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Gaszug: Welcher Schraubnippel ist der Richtige?

  • Jabo!
  • November 1, 2010 at 14:20
  • Jabo!
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    • November 1, 2010 at 14:20
    • #1

    Hallo alle zusammen,

    ich hab eine Frage! Ich bin dabei meine Pk50 xl neu aufzubaun und habe auch vor bei der Gelegenheit komplett alle Züge zu wechseln. Ich hab einen neuen Gaszug gekauft, jedoch fehlt oben (am Lenker) dieser Schraubnippel (der beim original ja fest ist). Ich hab ein bischen rumgeschaut und bin auf diese zwei gestoßen :


    und


    Kann mir jemand sagen, welcher der Richtige ist? Oder irr ich mich total?

    Grüße! Jabo

  • GreenVespa
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    • November 1, 2010 at 16:03
    • #2

    der erste ist der richtige aber nur zur info das ende mit dem schraubnippel gehört an den vergaser

  • Maxi66
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    • November 1, 2010 at 17:49
    • #3

    Ich an deiner Stelle würde den Ersten nehmen und ihn nicht am Vergaser sondern im Lenker montieren. (Wenn du ihn am Vergaser montierst heißt es sonst:" Du, Ich bau gerade mal meinen Vergaser aus, bis Übermorgen also...!")

    Zusätzlich würde Ich in die Gasrolle (Bei ner XL müsste die aus leicht zu durchbohrendem Plastik sein) ein 1.5er Loch in Richtung des Gaszuges bohren. Dann steckst du den Nippel in die Gasrolle und den Zug schiebst du durch den Nippel und das gebohrte Loch in der Rolle, ziehst die Geschichte einigermaßen stramm und schraubst den Nippel fest. Das ist die schnellste und einfachst Methode, desweiteren musst du den Gaszug dann nicht weiter einstellen, da du ihn bereits von Hand gespannt hast.

  • Jabo!
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    • November 1, 2010 at 18:18
    • #4

    Super! Kla, das macht Sinn werd ich so machen!

    Vielen Dank

  • Maxi66
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    • November 1, 2010 at 19:08
    • #5

    Mensch, Ich habe jetzt gedacht man versteht mich nicht und habe schonmal vorsorglich Bilder zur Schilderrung meiner Beschreibnung gemacht.

    Egal, ich hau s jetzt trotzdem hier rein! :D

  • Jabo!
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    • November 1, 2010 at 20:13
    • #6

    :D
    Sieht gut aus, werds dann auch so machen, hast recht, da spart man sich echt eine Menga Arbeit und muss nicht so viel fummeln! ;)

    Hab noch eine Frage.
    Ich bin ja ein Stadtkind und brauch immer ein Navi wenns mal weiter weg geht.
    Hab mir an den Lenker unten so ein Gestell gebastelt wo man das Navi reintun kann.
    Hatte vor das nur anzuschrauben wenn ich weiter fahre, aber ist das überhaupt erlaubt?
    Kann ich irgendwelche schwierigkeiten dadurch bekommen (hinsichtlich Polizei..)
    Ich versuch mal ein Bild zu posten.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Jabo! (November 1, 2010 at 20:20)

  • Jabo!
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    • November 1, 2010 at 20:20
    • #7

    Hier:
    Ich weiß ist ein bischen lächerlich aber ich brauchs halt :D

    Bilder

    • P1020020.JPG
      • 195.21 kB
      • 1,600 × 1,200
      • 235
    • P1020021.JPG
      • 259.97 kB
      • 1,600 × 1,200
      • 202
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    • November 1, 2010 at 21:54
    • #8

    Wenn du ein Navi und kein Handy mit Navifunktion verwendest ist es meiner Meinung nach völlig legal, denn die Bedienung eines Navis während der Fahrt ist nicht untersagt, die Bedienung eines Handys, und somit auch dann wenn man das Handy als Navi nutzt, ist untersagt. :wacko:

  • prometheus0815
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    • November 1, 2010 at 22:42
    • #9

    Maxi66, hast Du dazu eine Quelle? Meines Wissens ist nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung untersagt.

  • rassmo
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    • November 1, 2010 at 22:44
    • #10
    Zitat von prometheus0815

    Maxi66, hast Du dazu eine Quelle? Meines Wissens ist nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung untersagt.


    Das sagt er doch. Die Benutzung eines Handys, auch in Navifunktion, ist verboten aber die Benutzung eines Navis erlaubt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • November 1, 2010 at 22:54
    • #11

    Telefonieren ist genauso untersagt, wie jedes andere Hantieren mit dem Handy, z.B. SMS schreiben.
    §23 1a)
    klick

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    Also, im GSF hätte er schon längst...

  • prometheus0815
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    • November 2, 2010 at 00:24
    • #12
    Zitat von rassmo

    Das sagt er doch.


    Sag ich doch, dass er das sagt.

    Zitat

    Die Benutzung eines Handys, auch in Navifunktion, ist verboten aber die Benutzung eines Navis erlaubt.


    Das wusste ich eben nicht, weshalb ich mich nach einer Quelle erkundigte. :-3

    PK-User: Danke für die Links!

  • wikingor
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    • November 2, 2010 at 06:16
    • #13

    :!: Das Handy ist doch aber nur verboten, wenn man es aufnimmt oder (fest)hält!

    Ist das Handy fest installiert - also so wie ein Navi - kann man es doch ruhig als Navi nutzen. Man darf halt nur nicht ständig daran "herumspielen" - also z.B. keine sms an dem fest installierten Handy eingeben.
    Kommt ein Anruf, dann darf man das Gespräch ja auch annehmen, um über die Freisprecheinrichtung zu telefonieren. Für das Annehmen des Gespräches muss man, je nach Handy, auch schon mal auf das Telefon selber eine Taste drücken -> ist erlaubt, solange es halt nicht aufgenommen/gehalten wird.

  • PK-User
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    • November 2, 2010 at 08:20
    • #14

    tjo, jetzt hamwa es alle mal erwähnt...

    Zitat von "StVO"

    (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.


    Das sollte keine Fragen offen lassen.
    Mittlerweile sind wir aber ganz schön OT.

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    Also, im GSF hätte er schon längst...

  • Jabo!
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    • November 3, 2010 at 18:42
    • #15

    Vielen Dank, dann weiß ich jetzt bescheid :)

    Grüße Jabo

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