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Unbedenklichkeitserklärung

  • shova50
  • May 14, 2007 at 13:41
  • Rita
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    • May 16, 2007 at 15:59
    • #21

    so Leute hier ist das Antragsformular.... Vorder- und Rückseite... beidseitig auf ein Blatt ausdrucken, ausfüllen, zur Zulassungsstelle tigern... und siehe oben

    Rita

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    • May 16, 2007 at 16:04
    • #22

    danke :)

  • cmon
    Gast
    • May 16, 2007 at 19:24
    • #23

    vielen dank rita!!

  • der-kolmi
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    • May 17, 2007 at 13:42
    • #24

    da ich auch ne Vespa aus Italien ohne Papiere gekauft hab, frag ich mich grad was ich denn für eine Einzelabnahme zahlen muss und ob ich Paiere nicht auch einfacher bekommen kann....zb vom Lastwagen gefallen oder so..... ;)

  • Spike05
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    • May 17, 2007 at 14:04
    • #25

    Ich hab beim TÜV 95 Euro für den Paragraph 21 bezahlt.
    Wenn du Vitamin B zu einem TÜV Menschen hast, haste bestimmt keine Probleme damit :D !

  • papageorgio
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    • May 17, 2007 at 17:27
    • #26

    Italienische Vespa ohne Papiere:

    Zum TÜV direkt, oder macht diesen § 21 auch ein TÜV Mensch der in eine Werkstatt kommt. Hab nämlich keine Möglichkeit meine Vespa zur TÜV Stelle zu transportieren.

    Grüße

  • Spike05
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    • May 17, 2007 at 18:21
    • #27

    Klar, der kann das auch in der Werkstatt machen. Ist ja keine große Sache bei einer fuffi ;)

  • Rita
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    • May 17, 2007 at 19:17
    • #28

    nein eher unwahrscheinlich...
    die meisten der Prüfer, die ins Haus kommen dürfen Dir nichtmal einen anderen Motor eintragen, außer es liegt ein Gutachten für genau diesen Umbau vor.

    Rita

  • papageorgio
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    • May 17, 2007 at 19:18
    • #29

    geht um eine vbb 1 T 150

  • Rita
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    • May 17, 2007 at 19:55
    • #30

    zur Zulassungsstelle gehn...Kurzzeitkennzeichen holen, dranschrauben und damit zum Tüv fahren

    Rita

  • papageorgio
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    • May 17, 2007 at 21:17
    • #31

    hab grad mal geschaut wie ich an so ein Ding rankomme, da das nämlich für mich die einzige Möglichkeit ist.
    Da steht aber bei benötigten Sachen noch folgendes
    Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)

    Also muss ich meine Vespa schon davor ganz normal versichern, wie ich es nach der TÜV Abnahme dann eh machen würde?

    Fagr deswegen so genau nach, da ich mir doppelte Behördengänge ersparen will.

    Danke

  • Rita
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    • May 17, 2007 at 21:42
    • #32

    bei der versicherung 2 Deckungskarten holen/schicken lassen
    eine fürs Kurzzeitkennzeichen und noch eine fürs "richtige" Zulassen

    Rita

  • cmon
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    • May 18, 2007 at 14:37
    • #33

    das ganze scheint reichlich kompliziert zu werden...

    ich habe ja mehrere vespen für die ich papiere brauche. die meisten davon habe ich per eBay gekauft.

    nun habe ich angefragt wie es sich denn mit der eidesstattlichen erklärung über den verlust dr papiere verhält wenn diese schon der vorbesitzer verloren hat. als antwort habe ich von der zulassungsstelle diese eMail bekommen:

    Zitat

    sollte auch kein Eigentumsnachweis mehr vorliegen, wird dies zusätzlich in die eidesstattliche Erklärung mit aufgenommen.
    Wurde die Betriebserlaubnis vom Vorbesitzer verloren, muss die eidesstattliche Erklärung natürlich von diesem abgegeben werden + Vorlage des Originalausweises oder -passes.

    die verkäufer kommen natürlich aus ganz deutschland und können nicht mal eben mit ihrem ausweis zu mir kommen. außerdem ist bei vielen vespen ja nicht klar WER die papiere verloren hat.

