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Kennzeichen beim Verkauf nicht mitgeben?

  • almohac
  • March 29, 2010 at 21:17
  • almohac
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    • March 29, 2010 at 21:17
    • #1

    Hallo,
    ich möchte demnächst eine Vespa verkaufen, aber bevor ich Sie verkaufen kann möchte ich noch ein paar Sachen ausbauen.
    Da die Vespa aber bewegt werden muß also in eine Garage gebracht werden muß. Bräuchte ich ein neues Versicherungskennzeichen!
    Wie ist es dann beim Verkauf, kann ich das Kennzeichen abnehmen. Wenn sich dann der neue Besitzer ein neues Kennzeichen besorgt, merkt es die Versicherung, daß die Vespa schon versichert war?

    Danke im Voraus

    almohac

  • Vespini
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    • March 29, 2010 at 21:22
    • #2

    Mußt bei Deiner Fuffi - Versicherung nur sagen das sie ab Datum X Uhrzeit X an Mister X verkauft wurde und er die Versicherung übernimmt, lege aber Sicherheitshalber, noch den Kaufvertrag bei Deiner Versicherung vor, in dem Du das vom Neuen Bestizter Unterschreiben lässt das er Deine Fuffi - Versicherung Übernimmt.


    LG Vespini

    S U C H E :

    Bremshebelaufnahme bzw. Lichtschalteraufnahme für VBB Lenker !!!!

  • stefbold
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    • March 29, 2010 at 21:58
    • #3

    das alte kennzeichen kannst du normalerweise nicht auf nen neuen roller übetragen - manche versicherungen erstatten bei verkauf teilweise zurück lassen sich aber die bearbeitung entsprechend vergolden - rentiert in der regel nicht.

    eher die 45 Euro hinlegen und dann mit den üblichen texten druafsitzen losfahren etc. weiterverkaufen - umschreiben auf den käufer ohne geld geht dann problemlos

  • almohac
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    • March 30, 2010 at 09:58
    • #4

    Ist der Verkauf mit Kennzeichen besser, da der neue Besitzer gleich losfahren kann?

    Dann werde ich es im Kaufvertrag reinschreiben mit Versicherungsübernahme.

    THX

    almohac

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    • March 30, 2010 at 10:02
    • #5

    ja

  • pkracer
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    • March 30, 2010 at 10:02
    • #6

    Schau mal in deiner Versicherungsbestätigung nach, da ist normalerweise eine Regelung drin enthalten zum Übergang der Versicherung auf den neuen Fahrzeugeigentümer. Auf jeden Fall musst du die Versicherung über den Eigentümerwechsel informieren, am besten legst du eine Kopie des Kaufvertrages vor, aus der Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe sowie persönliche Daten des Käufers hervorgehen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • runatthesun
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    • March 30, 2010 at 10:21
    • #7

    also mal abgesehen das ich aufgrund der zwar überschaubaren, aber dennoch extistenten risiken niemals ein fahrzeug mit einer versicherung auf meinen namen mitverkaufen wuerde folgendes:

    wenn du irgendwas an tuningmaßnahmen gemacht hast (insb. anderer zylinder) würde ich dir raten die (50er-)versicherung auf keinen fall mitzugeben.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • dark_vespa
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    • March 30, 2010 at 10:22
    • #8

    die wgv liefert inzwischen sogar schon ein Formular mit um die Verischerung an den neuen Besitzer zu überschreiben :-2

    ESC # 582

  • almohac
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    • March 30, 2010 at 10:38
    • #9

    Motor alles noch Original.
    Hat neue Stoßdämpfer(Sport) bekommen vorne und hinten eben ohne ABE und ein Sito Auspuff mit ABE.
    Sonst baue ich alles wieder zurück.

    almohac

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