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Unfall was tun?

  • frostgriller
  • August 23, 2009 at 08:39
  • frostgriller
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    • August 23, 2009 at 08:39
    • #1

    Hallo Gemeinde,

    meine vor der Tür abgestellte 50 Spezial im Originallack ist von nem plastebomber abgeschossen worden und auf den Bordstein geknallt :( Ergebnis sind zwei Knicke im Trittblech und ein eingedrückter Kotflügel auf der Motorseite. Die generische Versicherung will jetzt nen Gutachter ranlassen. Hab jetzt Angst das der mich ein paar Euro abspeisen will wegen dem Alter. Hat da jemand Erfahrung wie das gehandhabt wird? Wo und wie bekomme ich den Marktwert raus?

    Ich danke schon mal für Eure Tipps

    Martin

    Edit sagt : ich hab mich ins Largeframe verlaufen, sorry hoffe trotzdem auf Antworten :)

  • Dickesmensch
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    • August 23, 2009 at 09:05
    • #2

    Im Zweifelsfall Anwalt und nen eigenen Gutachter Holen muss eh die gegner bezahlen...

  • kasonova
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    • August 23, 2009 at 09:26
    • #3

    Hi, zunächt einmal mein Beileid. Wichtig kein Gutachter der Versicherung. Teile der Versicherung schriftlich mit, wenn sie einen Gutachter möcht, würdes Du den beauftragen. Erkundige die welcher Gutachter auf Oldtimer spezialisiert ist. Hilfreich ist auch alles was die Kosten der Wiederbeschaffung ausweist. Wenn Du alleine nicht weiter kommst einen Anwalt einschalten. Wertverlust und Nutzungsausfall nicht vergessen.

    klaus

  • Cirlu
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    • August 23, 2009 at 16:02
    • #4
    Zitat von Dickesmensch

    Im Zweifelsfall Anwalt und nen eigenen Gutachter Holen muss eh die gegner bezahlen...

    Ganau so solltest du es machen, du hast keinen Stress, der Anwalt kümmert sich um alles.
    Habe ich vor ein paar Wochen genau so gemacht und ist perfekt gelaufen.
    Die gegnerische Versicherung hat alles bis auf den Cent genau bezahlt.

  • zeon_one
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    • August 24, 2009 at 13:34
    • #5

    ich erzähle hier jetzt zwar nichts neues mehr, aber genauso solltest du es machen. gutachter immer selber stellen.

    hatten das selbe problem im april mit unserer ente (das auto natürlich ;) ). wurde auch im geparkten zustand von nem BMW zerstört.

    der von UNS bestellte gutachter hat da wesentlich mehr rausholen können als anfänglich gedacht/befürchtet. ein gutachter der gegnerischen versicherung fängt stattdessen erstmal beim "zeitwert" der karre an, der ja bei einem oldie nicht so dolle ist. der will ja die kosten für die vers. gering halten.

    VIEL ERFOLG!

  • DerMarcus
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    • August 24, 2009 at 15:10
    • #6

    Moin,

    eines ...

    Ganz wichtig, da Versicherungen ja bemüht sind, den sShaden gering zu halten (s.o.).
    Sollte die gegnerische Versicherung entgegen anderer Anträge Deines Anwaltes sich bei Dir telefonisch melden. KEINE! Absolut KEINE Aussagen treffen! Keinesfalls irgendwas sagen, sondern direkt auf den Anwalt verweisen!

    Good Luck!
    M.

  • zeon_one
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    • August 24, 2009 at 15:26
    • #7

    das stimmt. allerdings werden die sich mit hoher wahrscheinlichkeit telefonisch melden (war jedenfalls bei uns so). dass du selber einen gutachter stellst, kannst/solltest du denen dann schon auch sagen – das ist ja auch dein gutes recht, das werden die auch nicht bestreiten. denn sonst kommen die noch "automatisch" mit nem eigenen gutachter. und danach könntest du nur noch ein gegengutachten machen lassen – das wird dann aber auf jeden fall teuer für dich, weil dir das dann keiner mehr bezahlt.

