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Neue Betrieberlaubnis für XL2 beschaffen

  • TheBigBackes
  • September 29, 2009 at 08:47
  • TheBigBackes
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    • September 29, 2009 at 08:47
    • #1

    Hallo,

    Ich hab mir ja ne schwarze XL2 gekauft. Allerdigs ist die Betriebserlaubnis schon voll. Sprich ich kann mich als neuen Besitzer nicht mehr eintragen.
    Kann ich irgendwo ne neue beantragen? Läuft das so wie wenn ich die originale verloren hab?

    VG Johannes

  • FlyingHornit
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    • September 29, 2009 at 09:00
    • #2

    Hallo Jo Hannes

    Als du kannst dir bei Piaggio eine neu beantragen ich würde die Kopie der vollen da einreichen, aber wofür das ganze? meine ABE ist auch voll und habe sie dabei inkl. Versicherungs karte....


    denke ma ldas Geld kannste besser investieren....

    yohman-):-7 .

    ***Es ist schon Scheisse wenn der Darm am Arsch ist***
    °°°°~~~~ Nur wer Bremst...........fährt langsamer ~~~~~~°°°°°
    suche leute aus Eschweiler für kleiner Fuffi touren

  • kasonova
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    • September 30, 2009 at 08:13
    • #3

    Richtig, der Spaß kostet Dich 65,- Euro, und wo für, für nix und wieder nix. Um in Deutschland ein Fahrzeug führen zu können, MUß man nicht auch der Besitzer sein. Es genügt die Betriebserlaubnis und die Versicherungsbestätigung.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • September 30, 2009 at 11:00
    • #4

    Klugscheißmodus: Wenn er das Fahrzeug führt, also momentan die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber hat, ist er der Besitzer - unabhängig davon, ob es auch sein Eigentum ist oder nicht. Auch ein Dieb kann also der (unrechtmäßige) Besitzer sein.

    Dennoch hat kasonova recht, eine neue Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich, wenn alle Felder für "Haltereinträge" voll sind. Weil ein Mokick nicht zulassungspflichtig ist, sind das sowieso keine amtlichen Eintragungen und damit im Grunde nicht aussagekräftig. Wenn es dein Gewissen beruhigt, kannst du aber auch einen zusätzlichen Zettel mit deinen Daten an die BE tackern.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • kasonova
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    • September 30, 2009 at 12:14
    • #5

    Hallo PKRacer. ich werd das wohl nie lernen, Besitzer, Benutzer Eigentümer Inhaber.

    Laut BGB ist Besitzer derjenige, der die tstsächliche Gewalt über eine Sache hat (ein Dieb ist zB Besitzer über die gestohlene Sache, nicht aber rechtmässiger Eigentümer). (§ 854 BGB)

    Beim Besitz muss man unterscheiden zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitz.

    Mittelbarer Besitz ist nach § 868 BGB ein Pächter oder ein Mieter etc, der berechtigt ist, die Sache auf Zeit zu besitzen.

    Unmittelbarer Besitz ist der ganz normale Begriff von Besitz (Gewalt über eine Sache haben).

    Soweit die göttliche Wahrheit, aber glaub nicht, dass ich das noch in einer Woche auseinander bekomme.


    [Blockierte Grafik: http://www.wer-weiss-was.de/img.r/page/list_corner_br.gif]

  • rassmo
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    • September 30, 2009 at 12:26
    • #6
    Zitat von kasonova

    Hallo PKRacer. ich werd das wohl nie lernen, Besitzer, Benutzer Eigentümer Inhaber.


    Kleiner Tip: Besitzer ist wer auf der Vespa sitzt. :-7

    Eigentümer ist wer eigentlich die Vespa bezahlt hat. 2-)

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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  • Vespa PK 50 XL2
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