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PK 125 aus der Schweiz

  • mücke
  • December 13, 2007 at 12:15
  • mücke
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    • December 13, 2007 at 12:15
    • #1

    Hallo zusammen,

    mir wurde gestern von einem guten Bekantem eine Pk 125 angeboten.Er selbst hat sie vor ca. 2 Jahren aus seinem Schweiz-Urlaub mitgebracht.Es sind Schlüssel vorhanden aber keine Papiere, und den Kaufvertrag findet er auch nicht mehr.Kann man dann einfach zur Polizei wegen Unbedenklichkeitsbescheinigung? Wenn ja, brauch man dann noch eine 21 er Abnahme?
    Was dürfte sie dann bei dem Aufwand max. kosten? Bj. war glaube ich 91 oder 92.

    Gruß Mücke

  • kasonova
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    • December 13, 2007 at 12:35
    • #2

    Hi das ist doch nicht Deine Sache, wenn dir einer ein Kfz verkaufen will, so muß der nachweisen, daß ihm das gehört. Bei welcher Polizei willst Du anfragen Schweiz oder BRD? Wenn der die (legal) über die Grenze gebracht hat, müssen Papiere existieren.

    klaus

  • mücke
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    • December 13, 2007 at 13:03
    • #3

    Das ist ja die große Frage, ob Polizei in BRD oder Schweiz.An der Grenze hat der Kaufvertrag gereicht hat er gesagt, aber genau den findet er nicht mehr.Dort stand ganz genau Name und Adresse des Schweizer Besitzers.
    Ich glaube ich habe keine Lust auf diese Rennerei auch wenn sie so sehr schön war.

  • pkracer
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    • December 13, 2007 at 14:08
    • #4

    Für den offiziellen Weg zur Erlangung deutscher Papiere sollte das Ding verzollt sein, die Zollpapiere wird man bei der Zulassungsstelle sehen wollen, weil die Schweiz nicht zur EU gehört. Außerdem müsstest du die schweizer Papiere vorlegen und eine deutsche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die kann von der Zulassungsstelle online beim KBA abgefragt werden, d. h. dass das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet ist. Manche Sachbearbeiter wissen aber selbst nicht, dass sie seit 01.03.2007 diese Zugriffsmöglichkeit haben und werden dich zur Polizei schicken, damit du dir dort die Bestätigung holst. Dann bekämst du (zumindest wo ich wohne) einen Auftrag für den TÜV. Damit und dem Fahrzeug dann zum TÜV, der stellt ein "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" aus, womit du dann wieder zur Zulassungsstelle gehst und neue deutsche Papiere ausgestellt bekommst und den Roller zulassen kannst. Dabei solltest du eine Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) dabei haben.

    Der halboffizielle Weg heißt "Scheunenfund". Wenn keine Papiere vorhanden sind (oder man Ärger wegen fehlender Zollpapiere etc. vermeiden möchte), solltest du einen Kaufvertrag mit deinem Freund machen, in dem er bestätigt, dass das Fahrzeug ohne Papiere verkauft wird. Die Zulassungsstelle freut sich auch über eine eidesstattliche Versicherung deines Freundes, in der er bestätigt, dass er das Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren abgemeldet -aber mit deutschen Papieren- gekauft und sämtliche Papiere dazu später verloren hat. Die vermeintliche Abmeldung sollte mehr als 10 Jahre zurückliegen, weil dann die Fahrzeugdaten auf jeden Fall aus dem Register gelöscht sind und nicht mehr anhand der Fahrgestellnummer nachvollzogen werden kann, dass das Fahrzeug nie in Deutschland zugelassen war. Er kann sich natürlich auch nicht mehr daran erinnern, welches Kennzeichen das Fahrzeug früher mal hatte. Um jeglichen Stress zu vermeiden niemals erwähnen, dass das Fahrzeug aus dem Ausland kommt und noch nie deutsche Papiere hatte. Das weitere Vorgehen mit TÜV etc. ist dann wie oben.

    Beide Möglichkeiten wurden in meinem Bekanntenkreis bereits erfolgreich mit Lambrettas aus der Schweiz praktiziert.

    Kosten sollten bei maximal 150 Euro inkl. neuem Kennzeichen liegen, kann aber je nach TÜV und Bundesland (Gebühren der Zulassungsstelle) leicht variieren.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

    Einmal editiert, zuletzt von pkracer (December 13, 2007 at 14:16)

  • mücke
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    • December 13, 2007 at 14:16
    • #5

    Super, das wäre ja schon mal eine echte Alternative.Ist dieses Tüv Gutachten zur Erlangung der Papiere bei Variante zwei auch notwendig, oder 21 er oder normal TÜV?

  • pkracer
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    • December 13, 2007 at 14:19
    • #6

    Das Gutachten ist das gleiche wie früher § 21 StVZO, diese wurde aber in weiten Teilen zum 01.03.2007 durch die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) abgelöst, der entsprechende § hat sich geändert, heißt daher nicht mehr § 21. Das TÜV-Gutachten brauchst du in jedem Fall. Ist aber nicht so wild, eigentlich das gleiche wie eine normale Hauptuntersuchung mit Kontrolle aller Funktionen. Zusätzlich bekommst du eben einen Wisch mit den technischen Daten ausgestellt, die dann von der Zulassungsstelle in die Papiere übernommen werden.