  • frostgriller
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    • August 24, 2009 at 15:48
    • #8

    Bingo da hab ich ja alles falsch gemacht was nur ging. Heute war der Gutachter der Versicherung an der Vespa, der wusste noch nicht mal das die mit gemisch fährt !!!!!! Laut Gutachter ist der Rahmen krumm, ergo Totalschaden. Erste Aussage zu den Reperaturkosten war so um die 1500 € !!! Ich denke das das gute Stück auf dem Markt noch 1000 gebrácht hätte, schliesslich sind erst 6500 km auf dem Tacho und absoluter Originalzustand. Was kann ich jetzt noch tun ausser abwarten und mich ärgern, lohnt es jetzt noch einen Anwalt einzuschalten?

    Apropos nehme schon mal Angebote entgegen um das gute Teil zu schlachten.

  • zeon_one
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    • August 24, 2009 at 15:55
    • #9

    naja. wenn er sich an die erste aussage hält und du 1500 euro bekommst, wäre es nicht schlecht zu wissen, wie deine vespa vor dem crash so aussah. kann ja auch sein, dass 1500 euro trotzdem ein fairer betrag ist.

    hast du bilder?

  • Rita
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    • August 24, 2009 at 16:26
    • #10

    frag beim örtlichen Vespa Händler Kübler in Bonn.... welchen Gutachter er nehmen würde.... und ruf den dann an....


    Rita

  • zeon_one
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    • August 24, 2009 at 16:49
    • #11

    naja aber wenn der gutachter von der gegnerischen versicherung schon dran war ist es nun wahrscheinlich zu spät dafür. hoffe mal für dich, dass der bei der aussage von 1500 euro bleibt. denn woher nimmt der so eine zahl, wenn er sich ansonsten mit der materie null auskennt – sh. die sache mit gemisch tanken?!

    müsstest höchstens mal schnell (!) deinen anwalt fragen, ob da jetzt noch was geht (ohne dass du das gegengutachten blechen musst). wenn das nur so eine dahingesagte schätzung war, könntest du noch glück haben, dass man die vespa ihm doch noch schnell entreißen kann, BEVOR der mit nem richtigen gutachten loslegt. würde auch direkt alles über den abwickeln (lassen). der ist nunmal in rechtsfragen mit ganz anderen wassern gewaschen als unsereins – wie du ja nun leider schon bemerken musstest.

  • frostgriller
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    • August 24, 2009 at 17:15
    • #12

    Die Aussage 1500 betrafen die wahrscheinlichen reperaturkosten nicht das was er mir anbietet. dazu hat er keine Aussage gemacht. Er will die erstmal in eine Datenbank? setzen um den noch zu erzielenden restwert herrauszufinden. Hab echt keinen Bock auf Anwalt und so. hab heute auf der Arbeit nen Anwalt gefragt wie meine chancen stehen da noch was rauszuholen. Der meinte nur die gehen halt vom zeitwert aus und nicht vom Marktwert. Ohne Rechtsschutz ist mir das zu heiss zum Anwalt zu rennen. Gibts ´nen Richtwert für Nutzungsausfall bei ner 50er?

  • Rita
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    • August 24, 2009 at 17:19
    • #13

    wenn die schuldfrage klar ist... muß den Anwalt die gegnerische Versicherung bezahlen...bleibt nur an Dir hängen, wenn du eine Teilschuld hast... kann beim geparkten Fahrzeug ja wohl kaaum sein...

    Rita

    PS hast PM .... und ich sitz grad am telefon....

