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Diskussion: Was erlischt alles nach Tuning-Maßnahmen und wie sind die Abstufungen

  • snoogle
  • May 19, 2009 at 10:01
  • snoogle
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    • May 19, 2009 at 10:01
    • #1

    Ich lese immer wieder Threads zum Thema Auspuff, Zylinder, Tuning usw. und darin auch immer wieder die Ermahnungen bezüglich der Legalität.

    Deshalb würde ich das hier mal gerne offen am Beispiel einer 50er Vespa mit einem 50er Führerschein diskutieren.

    1. Nach meiner Auffassung erlischt die allg. Betriebserlaubnis in dem Moment, in dem ich keine Original-Teile mehr verwende oder solche, die für das Fahrzeug zugelassen sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen anderen Auspuff, weiße Blinker, einen größeren Zylinder usw. handelt.

    ==> In diesem Fall würde dann auch der Vericherungsschutz erlöschen; auch wenn die Vespa nach wie vor nur 50 fährt.
    ==> Im Falle eines Falles wäre das fahren mit Führerschein aber ohne Versicherungsschutz
    ==> bei einem Unfall würde die Versicherung nicht zahlen
    ==> bei einer Verkehrskontrolle kann das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden oder muss zurückgebaut werden.


    2. Wenn ich die Vespa tune, d. h. den Hubraum vergrößere, einen anderen Vergaser oder einen Asupuff zur Leistungssteigerung oder was ähnliches einbaue...

    ==> ...erlischt nicht nur die Betreibserlaubnis und der Versicherungsschutz sondern das Fahrzeug würde auch Tüv-Pflichtig. Gleichzeitig würde man sich ohne Führerschein mit dem Fahrzeug bewegen.
    ==> Im Falle eines falles wäre das fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Tüv, ohne Versicherungsschutz, ohne Fahrerlaubnis
    ==> würde bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle auf jeden Fall eine Strafanzeige nach sich ziehen.

    Wie seht ihr das?

  • Vespa-PK50XL
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    • May 19, 2009 at 16:37
    • #2

    Naja,

    erstmal musst du das so sehen. Nicht jede Änderung durch nicht originale Ersatzteile oder Tuningteile lässt sofort die ABE erlöschen. Viel mehr sind es die Tuningmaßnahmen, die die Leistung deutlich steigern. So ein ist ein Sito Plus erlaubt und nicht eintragungspflichtig, solange sich die Drossel im Krümmer befindet. Insofern gibt es auch weiße Blinkergläser mit E-Homoligasition ( wie auch immer das heißt ), die erlaubt sind, sofern man dazu passende farbige Blinkerbirnen benutzt.

    Maßnahmen wie Rennauspuff-, Vergaser- oder Zylinder (auch 50ccm Rennzylinder sind wegen höherer Leistungsausbeute verboten ) lassen die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz erlöschen und man fährt (solange nicht vom TÜV eingetragen und Fahrerlaubnis für Motorräder über 50ccm) ohne Führerschein..

    Wollt ihr also legal fahren, verbaut wenn überhaupt nur Austauschteile, die ein E-Zeichen haben...

    Aber einen 75er Zylinder mit leisem Auspuff merkt eigentlich nie ein Bulle, weil sie sich nicht trauen (nicht mit Schaltung fahren können) eure Vespa Probe zu fahren...

  • Automatix
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    • May 19, 2009 at 17:08
    • #3

    ... ich wäre mir da nicht so sicher. Es soll auch Trachtenvereinler geben, die Dich direkt zum TÜV bringen oder einen Rollenprüfstand ihr Eigen nennen. Gott sei Dank kennen sich wirklich nur sehr wenige tatsächlich mit den alten Blechvespen aus. In der Regel haben es unsere Freunde vom Trachtenverein sowieso eher auf die Plastikbomber abgesehen.

    Was die Stellungnahme zu den Tuningfragen anbetrifft, stimme ich vollumfänglich zu. Alles was einer Leistungssteigerung dient und nicht von der BE abgedeckt ist, sollte unterlassen werden, will man nicht eine Strafanzeige wegen fahren ohne BE und Führerschein zu riskieren.

    Beste Grüße,

    Automatix

    "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben." Oscar Wlde

  • kasonova
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    • May 19, 2009 at 21:30
    • #4
    Zitat von Vespa-PK50XL

    Nicht jede Änderung durch nicht originale Ersatzteile oder Tuningteile lässt sofort die ABE erlöschen.

    Tja, ich hab mich nochmal schlau gemacht. Allso diese Aussage ist falsch, jede Änderung mit Teilen die keine E-Nummer haben führen zum Erlöschen der BE. Es müssen keine Original-Teile sein aber eine E-Nummer müssen sie haben. Weiter Vespas und alle anderen fünfziger brauchen zum Beispiel keine blinker. Aber jetzt kommt es, wenn welche dran sind, müssen die auch funktionieren, und ganz wichtig, zugelassen sein (E-Nummer). Weiter nicht jeder prüft ob die Blinkergläser eine E-nummer haben. Bei einem Auspuff sieht das schon ganz anders aus, weil Leistungssteigernd ???) der Rest stimmt dann wieder die Versicherung zahlt immer noch, aber sie kommt und will das Geld von Dir wiederhaben.

    klaus

  • Vespa-PK50XL
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    Vespa PK50XL E-Start
    • May 19, 2009 at 21:47
    • #5

    Deswegen sage ich ja auch "nicht jede Änderung", also manche, aber nicht alle.

    25/50er brauchen nur dann keine Blinker, wenn sie nicht von Werk damit ausgeliefert wurden. Mofas (auch Plastikbomber) brauchen als 25er keine Blinker und z.B. auch keine Kennzeichenbeleuchtung (50er hingegen schon)

    Zum Thema Auspuff und Leistungssteigerung...Selbst wenn die Drehzahlen nur minimal angehoben werden oder sich die Vmax nur um 1kmh erhöht, ist das genau gesehen schon eine Leistungssteigerung...Eintragungspflichtig sind somit alle Leistungssteigerungen über 5% der Ausgangsleistung (oder, die bestimmte Spezifikationen überschreiten (z.B. Sportluftfilter beim KFZ erhöht deutlich die Lärmbelästigung))

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  • Vespa Tuning
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