar Jahren an einem 123-Benz und war damals mit knapp 150 EURO dabei. Würde das aber auf jeden Fall machen lassen, weil abfallende Räder oder ausfallende LEnkung besonders auf der Autobahn ziemlich unangenehm sind.

    Gruss,
    Christian

  • Meines Wissens muss der nuer eingetragen werden, wenn er nicht selbständig zurückklappt.

    Bleibt der Hauptständer vorhanden und klappt der Seitenständer selbsständig ein -> nicht eintragungspflichtig.

    Kann aber gut sein, dass es da lokale Unterschiede gibt.

    ESC # 582

  • Meines Wissens muss der nuer eingetragen werden, wenn er nicht selbständig zurückklappt.

    Bleibt der Hauptständer vorhanden und klappt der Seitenständer selbsständig ein -> nicht eintragungspflichtig.

    Kann aber gut sein, dass es da lokale Unterschiede gibt.


    Genau so sieht es aus.

    @Radlager. Bei vielen älteren Autos können die Radlager (Alfa Giulia, Triumpf TR-MK, MgB, Mercedes -8) eingestellt werden. So ca. ab BJ 80 haben die meisten nix mehr zum einstellen, da 2 teilige oder gepresste Lager.

  • wird von Bundesland zu Bundesland verschieden sein war hier in Stuttgart im lezten Jahr beim TÜV (DEKRA)der hat das Teil zwar gesehen und auch einmal
    ausgeklapt aber sonst nichts näher erwähnt das da was nicht eingetragen ist

    Ein Leben ohne Hund ist ein Irrtum