  • zeon_one
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    • August 24, 2009 at 18:36
    • #14
    Zitat von Rita

    wenn die schuldfrage klar ist... muß den Anwalt die gegnerische Versicherung bezahlen...bleibt nur an Dir hängen, wenn du eine Teilschuld hast... kann beim geparkten Fahrzeug ja wohl kaaum sein...

    ganz genau so wie rita es sagt ist es. nur die gegnerische versicherung bindet dir sowas natürlich nicht ungefragt auf die nase. kümmer dich schnellstens um einen anwalt, bevor du noch mehr kaputtmachst. das mit dem zeitwert hatte ich dir ja vorhin schon gesagt – der wird sehr gering sein, denn der hat nix mit liebhaber- oder marktwert zu tun. hoffe für dich, dass dein anwalt (sofern du nun zu einem gehst) diesem gutachter die karre noch entführen kann, sonst bekommst du am ende noch 150 euro dafür.

  • DerMarcus
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    • August 25, 2009 at 14:45
    • #15

    Moment mal Jungs,

    wie alt ist denn der Roller? >30 Jahre? Originalzustand? Dann wäre ja ein ClassicData Gutachter am start. Denn bei mehr wie 30 Jahren geht es nicht um den Marktwert, sondern um den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert in diesem Zustand!

    Und von wegen Anwalt ... wenn die Schuldfrage klar ist, würd eich in jedem falle einen Anwalt einschalten. Sorry, aber für 1000€ ... wird man sich schwer tun eine gleichwertige ohne weiteren Aufwand zu ziehen.

    LG
    M.

  • DerMarcus
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    • August 25, 2009 at 14:47
    • #16
    Zitat von frostgriller

    Apropos nehme schon mal Angebote entgegen um das gute Teil zu schlachten.

    ... womit ich noch vorsichtig wäre! Prinzipiell ist das Teil dann nämlich Eigentum der gegnerischen Versicherung, die auch das Recht hat, das Teil (was sie kaum tun wird) einzuziehen! Du wurdest dann schließlich entschädigt und nachdem es sich um einen sog. wirtschaftl. Totalschaden handelt - geht das eigentum an die Vers. über. Nur so ...


    LG
    M.

  • Rita
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    • August 25, 2009 at 15:10
    • #17

    @ marcus QUATSCH!!

    die Versicherung hat gar kein Interesse, die einzuziehen...

    die Rechnen:

    Wiederbeschaffungswert
    -
    Restwert
    =
    Entschädigungsleistung...


    Rita

  • zeon_one
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    • August 25, 2009 at 15:20
    • #18

    so sieht's wohl leider aus. warum sollten die sich die mühe/kosten machen, einen speziellen gutachter zu holen, als eben den eigenen, der die entschädigung möglichst gering hält. eben deshalb ist es ja auch so wichtig, SELBER für den gutachter zu sorgen und die gegnerischer versicherung da gar nicht erst ranzulassen.

    @ frostgriller: gibt's schon neuigkeiten? hast du mit nem anwalt gesprochen?

  • frostgriller
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    • August 26, 2009 at 15:14
    • #19

    Nach zwei sehr informativen Gesprächen mit Rita werde ich von nem Anwalt absehen und auch keinen eigenen Gutachter ranlassen ;) Aber nun hat mir heute vormittag noch so ne Dumpfbacke das Kennzeichen geklaut. Scheint was dran zu an : Wenn man einmal in die braune Masse (sche....) packt kommts richtig dicke. Anzeige hab ich schon erstattet bei der Trachtengruppe, muss ich auch noch die Versicherung informieren?

    Mann bin ich blond klar muss ich das brauch ja ein neues Kennzeichen Koppkratz :-1

  • zeon_one
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    • August 26, 2009 at 15:21
    • #20

    hehe haste dir ja schon selber beantwortet. :thumbup:

    aber hätt ich so oder so gemacht – ist nur ein anruf und spart u.u. ne menge ärger. einer bekannten haben sie neulich auch die kennzeichen vom auto geklaut. die polizei meinte, das würde gerne von leuten gemacht, die dann damit an der tanke vorfahren und mal so richtig schön volltanken. OHNE zu bezahlen, versteht sich.

    was den unfallschaden am roller angeht: egal was ihr da für ne neue lösung am start habt: GOOD LUCK!!! :thumbup:

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