Vespa mit 25km/h?

  • hallo Vespafreunde! ;)


    ich werde demnächst 15 und würde gerne meinen mofaführerschein absolvieren und einen vespa kaufen. allerdings google ich schon seit tagen und finde keine, die 25km/h fährt. ich hätte an eine 50L oder 50N gedacht, aber soweit ich gelesen habe fahren die ja mindestens 40km/h.


    könntet Ihr mir da vielleicht weiterhelfen? ich hätte halt gerne eine ältere und keine brandneue, denn -meiner meinung nach, geschmäcker sind verschieden- sind oldtimer schöner. ;D


    also, danke im vorraus & liebe grüße, Jackie

  • also mit ner Vespa vor der PK-Generation wirds nix mit drosseln und bei der PK ists auch ned leicht
    Du brauchst nen Drossel-Kit musst dann damit zum Tüv
    -->die ganze geschichte wird sehr teuer


    und mit der Suche hättest du auch die Antwort selbst gefunden


    --) klick mich

    Hubraum bestimmt wie schnell du in die Wand einschlägst, Drehmoment wie tief....
    (by Zonk)

  • Vespasepp: danke für den beigefügten link... diese beiträge hab ich wohl nicht gefunden (sorry)


    als dumme nachfrage mal: heißt das ab 16 kann ich 40km/h fahren? muss ich noch einen fürherschein dazu machen, wenn ich mofa hab oder nicht?


    Leixner: du wohnst also auch in Ingolstadt? ;)

  • nö,mit 15 machst ja noch keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung die nur bis max. 25 km/h geht
    wenn du schneller sein willst musst du mit 16 den M(normaler 50er)/A1(125er) machen

    Hubraum bestimmt wie schnell du in die Wand einschlägst, Drehmoment wie tief....
    (by Zonk)

  • kauf dir mit 15 n typisches mofa. sowas wie ne bravo oder so. gibts ja für 150 €


    und dann WARTE bis du 17 bist und mach dein autoführerschein. damit kannst du dann auch roller fahren. kannst dich ja in den 2 jahren mal nach ner vespa umschaun ;)


    wustte gar nicht dass so viele hier aus ingolstadt angemeldet sind :+2

    Im GSF hättest du für diese Frage aufs Maul bekommen!!!
    => SUCHE BENUTZEN!!!




    "Dominik mach mal LÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRM!!!"

  • also hab auch ne "gedrosselte" pk 50....ist nicht einfach geht aber.. aber ganz ehrlich.. meine ist "offen" also fährt 50 und ich hab auch keine angst vor kontrollen oder sowas da ich erstmal in einer nicht zu großen stadt wohne und zweitens mit fufzig fällste ja kaum auf.. musst nur einmal durchn tüv kopmmen damite was vorweisen kannst wenn du doch mal angehalten wirst, aber so kleine mofas sind eigentlich auch ziemlich cool und die kann man, wenn man möchte meistens auch auf mehr Geschwindigkeit bringen. Also die ich so kenne.. naja Vespa fahren ist aber schon ein >Erlebnis für sich^^ lg

    it's not the speed that kills but the sudden stop...!

  • des würd ich mich vielleicht sogar auch trauen eine 45km/h schnelle mit mofafüherschein zu fahren...
    aber in ingolstadt naja. ^^

  • aber wir haben ja ne lösung dafür: viele willige tüvprüfer :D

    Im GSF hättest du für diese Frage aufs Maul bekommen!!!
    => SUCHE BENUTZEN!!!




    "Dominik mach mal LÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRM!!!"

  • hat eigentlich jemand ne ahnung, was man da für eine strafe bekommt, wenn man mit einem zu schnell erlaubten verkerhsmittel fährt? also wie z.b. jetzt motorrad?

  • Fahren ohne Fahrerlaubniss.
    Das Fahren ohne Führerschein mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen ist in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i. V. m. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV, für die der Fahrzeugführer somit verwarnt werden kann. Für das Nichtmitführen ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen.
    Fahren ohne Führerschein ist nicht gleichzusetzen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, welches eine Straftat darstellt. Die Fahrerlaubnis ist nicht an den Besitz des Führerscheins gebunden. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nur dann gegeben, wenn dem Fahrzeugführer bislang keine gültige Fahrerlaubnis erteilt wurde, eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde, oder die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängt wurde.
    Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und damit im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen darf.
    Er ist nach § 4 Abs. 2 FeV während der Fahrt ständig mitzuführen und bei Kontrollen der Polizei auf Verlangen auszuhändigen, wird dies verweigert ist ebenso eine Verwarnung möglich. Beim Nichtmitführen kann die Polizei vor Ort eine Kontrollaufforderung ausstellen und aushändigen.





    Wiki

    Nick geändert sfn kalle1977



    Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.


    Er mußte erst mit dem Kopf gegen die Bäume rennen, ehe er merkte, daß er auf dem Holzweg war.

  • Vespasepp: danke für den beigefügten link... diese beiträge hab ich wohl nicht gefunden (sorry)


    als dumme nachfrage mal: heißt das ab 16 kann ich 40km/h fahren? muss ich noch einen fürherschein dazu machen, wenn ich mofa hab oder nicht?


    Leixner: du wohnst also auch in Ingolstadt? ;)



    Ja, ich wohne auch in Ingolstadt ;)
    Wenn du mal Hilfe brauchst, kann ich dir gern helfen, soweit ich selbst noch weiter weiß! :D