    ungaublich komplizierte sache! macht denn da jede zulassungsstelle so einen aufstand?

    nun habe ich gerade beim TÜV angerufen und wegen einer Einzelabnahme angefragt. dort wurde mir gesagt er bräuchte keinerlei nachweise oder ähnliches. hatte mich schon gefreut, doch dann kam der haken: mit dem gutachten vom TÜV muss ich zur zulassungsstelle um es abstempeln zu lassen, also führt wohl kein weg an der zulassungsstelle vorbei :(

    2 Mal editiert, zuletzt von cmon (May 18, 2007 at 14:42)

  • snoogle
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    • May 18, 2007 at 14:52
    • #34

    So war es in München:

    PK 80 S automatica ohne Papiere und ohne Tüv (§21) gekauft.

    Zur Polizei gefahren und nach Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt: Gab's nicht.

    Zum Tüv gefahren, §21 gemacht und 90 Euro gezahlt.

    Mit Tüv zur Zulassungsstelle - Zulassung aufgrund fehlenden Eigentumsnachweises verweigert.

    Schreiben vom Verkäufer mit eidesstattlicher Versicherung - Zulassung verweigert

    Schreiben vom Vorbesitzer des Verkäufers Zulassung verweigert

    Anfrage über Landratsamt des letzten Kennzeichens - zu alt, keine Daten

    Vorbesitzer bis ins Jahr 1991 zurückverfolgt - Glück gehabt. Hatte noch einen Versicherungsnachweis.

    Damit konnten alle Vorbesitzer nachgewiesen werden - Zulassung erteilt.

    Was mir die Zulassungsstelle zum Thema "neue Papiere" gesagt hat: "Was der TüV sagt, interessiert nicht."

  • papageorgio
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    • May 18, 2007 at 15:37
    • #35

    zählt ein Kaufvertrag auch als Eigentumsnachweis?
    Hätte sogar noch den vorherigen Kaufvertrag (auf italienisch )

  • cmon
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    • May 18, 2007 at 15:50
    • #36

    ja, der kaufvertrag zählt als eigentumsnachweis.

    schau mal auf die erste threadseite, da habe ich bereits nen auszug aus einer ersten mail der zulassungsstelle gepostet. zusätzlich zum eigentumsnachweis benötige ich noch eine eidesstattliche erklärung des besitzers, der die papiere verloren hat. das wird bei ner vespa die bei ebay gekauft wurde recht schwer :(

    bin jetzt echt ratlos..... das war wirklich eine tolle idee vom bund die unbedenklichkeitserklärung nicht mehr vom KBA ausstellen zu lassen!

  • papageorgio
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    • May 18, 2007 at 16:57
    • #37

    schau mal beim KBA auf der Internetseite. Da hab ich nämlich folgendes gefunden:
    Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

  • Rita
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    • May 18, 2007 at 16:59
    • #38

    viele Rollerfahrer aus München gehen den Weg des geringsten Widerstandes...

    Fahrzeug im benachbarten Landkreis auf irgendeine Freund zulassen.. und dann ein paar Tage später nach München ummelden...

    München scheint die intoleranteste Zulassungsstelle Deutschlands zu sein

    Rita

  • cmon
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    • May 18, 2007 at 17:17
    • #39

    papageorgio:

    ja genau das meinte ich mit obiger aussage. früher hat man einfach beim KBA einen auszug aus dem register eingeholt => 10,20 € und man hatte den beweis, dass die vespa nicht gestohlen ist.

    jetzt muss ich mich durch den paragraphenjungel käpmfen und zig unterlagen einreichen....

    ich werde nächste woche einfach mal an meinem studienort ulm anfragenm evtl ist die zulassungsstelle dort ja etwas weniger "stressig".

    die andere alternative wäre natürlich einfach zu sagen ich hätte die papiere verloren und das an eidesstatt zu versichern. so könnte ich mir kaufvertrag und alles gedöns sparen, jedoch habe ich skrupel ne falsche eidesstatterklärung zu machen.

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