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ab wann muss man veranstaltungen anmelden

  • Basti_MRC
  • February 15, 2009 at 18:08
  • Basti_MRC
    Gast
    • February 15, 2009 at 18:08
    • #1

    moin!

    vll kennt sich jemand damit aus!

    wie ihr gesehn habt planen wir das oi! the hansa Park!

    ab wann wird es ne veranstaltung?

    angenommen es erscheinen 100 leute! muss man dieses irgendwo anmelden außer im park selbst?

  • Likedeeler
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    • February 15, 2009 at 18:44
    • #2

    So lange Ihr nicht demonstriert oder Corso fahrt, sollte das völlig egal sein...

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • SEK
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    • February 15, 2009 at 19:36
    • #3

    Wenn Du Eintritt nehmen willst, bleib unter 1,-. Also 99 cent, ist dann steuerfrei.

    Edith hat mich grade auf den Thread hingewiesen, denke wohl kein Eintritt....

  • runatthesun
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    • February 15, 2009 at 22:19
    • #4

    naja so ganz einfach ist das nicht.

    was ist das ganze denn?
    läuft da mucke? verkauft da wer getränke? wo findet das statt?


    wenn man die fotos und den aufruf zum treffen am bahnhof mal als einzige info interpretiert machste dich
    ohne anmeldung u.u strafbar:


    §26 Versammlungsgesetz

    Wer als Veranstalter oder Leiter

    2.
    eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    gruß


    edith:
    ok ich hab den andren thread mal gelesen statt nur zu überfliegen.

    das soll wohl ein ausflug zu nem freizeitpark werden wenn ich das richtig verstehe. also 100+ leute treffen sich am bahnhof um dann gemeinsam in den hansapark zu fahren?
    wenn dem so ist würde ich, falls man sich wirklich am bahnhof trifft, das ganze am besten über nen verein bei der stadt anmelden. frist sind 48 stunden vorher. denn wenn ihr da mit 100 leuten an nem bahnhof auflauft und du dazu aufrufst kann man dir da durchaus nen strick draus drehen.
    und nunja 100 burschen vor denen alte omas u.u. angst haben können durchaus dazu führen das dem ein oder anderen ordnungshüter o.g. gesetz einfällt.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

    2 Mal editiert, zuletzt von runatthesun (February 15, 2009 at 22:33)

  • Basti_MRC
    Gast
    • February 15, 2009 at 22:30
    • #5

    eigentlich ist das nur ein treffen mit vielen freunden die ihre freunde mitbringen, um geminsam in den freizeitpark zu fahren! :D

  • wikingor
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    • February 16, 2009 at 08:11
    • #6

    Ich will auch da hin!!! :(


    Aber ontopic:
    Wende Dich an das Ordnungsamt der für den Veranstaltungsort zuständigen Kommune! Die haben dann nen ganzen Fragenkatalog für Dich und runden die Sache dann rechtlich ab. Solltest Du von denen dann eine Genehmigung (z.B. für den Ausschank und/oder Musikanlagen) benötigen, kommen natürlich Gebühren hinzu...die Höhe richtet sich nach den Sätzen der Kommune - kann Dir dazu keine Auskunft geben.

    wikingor

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    • February 16, 2009 at 09:08
    • #7

    @runatthestorm...

    Das ist ein wenig aus dem Zusammehang gerissen...;)
    Mit dem Gesetz sind Veranstaltung prinzipiell verboten... Wo ist denn da die Wenn-dann-Beziehung?

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • Roggi
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    • February 16, 2009 at 11:37
    • #8
    Zitat

    ...ohne Anmeldung (§ 14)...

    Na da! ;)

    Das Leben ist zu kurz, um Fußgänger zu bleiben!

  • 2phace
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    • February 16, 2009 at 11:49
    • #9

    und ab wann ist das dann so eine "Veranstaltung"?

    Wenn man schon so einen Paragraphen in die Runde wirft, dann sollte man da Wenigstens bissel Futter bei tun...;)

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • runatthesun
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    • February 16, 2009 at 13:22
    • #10

    also erstmal sind versammlungen nicht verboten es gibt ja das grundgesetz.

    verboten werden kann das ganze eigentlich nur bei verfassungswidrigen organisationen.

    grundlage für die die interessiert sind ist dann das versammlungsgesetz: Versammlungsgesetz

    ich wollte mit meinem beitrag auch nich die stimmung vermiesen, sondern nur zum nachdenken anregen was es für vorschriften gibt, grade wenn da hundert leute aufmaschieren die, so leid es mir tut, nicht nach wandergruppe aussehen.
    ich wuerde einfach bei der zuständigen gemeinde/polizei anrufen und einfach kurz mit denen labern wie das ganze aussieht und du bekommst die entsprechende antwort, verbieten kann man das nicht, man muss es ggf. nur anmelden.

    achja es geht hier nicht um den parkbesuch selber.

    edith meint noch:
    versammlungen sind eigentlich demonstrationen und einfach mal nachfragen kostet ja nichts ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von runatthesun (February 16, 2009 at 13:30)

  • 2phace
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    • February 16, 2009 at 14:12
    • #11

    Nein, die Stimmung ist super...
    Sorry, wenn ich so penibel reagiert hab... Aber so Paragraphen sind ja immer sone Sache...;)

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

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