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Warum Chromfelge eintragen?

  • mücke
  • December 7, 2007 at 17:16
  • mücke
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    • December 7, 2007 at 17:16
    • #1

    Hallo,

    evtl. hat ja jemand von euch mal eine vernümpftige Antwort für mich.

    Frage mich, warum bei Chromfelgen immer dabei steht, das sie nicht im Strassenverkehr ohne Eintragung zugelassen sind.Die Felgengröße ist doch die gleiche oder nicht? Soll da etwa nur die verchromung eingetragen werden? Und was ist wenn ich die Originalen verchromen lasse?

    Oder sollen die so blenden das die anderen Verkehrsteilnehmer nichts mehr sehen?????? :dash:

    An meinen Autos ,z.B. Passat Variant mit Vollpolierten Mercedes Felgen sind ja auch nur die Felgen und nicht die Polierung eingetragen.Und an meinen Käfer fahre ich auch die verchromten mooncaps (rel. große gewölbte radkappen)die es teilweise sogar orig. gab.

    Stelle mir die Frage, warum selbst mein Tüv-Prüfer, den ich gerade mal angerufen habe nicht wußte das die Chrom-Felgen am Roller eingetragen werden müssen.

  • alexhauck
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    • December 7, 2007 at 17:33
    • #2

    die verchromten Felgen die es in den üblichen Shops zu kaufen gibt sind von Fremdherstellern ohne eingeschlagene Nummer o.ä.
    die verwenden natürlich keine originalen Felgen zum verchromen sondern stellen eigene her (hier und da wird auch gern mal dünneres Material genommen)


    lässt du deine originale Piaggio Felge mit Zeichen und Nummer verchromen muss nichts vom TÜFF abgenommen werden


    einleuchtend, oder?

    • Primavera 125
  • kasonova
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    • December 7, 2007 at 17:38
    • #3

    Hi

    die Aussage ist nicht ganz richtig. Die original Felgen haben eine eingeschlagene Nummer. Unter dieser Nummer besteht eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Die blanken sind eine Nachfertigung und haben diese Nummer nicht. Da diese Felgen keine generelle Freigabe haben, kann man diese auch nicht eintragen lassen. Dafür mussten umfangreiche Prüfungen vorgenommen werden.

    Jetzt frag nicht was Du jetzt machen sollst. TÜV nur mit Originalen und dann wieder umbauen. Ich glaube nicht, das auf der Straße jemand die fehlende Nummer beanstandet.

    klaus

    Nachsatz; Hallo Alex, auch das verchromen von sicherheits relevanten Bauteilen (das ist Beamtendeutsch), z.B. Felgen, bedingt eine erneute Freigabe durch den TÜV !!!!

  • mücke
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    • December 7, 2007 at 17:47
    • #4

    Ich brauch ja gar nicht zum Technischen Überwachungs Verein, oder wie die auch immer mit ganzen Namen heißen.
    ich fahr ja nur ne 50 iger.Habe aber von jemandem aus Unserem "Dorf" gehört dem haben se sein Reiskocher(aber mit großer Platte) stillgelegt, weil sein Rahmen poliert und seine Felgen verchromt sind.Er wartet noch auf das Gutachten, hat also bis jetzt keinen blauen Dunst was daran illegal sein soll.Ware übrigens die orig. Felgen die er verchromt hat.
    Der Mensch in jetzt blau soll auf jeden Fall von Zweirädern ziemlich viel Ahnung gehabt haben.

  • mücke
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    • December 7, 2007 at 17:49
    • #5

    Habe gerade erst deinen Nachtrag gelesen.Das könnte dann natürlich einiges erklären.

    Wie ist das denn bei ner fuffi mit eintragen??? Habe ja nicht wirklich einen Fahrzeugschein oder Brief.Sorry, aber hab da keinerlei Erfahrungen!

    Einmal editiert, zuletzt von mücke (December 7, 2007 at 18:02)

  • Rita
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    • December 7, 2007 at 18:07
    • #6

    durch das verchromen von Teilen kann das Materialgefüge verändert werden, so daß das teil bei Überbelastung nicht verbiegt.... sondern schlagartig bricht (wie Glas)
    bei den Amis gabs da einige böse Unfälle mit Hot rods.... kurz übern Bordstein gerödelt... Achse gebrochen...frontal in die Hauswand....

    Rita

  • mücke
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    • December 7, 2007 at 18:24
    • #7

    Gibt es denn evtl. Felgen aus Edelstahl oder so?

  • Rita
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    • December 7, 2007 at 18:27
    • #8

    es gibt bei Piaggio fertig zu kaufen verchromte felgen PX/PK, da muß die qualität ja stimmen... sonst könnten die sich nicht erlauben , die zu verkaufen... (Produkthaftung und so...)

    nur leider nicht ganz billig...99.-€

    Rita

  • mücke
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    • December 7, 2007 at 18:50
    • #9

    OK. Danke schon mal.

    Und wie ist das mit der eintragerei?

  • Rita
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    • December 7, 2007 at 18:52
    • #10

    wenn original von Piaggio ... dürfte keine Eintragung notwendig sein...

    Rita

  • alexhauck
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    • December 7, 2007 at 19:00
    • #11
    Zitat von kasonova

    Nachsatz; Hallo Alex, auch das verchromen von sicherheits relevanten Bauteilen (das ist Beamtendeutsch), z.B. Felgen, bedingt eine erneute Freigabe durch den TÜV !!!!

    richtig, so stehts geschrieben, aber wer in aller Welt würde eine verchromte Felge mit Piaggio Zeichen sowie Nummer beanstanden? zwischen Therorie und Realität ist da zu unterscheiden
    du hast sogar selbst geschrieben auf der Straße würde niemand die Nummer vermissen - bei Originalfelgen wäre die Nummer vorhanden
    außerdem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine anständig "selbst-"verchromte Felge gefährlicher wäre als die Nachbaufelgen mit "Asia-Chrom" aus dünnem Material die es in den Shops a la SIP etc. gibt

    wieso man Teile "ohne generelle Freigabe" deiner Meinung nach nicht eintragen lassen kann ist mir jedoch ein Rätsel :rolleyes:

    • Primavera 125
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