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Probezeitverlängerung nach knapp 2 Jahren !

  • Also da steht drüber

    "Aufstellung der im KREISGEBIET WESEL ansässigen Fahrlehrer/Fahrschulen mit einer Nachschulungserlaubnis im Sinne des § 2a blabla"

    "Du darfst nie einen Menschen, der nicht zur Familie gehört merken lassen, was du denkst." Don Corleone

  • Du wirst es vom Amt kaum glauben, aber die wollen dir damit die Zeit zum Suchen ersparen. Frag einfach bei Allen an, obwohl du ansonsten sicherlich auch außerhalb des Kreises deine Nachschulung machen kannst. Nur dann mußt du selber suchen wer zugelassen ist. Und jedesmal hinfahren.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Richtig, dir kann wohl keiner verwehren, z. B. auch im Kreis Kleve Angebote einzuholen und ggf. dort eine zugelassene Fahrschule zu wählen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • wenn du in der zwischenzeit keinerlei andere verkehrsverstöße hattes,t kann es sein das man das aufbauseminar und eventuell die verlängerte probezeit doch abwenden kann.
    denn der sinn des ganzen ist ja laut gesetzes norm:
    "Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. " §2b 1(1) StVG.
    man kann also argumentieren ,das das knöllchen allein diese entwicklung gefördert hat und ein zusammenhang zw. dem vorfall von vor 1,5 (btw nicht über 2 jahren) und dem "lerneffekt" nicht mehr herstellbar ist.

    würde mal bei einem verkehrsrechtsanwalt anrufen, fragen was der für eine erstberatung haben will. meiner meinung nach kann eine anfechtungsklage hier durchaus zum erfolg führen.

    just my 2cents.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • Mach ihm doch keine falschen Hoffnungen. Lies doch einfach auch den Text vorher durch. Schau mal hier Absatz 2. " so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die
    Fahrerlaubnisbehörde 1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen " da steht nicht von irgendeinem Ermessenspielraum des Bearbeiters. Die lange Zeit zwischen Vergehen und Seminar ist sicher eine Möglichkeit für einen Einspruch aber kein sicherer Weg.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • das antreten erspart einem den führerscheinentzug, achja bei erneutem vergehen wird ebenfalls der fs entzogen (nur so nebenbei das ist endstation- eine weitere chance gibt es nicht

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • Ist ja ärgerlich. Haste ja richtig Pech gehabt. 2Km/h zu schnell. Nach meinem Kenntnisstand musste erst ab 21 kmh nen Seminar machen. Aber ich glaube nicht dass du drum rum kommst. Nem Kumpel von mir war letztens auch 25 zu schnell und musste antreten. Ich wurd vor nem halben Jahr auch mit 15 zu schnell geblitzt, blieb aber bei nem Bußgeld unter 20€.

    Gruß
    Marco

  • Hey!

    Wollte euch nur mal kurz auf dem laufenden halten, da ihr mir ja auch eure Zeit geschenkt habt ;)
    Habe mich heute angemeldet und mich dabei mal direkt mit dem Fahrlehrer darüber unterhalten!
    Der meinte wenn ich das beim ersten Bescheid einen Anwalt gegeben hätte wäre ich fein raus gewesen...
    Naja jetzt bin ich schlauer und + - 309 Euro leichter klatschen-) (alleine für die anmeldung!)

    ach und dazu kommt noch das ich noch nicht mal weiß wo ich jetzt angemeldet bin. . . ich bekomme jetzt bald Post und dann wird es irgendeine im Kreis Wesel sein 8|

    Ciao Ragazzi! Und nochmal Danke an euch :thumbup:

    "Du darfst nie einen Menschen, der nicht zur Familie gehört merken lassen, was du denkst." Don Corleone

    2 Mal editiert, zuletzt von Mattia Antonio (March 29, 2010 at 20:31)