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Österreichische PK ohne Betriebserlaubnis.

  • Classic-Fan
  • July 3, 2012 at 12:00
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    • July 3, 2012 at 12:00
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe eine österreichische PK50 S (im momentan zerlegten Zustand) ohne Betriebserlaubnis gekauft. Der Plan ist, diese im Laufe des Jahres zusammen zu bauen und sie im kommenden Früjahr anzumelden.
    Ich habe von der ZUlassungsstelle eine Unbedenklichkeitserklärung erhalten und bin damit zum Vespa Händler in meiner Nähe. Nun stellte sich heraus, dass es sich um eine österr. Auslieferung handelt und somit ist in deutschland keine Betriebserlaubnis erhältlich... : (

    Wie ich heraugefunden habe, gibt es nun 2 Möglichkeiten Papiere zu beantragen.

    Entweder geht man mit einer Kopie des selben Modells zum TÜV, oder man beantragt über Piaggio Österreich eine zweitaustellung der Typbescheinigung.

    FRAGE: Welche Vor- und Nachteile gibts es - was ist zu empfehlen?

    Danke für Eure Tips!!

    Deny

  • rassmo
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    • July 3, 2012 at 12:27
    • #2
    Zitat von Classic-Fan

    Entweder geht man mit einer Kopie des selben Modells zum TÜV, oder man beantragt über Piaggio Österreich eine zweitaustellung der Typbescheinigung.
    FRAGE: Welche Vor- und Nachteile gibts es - was ist zu empfehlen?

    Meine Empfehlung:
    Geh zum TÜV.
    - Kopie kannst du dir wahrscheinlich sparen. Bei mir haben sie die ignoriert da heutzutage zu einfach zu verfälschen. Wahrscheinlich ist die PK50 S auch in deren Computer erfasst.
    - Du kannst direkt mit der TÜV-Abnahme nach §21 zur Zulassungsstelle, abstempeln lassen und dann ist das die in Deutschland gültige ABE.

    Papiere von Piaggio Österreich:
    Die Papiere von Piaggio Österreich müssen erst in deutsche Papiere umgeschrieben werden. Wie einfach oder schwer das ist kann ich dir nicht sagen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • dark_vespa
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    • July 3, 2012 at 16:31
    • #3

    ziemlich sinnfrei zuvor noch die österreichischen Papere zu beantragen, da du die dann auch umschreiben lassen musst.

    Also direkt ab zum TÜV/Dekra je nach Bundesland und ne ABE ausstellen lassen.

    ESC # 582

  • rassmo
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    • July 3, 2012 at 16:39
    • #4
    Zitat von dark_vespa

    ziemlich sinnfrei zuvor noch die österreichischen Papere zu beantragen,

    Ich wolte es nicht so direkt sagen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • dark_vespa
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    • July 3, 2012 at 16:43
    • #5

    kennst mich ja, immer höflich und durch die blume :D

    ESC # 582

  • Classic-Fan
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    • July 4, 2012 at 11:14
    • #6

    Hallo Jungs,

    danke für die Antworten! ; )

    Die Tüvvollabnahme ist ja mit relativ viel Stress verbunden, wie ich hier im Forum entnehmen konnte...
    Darum die Überlegeung, einfach die österreicheische Typbescheinigung ausstellen lassen und damit zur Versicherung...!?

    VG

  • rassmo
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    • July 4, 2012 at 11:20
    • #7
    Zitat von Classic-Fan

    Die Tüvvollabnahme ist ja mit relativ viel Stress verbunden, wie ich hier im Forum entnehmen konnte...
    Darum die Überlegeung, einfach die österreicheische Typbescheinigung ausstellen lassen und damit zur Versicherung...!?

    Warum dann nicht gleich einfach mit der Rahmennr. zur Versicherung? Legal ist weder das eine noch das Andere. Mach einmal die Vollabnahme dann hast du Papiere und ein gutes Gewissen wenn du angehalten wirst.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • July 4, 2012 at 11:34
    • #8

    Ösi-Papiere sind völlig wertlos in Deutschland bzw. können höchstens als Eigentumsnachweis dienen, wenn an den Verhältnissen jemand zweifeln sollte. Versicherungskennzeichen kannst du sogar ohne Vorlage von irgendwas im Internet bestellen.

    Legal bist du auf deutschen Straßen mit einem in Deutschland "zugelassenen" (soweit man bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen davon sprechen kann) allerdings einzig und allein mit einer deutschen Betriebserlaubnis bzw. bei neueren Fahrzeugen mit einer Übereinstimmungserklärung (COC Papiere) unterwegs. Nachzulesen in § 4 FZV.

    Ein Verstoß dagegen stellt nach § 48 FZV eine Ordnungswidrigkeit dar, für die es nach § 24 StVG ein Bußgeld gibt. Dürfte sich im Bereich von 50 Euro + Verwaltungsgebühren + 3 Punkte in FL bewegen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Classic-Fan
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    • July 5, 2012 at 23:50
    • #9

    Danke euch für diech wirklich hifreichen Antworten!!
    Jetzt weiss ich was zu tun ist... danke!!

    VG

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