• Charmant Rita, charmant! Ich habe auch lediglich drauf verwiesen, dass die Verischerung das Recht hätte! Wer lesen kann ist also klar im Vorteil! :-2

  • ziemlicher quatsch, was hier geschriben wird ...

    angenommene 1500 schaden

    restwert 500

    entweder du bekommst 1000 und kannst den roller behalten, oder du bekommst 1500 und der roller gehört der versicherung, das ist deine freie wahl !
    ganz einfach.
    einen gutachter, den du bestellst, - ohne absprache mit der versicherung-, bekommst du nicht ersetzt !

    jeder freie gutachter bezieht den wiederbeschaffungswert anhand von ebay, mobile und motoscout. -ergo ziemlich real.
    zeitwert gilt nicht bei fahrzeugen über 25 jahren, sondern der wiederbeschaffungswert!

    trotzdem viel glück!

    wenn die versicherung soviel zahlt, ist das sehr fair, siehe wertindex auf unserer seite.

  • einen gutachter, den du bestellst, - ohne absprache mit der versicherung-, bekommst du nicht ersetzt !

    hat ja auch niemand gesagt, dass er den ohne absprache mit der versicherung bestellen soll. und NATÜRLICH bekommt er den dann ersetzt. hab das ganze prozedere doch vor monaten erst durch!

    edit: wenn bei oldies über 25 jahren der wiederbeschaffungswert zählt, wäre das natürlich was feines. kann schon sein, dass das stimmt. unsere ente war damals eine spät gebaute und hatte die 25 jahre noch nicht ganz auf dem buckel.

  • Auch ohne Rechtschutz Versicherung kannst und darfst du einen Anwalt einschalten.
    Nach deutschem Recht, hast du bei einem Haftpflichtschaden ANSPRUCH auf Rechtsbeistand (Anwalt).
    Heikel wird es nur dann, wenn die Haftungsfrage nicht zu 100% geklärt ist, dann könnte es sein, das du vor Gericht musst.
    In den meisten fällen, wenn der Anwalt sich seiner Sache sicher ist, übernimmt er das Kostenrisiko.
    Wenn du aber keine Rechtschutz hast, kann es sein das der Anwalt dich das Kostenrisiko tragen lässt, wenn du versuchst mehr Geld einzuklagen.

    Außerdem, hast du bei "Deutschen-Recht" wiederum Anspruch auf einen freien Gutachter.
    Auch wenn einer der gg. VS schon da war, darfst du einen von dir beauftragten holen.(Kosten trägt die gegenerische Versicherung).

    Wir hier schon erwähnt wurde hast du zwei Möglichkeiten:

    -Auf Totalschaden basis abrechnen
    Dann bekommst du Wiederbeschaffungswert abzgl. ermittelten Restwert ausbezahlt. Und für den Restwert (z.B. 250€) kannst du deine Vespa reparieren lassen.

    -Vespa reparieren lassen
    Die Reparaturfirma darf die Reparaturkosten in Höhe von (Wiederbeschaffungswert x30%) nicht überschreiten (wenn die Vespa Totalschaden ist).
    übersteigt die Reparaturfirma diese Kosten, ist es ein technischer sowie wirtschaftlicher Totalschaden.
    Die Versicherung würde dann auch nicht die Reparaturkosten erstatten, sollten diese Höher als Wiederbeschaffungswert x30% sein.
    So, die aktuelle Rechtssprechung auch genannte die 130%-Regelung.

    Wäre interessant das Gutachten hier mal reinzustellen, dann kann ich dir auch weiter helfen.
    :-6

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  • Heikel wird es nur dann, wenn die Haftungsfrage nicht zu 100% geklärt ist, dann könnte es sein, das du vor Gericht musst.
    In den meisten fällen, wenn der Anwalt sich seiner Sache sicher ist, übernimmt er das Kostenrisiko.

    genau. nur da die schuldfrage hier ja klarer kaum sein könnte, kann er natürlich einen anwalt und gutachter bestellen. nur die gegnerische versicherung muss schnell inforniert sein, bevor die ihren eigenen gutachter schicken.

