Bin Jurist und möchte euch nicht langweilen (Jura ist halt meistens sehr langweilig
), deswegen hier die Kurzform: stellt jemand einen Artikel im Forum zum Verkauf ein, handelt es sich um eine invitatio ad offerendum, also um die Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dieses Angebot vom Kaufinteressenten ist eine rechtlich bindende Willenserklärung. Nimmt der Anbietende / Verkäufer dieses Angebot an, ohne Änderungen einzubauen (z.B.: "ja, verkauf ich dir, leg aber nochmals nen Zehner drauf für Versand."), ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande gekommen. Schriftform etc. ist nicht nötig. Das bedeutet dann letzendlich, dass der Verkäufer vom Käufer Übereignung des Kaufpreises und der Käufer vom Verkäufer Übereignung der Sache verlangen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann.
Oh ha, ist jetzt doch etwas länger geworden trotz "Kurzform", sorry
.
Grüße, vespapaulianer
P.S. Hoffentlich is bald wieder besser Wetter - scheiß Schneeregen bringt keinen Spaß aufm Roller 