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Unbedenklichkeitserklärung

  • shova50
  • May 14, 2007 at 13:41
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    • May 14, 2007 at 13:41
    • #1

    Habe bald ne neue Vespa,
    leider sind keine Papiere dabei, aber eine alte Unbedenklichkeitserklärung

    Wo mussn ich nu damit hin?

  • user
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    • May 14, 2007 at 14:06
    • #2

    frage: was steht denn da so alles drin?

  • shova50
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    • May 14, 2007 at 14:07
    • #3

    Wird wohl drin stehen, dass sie nicht geklaut ist

  • Rita
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    T5
    • May 14, 2007 at 15:09
    • #4

    da dieses Problem hier öfter vorkam

    benutz doch mal die Suchfunktion...

    ich hab das schon soooo oft erklärt

    Rita

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    • May 14, 2007 at 15:34
    • #5

    die bescheinigung darf glaub ich nicht älter als 2 wochen sein, sonst muss eine neu beantragt werden.

    gruß

    Vespaholiker

    Die Besten Vespaschutzdecken zum unschlagbaren Preis nur hier MINUS 10% unter Dienstleistungen !!!

    Detailvideo:

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    • May 14, 2007 at 15:39
    • #6
    Zitat

    Original von Vespaholiker
    die bescheinigung darf glaub ich nicht älter als 2 wochen sein, sonst muss eine neu beantragt werden.

    stimmt mußt nochmal zur Polente die geben dir eine neue dann zum Vespa Händler der betsellt eine Zweitschrift .

    Wir fahren keine Vespa.................... die Vespa erlaubt uns nur einige Ihrer Funktionen zu übernehmen dafür bringt sie uns an unser Ziel.

  • Vespaholiker
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    • May 14, 2007 at 15:47
    • #7

    Richtig. Du kannst dir die Zweitschrift nicht als Privatmann bei Pia bestellen, sondern dies muss ein Händler für Dich machen. Kosten ca. 70-80 EUR

    gruß

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  • chrusty81
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    • May 14, 2007 at 16:49
    • #8

    wobei zu beachten ist, dass das nur bei deutschen modellen geht. wenn du eine italienische hast kann dir der vespahändler auch nicht helfen. dann musst du ne vollabnahme machen beim tüv

  • shova50
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    • May 14, 2007 at 19:16
    • #9

    Ich habe natürlich die Suche angeworfen. Bin doch manchmal auch so n Suchmeckerer

    Klar ist es aber erst jetzt für mich geworden

    Daher danke :)

    Einmal editiert, zuletzt von shova50 (May 14, 2007 at 19:16)

  • cmon
    Gast
    • May 15, 2007 at 16:50
    • #10

    ich habe beim für mich zuständigen Landratsamt angefragt was ich alles benötige um Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen und folgende antwort erhalten:

    Zitat

    erforderliche Unterlagen:

    * formlose Bestätigung einer Kfz-Werkstatt oder des TÜV, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Beschreibung des Fahrzeugs erforderlich (FIN, Hersteller, ...)

    * eidesstattliche Erklärung des Besitzers über Verlust der Betriebserlaubnis + Originalausweis oder Originalpass

    * Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag oder Rechnung im Original).

    * ggf. Vordruck des Herstellers "Bescheinigung der Kfz-Zulassungsbehörde"

    Mit diesen Unterlagen können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Hersteller in der Zulassungsbehörde XX oder unserer Außenstelle in XX beantragen.

    Alles anzeigen

    nen Kaufvertrag habe ich garnicht zu allen Vespen und wie soll ich Eidesstattlich den Verlust erklären, wenn ich die Papiere garnicht verloren habe, sondern die Vespa ohne Papiere gekauft habe? gibt es einen solchen Vordruck von Piaggio?

  • Rita
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    T5
    • May 15, 2007 at 17:33
    • #11

    den Vordruck gibts...den werde ich die Tage mal einscannen...
    und dem Forum schicken....
    dann könnt Ihr den ausdrucken und abstempeln lassen... dann an mich schicken...
    wenn ich neue BE bestelle kostet das 61,50 + Porto
    Rita

  • shova50
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    • May 15, 2007 at 19:19
    • #12

    also die erklärung ist älter als 2 Wochen.

    Brauch ich denn tatsächlich das alles, was cmon da angeführt hat?

    Wo gehts denn dann genau hin? Zur nä. Polizeidienststelle?

    Einmal editiert, zuletzt von shova50 (May 15, 2007 at 19:20)

  • Rita
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    • May 15, 2007 at 19:59
    • #13

    von mir den Antrag...
    damit auf die Zulassungsstelle...abstempeln lassen (10,20)
    und dann ganz schnell an mich schicken oder ins nächste Piaggio Center bringen...
    dann kann ich oder der Händlerkollege die neue BE bestellen wie irgendein anderes Ersatzteil...(61,50)

    Rita

  • shova50
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    • May 15, 2007 at 20:22
    • #14

    ok,
    das is n Plan :)

  • Spike05
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    • May 15, 2007 at 20:27
    • #15

    ich hab mir auch ne 50er aus Italien ohne Papiere gekauft. Hab beim TÜV den Paragraph 21 machen lassen, diesen dann bei der Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis abstempeln lassen und danach ein Schild beim Versicherungsmenschen geholt. Nun fahr ich mit meinem Gerät durch die gegend und frag mich, brauch ich noch so ne Zweitschrift vom Händler?

  • Rita
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    • May 15, 2007 at 20:32
    • #16

    nein brauchst Du nicht.... Du hast ja eine "Einzelbetriebserlaubnis"

    also hier nochmal zum hundertelfundneunzigsten Mal....
    Roller ausm Ausland ...ab zum Tüv... Begutachtung nach §21 und Einzelbetriebserlaubnis!

    Roller die von Piaggio in Deutschland verkauft wurden:
    BE Antrag vom nächsten Piaggio Center oder von mir holen...auf der Zulassungsstelle abstempel lassen.... schnnel wieder an mich oder das piaggio Center bringen... und schon gibts eine Zweitschrift der ursprünglich mit dem Roller gelieferten "Allgemeinen Betriebserlaubnis"
    kurz ABE

    Rita

  • cmon
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    • May 15, 2007 at 20:37
    • #17

    auch auf die gefahr hin, dass du mir den kopf runter reißt...

    die unbedenklichkeitsbescheinigung brauche ich aber beim weg über den TÜV (italienische vespa) auch, oder?

  • Rita
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    • May 15, 2007 at 20:41
    • #18

    nicht zwingend... das handhabt jede Prüfstelle anders...
    wenn Du italienische Papiere zu dem Roller hast...reicht das denen meist...wenn Du gar nix hast....wollen die oft Nachweis, daß nicht geklaut und daß nicht die Papiere wegen Mängeln von der polizei eingezogen wurden.

    Rita

  • Dickesmensch
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    • May 15, 2007 at 23:00
    • #19

    Ich würde Dir Empfehlen Nochmal bei die Rennleitung (Polizei) zu gehen eine Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung zu holen dann bekommst du beim Tüv mit dem anderen Kram keine Probleme

    Ein Aktueller Wisch ist besser als ein Alter Wisch (kann ja viel passiert sein für die vom Tüv)

    Gruß Peter

  • Vespaholiker
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    • May 16, 2007 at 00:48
    • #20

    @shova50: ich brauchte beim straßenverkehrsamt nur meinen kaufvertrag (mit rahmennummer, hersteller, käufer,verkäufer und allem drum und dran) damit waren sie zufrieden.

    gruß

    Vespaholiker

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