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  • mücke
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    • December 13, 2007 at 14:56
    • #7

    Was würdet ihr dann für so einen Roller ausgeben?
    Optisch ist das Ding in sehr gutem Zustand, der Motor lief gestern auch nach zwei mal kicken.

  • pkracer
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    • December 13, 2007 at 15:12
    • #8

    Müsste dem Baujahr nach eine PK 125 XL 2 sein, es sei denn in der Schweiz hätte es die PK 125 XL (1) noch länger oder als Restbestand gegeben. Wenn es eine PK 125 XL 2 ist, ist das sozusagen die letzte Evolutionsstufe der Vespa-Smallframes und auch recht selten in Deutschland verkauft worden. Trotzdem kosten die Dinger im Auktionshaus kaum mehr als 500 Euro. Deshalb kann man sich in ein paar Jahren sicher über eine schöne Wertsteigerung freuen. Aber wie immer würden Fotos bei der Einschätzung sehr weiterhelfen.

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  • mücke
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    • December 13, 2007 at 15:45
    • #9

    Habe ihn gerade noch mal angerufen, es ist eine xl 2. Er will dafür 150,-€ haben, habe sofort zugeschlagen, damit es in der Halle (suche übrigens immer noch 2 - 3Leute zwecks Hallenbeteiligung ( allgemeines smallframe)) wieder was zu schrauben gibt. :D

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    • December 14, 2007 at 09:43
    • #10

    Das könnte probleme geben... Bei der Ausfuhr aus der CH bekommst du ja eine Ausfuhrbestätigung und die brauchst du um zu beweisen das das Fahrzeug legal aus der CH exportiert worden ist. Ich habe meine TS ja auch aus der CH.. und da habe ich jetzt auch probleme bekommen weil ich keine bestätigung habe..

    Gruss, Hansi

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    • December 14, 2007 at 10:06
    • #11

    na für das Geld hätte ich die auch genommen :)
    Ruf doch einfach mal bei deiner Zulassungsbehörde an und sag das die ein Roller ohne Papiere angeboten wurde und was man da machen kann. Das die aus dem Ausland kommt würde ich dabei auch verschweigen oder in eine dämliche Frage packen ala: Macht es denn Unterschiede ob das Ding nun im Ausland angemeldet war, so eine habe ich auch mal angeboten bekommen, etc.

    Mfg, Holger

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

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    • December 14, 2007 at 10:19
    • #12

    Ich wiederhole mich auch gerne nochmal: Um Ärger zu vermeiden NIEMALS erwähnen, dass das Fahrzeug aus dem Ausland (womöglich sogar Nicht-EU) kommt!

    Die Nummer mit dem Scheunenfund, der schon vor Jahren in abgemeldetem Zustand gekauft wurde und dessen selbstverständlich damals vorhandenen deutschen Papiere jetzt nicht mehr auffindbar sind, funktioniert einwandfrei. Da es sich um eine 125er handelt, die keinen Fahrzeugbrief, sondern eine Betriebserlaubnis bekommt, entfällt sogar der Stress mit der sog. Aufbietung des "verlorenen" Briefs im Bundesverkehrsblatt, was das ganze noch mehr in die Länge ziehen würde.

    Also wie schon geschrieben: Kaufvertrag mit deinem Kollegen machen, darin ausdrücklich erwähnen, dass die Papiere verlorengegangen sind. Zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung des Verkäufers, dass er das Fahrzeug vor Jahren schon abgemeldet, aber mit deutschen Papieren gekauft hat. Diese Papiere sind inzwischen weg. In vorauseilendem Gehorsam vielleicht auch mit beidem (Vertrag und EV) zur Polizei, dort um Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Fahrzeug mit der Fahrgestellnr. VMX6T .... bitten, ist sogar kostenlos. Mit den gesammelten Unterlagen dann zur Zulassungsstelle und sich dort aufgrund vollständiger Unterlagen über glücklich gestimmte Bedienstete freuen, die dann hoffentlich keinen Ärger mehr machen.

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  • speedy55
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    • December 15, 2007 at 23:59
    • #13

    keine gedanken machen, geht einfacher als es sich anhört, habe mir mal ein motorrad aus italien geholt und keinen bock auf papierkram. das wichtigste dokument ist die bescheinigung der polizei darin steht das mit dem fahrzeug keine straftat verübt worden ist und kein verdacht auf ein solches verfahren besteht sowie das es nicht gestohlen ist. zum tüv, klappe halten, sagen geschenkt bekommen, abnahme machen lassen, zur zulassung gleiche geschichte, papiere vorlegen, fertig. hat prima geklappt für genau 113,50 euro inkl neuen brief....

  • speedy55
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    • December 16, 2007 at 00:12
    • #14

    hab ich vergessen, der tüv beamte wird nach dem baujahr verlangen, mir hat eine herstellerbescheinigung gereicht darin stand lediglich das das fzg in dem produktionszeitraum von...bis gebaut worden ist. viel erfolg

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