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COC Dokument

  • Bruehlbass
  • February 26, 2008 at 14:01
  • Bruehlbass
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    PX 200
    • February 26, 2008 at 14:01
    • #1

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem: ich habe meine PX 200 nach Österreich verkauft. Der dortige Käufer hat sich erkundigt und braucht offenbar ein "COC-Dokument" zur Ummeldung.

    1. Hat jemand damit Erfahrungen ?
    2. Woher bekomme ich ein solches Dokument ?

    Danke
    Markus

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • February 26, 2008 at 14:50
    • #2

    Wiki hilft...

    Zitat

    In der Praxis kann man bei Bedarf das CoC vom Hersteller abrufen

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Likedeeler
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    • February 26, 2008 at 15:19
    • #3

    Für Deutschland gilt:

    Zitat

    Das COC-Papier (auch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) dokumentiert sämtliche Daten eines Fahrzeuges und dient als Grundlage für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II. Gemäß der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 06.02.1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, zuletzt geändert durch die Richtlinie 206/40/EG, hat jedem Fahrzeug das COC-Papier beizuliegen. Der Hersteller als Inhaber der Typgenehmigung stellt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung aus, mit der bestätigt wird, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.

    Zitat


    Hierzu gehört bei Fahrzeugen aus Modellreihen, die nach 1996 auf den Markt gebracht wurden, auch die EU-weit gültige Typengenehmigung “COC” (Certificate of Conformity). Diese besagt, dass für den Motorroller bereits eine EU-weit geltende Betriebserlaubnis erteilt wurde und daher in der Regel eine Vorführung beim TÜV oder der Dekra nicht erforderlich ist. Fehlt COC-Dokument und gibt es stattdessen nur eine für das jeweilige Land geltende Betriebserlaubnis, so muss das Fahrzeug beim deutschen TÜV vorgeführt werden.

    Wie die Österreicher das handhaben keine Ahnung... Auch Google ist sich da nicht wirklich einig.
    Der Käufer (liest er mit?) muss aber jemand ohne Plan gewesen sein. Einen Zweitakter nach Österreich importieren...

    Gefährliches Halbwissen:
    in Österreich werden Importe, die in A noch nicht zugelassen waren, als "Neufahrzeuge" behandelt und müssen den gesetzlichen Abgasbestimmungen entsprechen. Dementsprechend Euro 4. Und das wird nie ne Vespa haben...
    Nicht umsonst werden Vespas, die bereits in A typisiert waren, mit Gold aufgewogen. Wenn der Import so einfach wäre, würden die Süddeutschen richtig Kohle für ihre Kisten sehen. Im Offtopic gibt´s irgendwo einen Österreich-Thread. Vielleicht kann da jemand helfen...

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • gandisgarage
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    • February 26, 2008 at 17:48
    • #4

    Ja normalerweise bekommst sie schon Typisiert, kommt glaub ich aufs Baujahr an, Euro 4 glaub ich persönlich nicht, soviel ich weiss bekommt man 2 Takt Neufahrzeugen nicht mehr typisiert.

    Nova ist halt zu zahlen, wegen dem Dokoment kenn ich mich auch nicht aus am besten zur nächsten Tüv Stelle fahren unsd nachfragen, Tuning wird NICHT eingetragen ist somit ILLEGAL!!!!!!

    Fuhrpark Gandi:

    aktuell: PX 192, autunno 125

    war einmal: Gulf VBA177, XL2

    INN-Team Hall

    Lüfterräder und Kurbelwellen sind Verschleissteile

  • rally221
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    Freerider SC
    • February 27, 2008 at 00:09
    • #5

    hab das hier ausm Vespaforum.at vielleicht hilft das

    neuerung bei der Ö-typisierung

    rally221

    Member of "Rogue Unit SC"

    Geschwindigkeit kostet Geld. Wie schnell willst du zahlen?

    Der Teufel hört Techno

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