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Herrenlose APE - Wie vorgehen um sie in Verwahrung nehmen zu können?

  • uLuxx
  • March 5, 2012 at 13:12
  • uLuxx
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    • March 5, 2012 at 13:12
    • #1

    Hallo,
    ich hab bei mir ums Eck ne APE entdeckt. Steht da schon lange auf öffentlicher Straße, aufgebrochen, eine Scheibe eingeschlagen, ohne Kennzeichen.

    Ich würde sie jetzt gerne als Fundsache melden und bei mir unterstellen und dann, sollte sich niemand melden, Anspruch darauf erheben.

    Nur sind ja da manche Städte etwas eigen was die Durchführung solcher Sachen angeht. Ich will wie §965ff die Sache melden, mich dazu verpflichten "Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.", und dann dann folgende Regelung anwenden "Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache."

    Nur in welcher Reihenfolge geh ich jetzt am besten vor, damit, sollte sich der Besitzer nicht finden, ich sicher was davon hab und ned die Stadt das dann versteigern darf oder so ein Mist?

    Grüße

    Standing by for coordinates

  • rassmo
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    • March 5, 2012 at 14:28
    • #2

    Vor allem erstmal beim Fundbüro melden bevor das Ordnungsamt tätig wird. Beim Fundbüro können sie dir auch sagen ob die sie schonmal an einen sicheren Aufbewahrungsort bringen kannst.
    halterfeststellung, aber wie?

    Zitat

    gesetzliches schuldverhältnis [bearbeiten]

    zwischen dem verlierer (das gesetz spricht genauer vom empfangsberechtigten) und dem finder entsteht ein gesetzliches schuldverhältnis. dieses verpflichtet den finder dazu, den fund dem empfangsberechtigten anzuzeigen. kennt er diesen nicht, hat er bei einem wert von mehr als 10 euro den fund bei der zuständigen behörde anzuzeigen. er ist weiter verpflichtet, die fundsache dem empfangsberechtigten abzuliefern. kennt er ihn nicht, kann er die sache entweder der zuständigen behörde (gemeinde/polizei) abliefern oder sie verwahren. der empfangsberechtigte schuldet dem finder ersatz seiner aufwendungen und den finderlohn. der finderlohn beträgt nach § 971 abs. 1 bgb von dem wert der sache bis zu 500 euro 5 %, von dem mehrwert 3 %, bei tieren stets 3 %. wurde die sache in den räumen einer behörde, in den beförderungsmitteln einer behörde oder in öffentlichen verkehrsmitteln gefunden, so erhält der finder nur den halben finderlohn und auch das nur, wenn die sache mehr als 50 euro wert ist (§ 978 abs. 2 bgb).

    das mit dem halben jahr ist allerdings ein trugschluß. gegen ersatz der nachweisbaren unkosten mußt du das fundstück 3 jahre lang wieder rausgeben.

    Zitat

    mit ablauf von sechs monaten nach anzeige bei der zuständigen behörde, bei einem wert der sache von nicht mehr als 10 euro sechs monate nach dem fund, erwirbt der finder eigentum an der sache, wenn ihm bis dahin weder der empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der behörde gemeldet hat (§ 973 abs. 1 bgb). allerdings muss der finder noch drei jahre lang das erlangte nach den regeln über die ungerechtfertigte bereicherung herausgeben.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Vechs
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    • March 5, 2012 at 14:32
    • #3

    Jupp bei mir ging es auch zum Fundbüro und noch bevor du die mitnehmen kannst schauen die erstmal ob die den Besitzer raus bekommen. War bei einer Pk bei mir auch so. Blöderweise haben die das Ding sofort mit Rahmennummer den Besitzer ausfindig machen können der die dann abgeholt hatte...
    Einfach so mitnehmen ist Diebstahl.
    Erst melden.

    ach und ganz wichtig: Nicht hier schreiben wo die steht... sonst ist se weg :D

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • old N°7
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    • March 5, 2012 at 18:40
    • #4

    Doch klar, genauen Standort mit Bildern dazu :thumbup:

    Status: es ist nicht leicht........ ;)

  • uLuxx
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    • March 5, 2012 at 20:37
    • #5

    Gut, hat wer noch nen Tip, wo bei ner APE50 die Rahmennummer zu finden ist?

    Edith fügt noch hinzu: Älteres Modell, ein Scheinwerfer mittig... (Mehr Infos hab ich als Ape-Neuling nicht)

    Standing by for coordinates

  • Zapper
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    • March 5, 2012 at 20:40
    • #6

    Unterm Sitz meines Wissens nach. Kann mich aber auch täuschen.

    Grüße
    Zapper

    Suche: Derzeit nix
    --
    Wenn du es baust, wird er kommen.
    Falsch ist wahr, wenn Falsches (welches wahrlich falsch ist) wahr ist.

  • vespapop
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    • March 5, 2012 at 20:42
    • #7
    Zitat von Vechs

    ach und ganz wichtig: Nicht hier schreiben wo die steht... sonst ist se weg :D

    Hatten wir das nicht erst vor kurzem? :D

    -vespapop

  • Vechs
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    • March 5, 2012 at 21:13
    • #8

    Unterm Sitz auf der linken Seite der Strebe. Mit viel Glück ein Tl1T oder TL2T :)

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • uLuxx
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    • March 6, 2012 at 21:31
    • #9

    Scheint sich im Bildervergleich mit dem Web um eine TL4T zu handeln...
    Werd morgen mal die Rahmennummer suchen und dann weiter sehen...

    Standing by for coordinates

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    • March 8, 2012 at 09:11
    • #10

    und, wo steht das gute Stück? Bevor Du zum Fundbüro gehst, muss es öffentlich gemeldet werden!


    Dies kann auch per PN an mich erfolgen - aber um gottes willen bloß keine PN an Vechs! :D

  • vespahansi
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    • March 15, 2012 at 11:10
    • #11

    sinnlos-)

    Q uando il tempo è bello prendo la vespa
    U na vespa al giorno toglie il medico di torno
    O tto ore di vespa al giorno sono un buon riscalmento
    T re vespe sono meglio di due
    O la va o la vespa

    SUCHE V50 SITZBANK!!!

  • Hollaender83
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    • April 5, 2012 at 13:15
    • #12

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