Ganz abgesehen davon, das es kein Mensch merken wird .... bei Bj. 93 sollte es nahezu unmöglich sein das Ganze einzutragen ! Aber Glück kann man ja auch mal haben !
Auszug aus dem dazugehörigen Schrieb von SIP
"• seit Erstzulassung 01.01.1989 müssen Fahrzeuge die
ECE-R 40 (Abgasvorschrift) erfüllen; da dies aufwendig und
teuer nachzumessen ist, haben wir diese Abgasmessungen
bei Motoränderungen (z.B. Zylinder) nicht durchgeführt,
deshalb sind in unseren Teilegutachten oft Fahrzeuge ab EZ
01.01.1989 vom Verwendungsbereich ausgeschlossen"