  • genau. nur da die schuldfrage hier ja klarer kaum sein könnte, kann er natürlich einen anwalt und gutachter bestellen. nur die gegnerische versicherung muss schnell inforniert sein, bevor die ihren eigenen gutachter schicken.

    Auch wenn die gg. VS einen eigenen Gutachter schickt, hat er das recht nochmals einen eigenen von sich beauftragten Gutachter zu holen.

    Für die VS ist ja der eigene sozusagen "kostenlos"

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  • das hatte mir die dame (der generischen versicherung) am telefon damals anders erklärt – übrigens auch erst auf nachfrage, die hätte sonst einfach ihren gutachter geschickt:

    wenn die generische versicherung bereits einen gutachter bestellt hat und der auch schon das fahrzeug begutachtet hat, ist es meines wissens dann zu spät für einen eigenen gutachter.

    denn ein weiteres gutachten ist aus deren sicht ja überflüssig (es gibt ja bereits eines) und bringt der generischen versicherung nur zusätzliche kosten. sobald du also NACH deren gutachter mit deinem eigenen gutachter kommst, handelt es sich um ein GEGENGUTACHTEN, dessen kosten man sehr wahrscheinlich selber zu tragen hat.

    also immer schnell die gegnerische versicherung informieren, dass man den eigenen gutachter bestellt und dass die ihren gutachter zuhause lassen sollen – und das so schnell wie möglich, damit einem nicht noch womöglich zusätzliche standgebühren etc. berechnet werden.

    edit: @ mario89: das RECHT hat er natürlich, aber bezahlt bekommt er es nicht.

  • edit: @ mario89: das RECHT hat er natürlich, aber bezahlt bekommt er es nicht.

    Da liegst du falsch:)
    DU HAST DAS RECHT auf einen FREIEN GUTACHTER (deutsches-recht).

    Anders sieht es aus, wenn du einen Unfall in der schweiz hast, da hast du recht, da kommt nur einer der gegnerische Versicherung und du hast auch nicht einmal das recht, auch wenn du schneller bist als die, einen eigenen Gutachter zu holen.

    Normalerweise hast du eine Schadensminderungspflicht (den Schaden so gering wie möglich zu halten), AUSNAHMEN= bei dem Gutachter!!!!!
    HAFTPLICHTSCHADEN= Immer freie Wahl des Gutachter (nur in Deutschland) :wacko:

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  • ich liege nicht falsch, du liest nur nicht richtig.

    natürlich hast du das recht auf einen freien gutachter und bekommt den auch bezahlt. aber eben NICHT mehr, wenn der gutachter der gegnerischen versicherung schon dran war (denn dann hast du dich damit einverstanden erklärt und quasi DEN frei gewählt).

    wenn der gutachter der gegnerischer versicherung sein gutachten erstellt hat und du DANACH mit deinem freien gutachter kommst, dann wäre es ein doppeltes gutachten und das gutachten deines gutachters damit ein gegengutachten.

    2 Mal editiert, zuletzt von zeon_one (September 1, 2009 at 19:46)

  • was soll das denn? nochmal: falls es irgendwo noch immer nicht angekommen sein sollte, was ich sage (ist ja praktisch das selbe wie du, daher verstehe ich jetzt den headbanger-smiley nicht richtig): 1. versicherung informieren, 2. gutachter (und anwalt) selber bestellen, 3. gutachter und anwalt ersetzt bekommen. 4. schaden reguliert bekommen.

    aber dann macht's halt alle wie ihr glaubt, das es richtig ist, wenn ihr mal betroffen seid. viel spaß noch.

    achja: :-1 (sehr konstruktiv, wirklich)

    Einmal editiert, zuletzt von zeon_one (September 6, 2009 at 17:11)

  • einen gutachter, den du bestellst, - ohne absprache mit der versicherung-, bekommst du nicht ersetzt !

    STIMMT!!!

    DESHALB:

    also immer schnell die gegnerische versicherung informieren, dass man den eigenen gutachter bestellt und dass die ihren gutachter zuhause lassen sollen

    also sagen wir doch praktisch das gleiche?!