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Welche Kennzeichengröße?

  • tomytom
  • November 18, 2007 at 16:36
  • tomytom
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    Cosa 200 / Bj. 95
    • November 18, 2007 at 16:36
    • #1

    Hallo noch mal;

    nur ne kurze Frage: welche Größe würdet ihr bevorzugen??
    Auf der Zulassungsstelle haben sie mir ein kleines "aufgeschwätzt"; wobei ich im nachhinein das große auch schön finde... ?(
    Mit der Nummer, das wäre kein Problem; ich habe das selbe Kennzeichen (wie jetzt in klein) noch mal in groß - aus meiner Motorradzeit.

    Gruß, Tom

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    • November 18, 2007 at 17:01
    • #2

    also mit geändertem halter würd ich das kleine nehmen.... aber es kommt ja nicht drauf an, was mir gefällt, sondern was dir gefällt und von daher versteh ich die frage nicht ganz... :whistling:

    nimm was dir gefällt.... :thumbup:

    Bremsen ist die umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in nutzlose Wärme

  • Dickesmensch
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    • November 18, 2007 at 17:14
    • #3

    Hole dann das große Blech wenn es dir gefällt.


    gruß Peter

  • SOP
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    • November 19, 2007 at 18:03
    • #4

    Wie hast du es überhaupt hingekriegt, ein kleines Nummernschild für deine 200er zu kriegen?? Wäre froh wenn ich so eins für meine hätte, habe beim Schilderdienst um jeden Zentimeter weniger gebettelt!?! Aber Motorradzulassung heist im Normalfall halt auch Kuchenblech am Heck. Ich würd den Kennzeichenhalter abmachen und das kleine Kennzeichen fahren.

  • Schwidi
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    • November 19, 2007 at 18:16
    • #5

    Für ne 80er bekommt man bei uns automatisch ein kleines Nummernschild, ein großes nur über Beziehungen.
    Ich würde das große drauf machen, wenn du für deine 200er schon die Auswahl hast.

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

  • MetalheadDeluxe
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    • November 19, 2007 at 20:01
    • #6

    Ich wollte für meine V50 auch unbedingt en 20x20 Nummerschild! Ich hab mich mit der Tussi beim Schildermachen schier geprügelt :D bis sie mir dann trotzdem son beknacktes 80er Schild gedruckt hat -.-

    Aber seit anfang des Jahres gelten scheinbar neue Bestimmungen bei denen alles bis 125er ein 80er Schild haben MUSS und es die "normalen" Nummernschilder erst über 125ccm gibt.

    - Nur weil wir unterm selben Himmel leben heißt es nicht, dass wir den selben Horizont sehen.

    - W℮ηη diя dαs L℮b℮η Sτ℮iη℮ in d℮η W℮g l℮gτ, н℮b si℮ αuf uηd b℮wiяf M℮ηscн℮η dαmiτ, di℮ dicн η℮яv℮η!

  • Rita
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    • November 20, 2007 at 18:54
    • #7

    bis Anfang des Jahres richtete sich das nach der Höchstgeschwindigkeit...

    125er bis 80 km/h das kleine... ab 81 km/h das große alles über 125 auch das große...(auch ne alte 150er, die nur 70 läuft)

    seit Anfang des Jahres (ich glaub 1.3.07) alle 125er das kleine auch wenn wesentlich schneller...

    Rita

  • wet pa
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    • November 20, 2007 at 19:40
    • #8

    Wozu eigentlich? Können Sie das kleine nicht lesen, wenn es an eine schnellere Vespa drankommt? Wie groß muß dann erst das Schild für eine BMW K 1200 S sein?

  • tomytom
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    • November 20, 2007 at 20:18
    • #9

    ...als ich das "normale" Nummernschild abholen wollte hat die Dame dort gesagt, daß sie "nur" ein kleines geben darf... weil das eben so auf dem Abholschein stand. Das hat mich dann eben gewundert; wegen den 200cm³.
    Als ich dann noch mal bei der Zulassungsstelle war (weil ich Ahnungsloser dachte daß ich dann vielleicht nicht richtig versichert wäre mit "falschem" Schild), hat die Dame dort gesagt, daß sie es nur gut mit mir gemeint und mir darum ein kleines Schild verschrieben hat!
    Gibt wohl keine klaren Richtlinien? oder so?!?

    Gruß, Tom

  • wet pa
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    • November 20, 2007 at 20:25
    • #10

    hier findet ihr die FZV, die die bisherige StVZO ersetzt. Die Anlage 4 ist entscheidend:


    Besonders wichtig ist auch die FES *g*


    Hier der Text für besonders faule, was ihr ja auch seid. ;)


    Abschnitt 1
    Gemeinsame Vorschiften


    1. Abmessungen

    Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
     a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
     b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
     c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
     Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.


    hier:

    und hier:


    und hier:

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