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TÜV: Halteriemen an Sitzbank erforderlich?

  • Ich muss nächsten Monat zum TÜV und habe folgende Frage:

    Von meiner Zeit, als ich Motorrad gefahren bin habe ich noch in Erinnerung, dass die TÜV Prüfer sehr viel wert auf eine Haltemöglichkeit für den Sozius legen, obwohl die ja ziemlich sinnlos ist. Ist das bei Rollern auch so oder hat sich da was geändert? Meine Sitzbank hat keinen Halteriemen und der Gepäckträger hat auch keine Griffe. Komme ich so durch den TÜV?

    Und noch was:
    Kann es sein, das Stopplicht nur über die Hinterradbremse ausgelöst wird? Beim betätigen der Vorderradbremse tut sich jedenfalls nichts.

    Gruß
    Robert

  • Wegen Stoplicht ,das is korrekt woher sollte der Impuls auch kommen schau dir deinen Bremshebel mal genau an...da is nichts.

    Halteriemen hat in Berlin bisher keinen der Prüfer die ich kenne interessiert
    Ich schlage meist mit Ancelottis

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    oder Corsasauf...die haben eh keine Riemen

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    Weapons of Mass Destruction

  • Bei Monositzbänken, wo sich ab einer gewissen Körpergröße die Mitnahme einer 2. Person schon wegen praktischer Unmöglichkeit verbietet, kann ich mir vorstellen, dass der Prüfer kulant war. Dann müsste strenggenommen aber auch in den Papieren "wahlweise Einzelsitzbank" oder zur Schlüsselnummer der Sitzplätze "ww. 1" eingetragen sein.

    Unter normalen Umständen -also mit Doppelsitzbank- denke ich, dass das Fehlen einer Haltemöglichkeit für den Sozius mindestens einen geringen Mangel darstellen würde. Aber meistens akzeptieren die Prüfer auch die Russenlösung mit einem um die Sitzbank geschnallten Gürtel als Haltemöglichkeit. Kann man ja nach dem Termin wieder abmachen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.