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Zulassungsstelle macht Probleme - 50S aus Japan

  • Parkett
  • April 19, 2012 at 20:32
  • Parkett
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    • April 19, 2012 at 20:32
    • #1

    Servus zusammen,

    hab folgendes Problem bei der Zulassung meiner 50S, die ursprünglich aus Japan stammt.
    Papiere hatte ich nie für den Roller, steht auch im Kaufvertrag.
    TÜV-Gutachten "...zur Erlangung der Betriebserlaubnis" mit Eintragungen (130ccm, 30er Mikuni, Leistung usw.) hab ich machen lassen. War auch kein Problem.

    Aber die Zulassungsstelle will die "Originalpapiere" zu dem Roller sehen.
    Existieren aber (logischerweise, da japanisch) nicht mehr. Hatte der Verkäufer selbst auch nicht.

    Die Zul-Stelle stellt sich jetzt quer und meint es muss eine "Eidesstattliche Erklärung" her, dasss die Papiere verloren sind. Ok.
    Aber eine EE vom Verkäufer aus Japan bekomm ich natürlich nicht, das wollen die aber. Am besten lass ich den Verläufer aus Tokio oder Osaka oder weißdergeierwoher einfliegen, isssss klaaar.

    Also wie komm ich zu meiner Zulassung?
    Gibts da noch einen anderen Weg, die zu überzeugen, dass es zu diesem Roller keine Papiere gibt?

    Gruß aus IN

    Hab btw eine Eidesstattliche Erklärung beim Notar machen lassen, dass ich selbst die Papiere nie besessen habe. Hilft dem Herrn bei der Zulassungsstelle aber herzlich wenig, weils ja schon im Kaufvertrag steht.

  • prometheus0815
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    • April 19, 2012 at 20:49
    • #2

    Es soll ja schon Leute gegeben haben, die ihre Vespa einem Kumpel verkauft haben, nur um dem eidesstattlich versichern zu können, dass sie die Papiere verloren haben. Sachen gibt's ...

  • Parkett
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    • April 19, 2012 at 20:51
    • #3

    Wie kommst du denn auf sowas?
    Das kann doch gar nicht funktionieren. ;)

  • Parkett
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    • April 19, 2012 at 21:14
    • #4

    Das mit weiterkaufen scheidet aus.
    Hab ja schon eine eidesstattliche abgeliefert, dass ich die Papiere nie besessen habe. Stimmt ja auch.
    Der Verkäufer hat die auch nie besessen. So wurde mir das Teil laut Kaufvertrag auch verkauft, also alles in Ordnung würde ich meinen.
    Der Roller gehört mir.
    Laut dem Bericht hier, reicht bei einem ausländischen Fahrzeug auch der Kaufvertrag:

    Gibt´s da nicht noch einen (legal wär schön ^^) Weg, den Roller ohne Originalpapiere zuzulassen?

    Stichwort Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • April 19, 2012 at 21:22
    • #5

    Verkauf den Roller an einen Kumpel, der in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt. Du Dummerchen hast blöderweise die Papiere verloren und kannst das dem Kollegen natürlich auch bestätigen. Dann meldet er den Roller in seinem Zulassungsbezirk an. Stellt aber kurz darauf fest, dass so ein Moped doch nichts für ihn ist. Du erbarmst dich und nimmst der Gerät zurück und meldest ihn dann mit den vorhandenen deutschen Papieren auf dich an.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Parkett
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    • April 19, 2012 at 21:25
    • #6

    Dass ich den Zulassungsbezirk wechseln muss dürfte eh klar sein. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Parkett (April 19, 2012 at 22:35)

  • Ulmi
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    Rostiges altes Blech, neue Plastikroller fallen nicht in mein Preissegment
    • April 19, 2012 at 21:30
    • #7

    mit pkracers anwort dürfte alles gesagt sein, diehnt natürlich nur als schlechtes beispiel wie man es nicht machen sollte

    roller kommen immer aus deutschland- immer

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • Parkett
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    • April 19, 2012 at 21:32
    • #8

    Schon klar. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Parkett (April 19, 2012 at 22:35)

  • Zapper
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    • April 20, 2012 at 09:37
    • #9

    Kannst das Teil auch deinem Alten verkaufen und dann halt bestätigen das Du die Papiere verloren hast.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung haste eh schon, denk ich mal.

    Grüße
    Zapper

    Suche: Derzeit nix
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    • April 20, 2012 at 11:33
    • #10

    Hatte das gleiche Problem, nur kam meine aus Italien. In München haben die sich komplett quergestellt. Hab es meinem Dad verkauft, da anderer Wohnort und die auf der Zulassungsstelle bei meinem Dad haben nicht mal 2 Minuten gebraucht bis das Ding zugelassen war. Also versuchs doch mal wie pkracer oder Zapper schon sagt. Und beim neuversuch würde ich auch gar nicht unbedingt erwähnen das sie aus Japan kommt. Viel Glück

  • Hollaender83
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    • April 20, 2012 at 11:43
    • #11
    Zitat

    Aber eine EE vom Verkäufer aus Japan bekomm ich natürlich nicht, das
    wollen die aber. Am besten lass ich den Verläufer aus Tokio oder Osaka
    oder weißdergeierwoher einfliegen, isssss klaaar.

    Hi, eine eidesstattliche Erklärung setzt doch lediglich voraus, dass der Erklärer einen kurzen Schrieb anfertigt, in dem er bestätigt, dass er die Papiere verloren hat, blablabal. Dann unterschreibt er den Wisch und faxt den Dir zu. Du nimmst das Fax und latschst damit zur Zulstelle. Das Fax hat in Deutschland die Stellung eines Dokumentes, welches, wenn die Unterschrift drauf ist, rechtsgültig ist.

    Dann müsstest Du den japaner nicht einfliegen lassen. 8)

    Kann heute mal noch meinen Paps fragen, der is Beamter und kennt die Leute von der Zulstelle bei uns recht gut. Ich frag den mal, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.

    Gruß, Manuel

    Es gibt keine Probleme - es gibt nur Herausforderungen

  • VespasundScooters
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    • April 20, 2012 at 13:02
    • #12

    Andere Zulsssungstelle nehmen.Da mit einem Kaufvertrag aufwarten in dem drin steht das DU auch die Papiere zu dem Roller bekommen hast.Dann auf der Zulassung sagen das DU die Papiere versemmelt hast.Die machen dann eine EV von ganz alleine.Dann gibts den Brief.....Aber moment mal....die wollen die Papiere haben als sie noch 50ccm hatte? Du hast doch §21 gemacht.Dann ist es doch scheißegal was mit der ABE passiert ist.Du willst doch eh nen richtigen Brief haben.....Probiere es einfach mit dem Kaufvertrag wie ich geschrieben habe,dann sollte es schon klappen.Bei hat es geklappt.War aber auch keine 50er.

  • Parkett
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    • April 20, 2012 at 14:22
    • #13

    Das mit weiterverkaufen scheidet aus, weil ich einem Notar eidesstattlich versichert hab, dass ich die Papiere nicht besitze bzw. nie besessen habe.

    Mein Verkäufer will natürlich auch keinen Kaufvertrag ausstellen, in dem drinsteht, dass er sie mir mit Papieren verkauft hat. Is ja auch verständlich, weil das einfach nicht stimmt.

    VespasundScooters: DAS ist genau der Punkt, den ich nicht verstehe. Ich hab §21 Papiere. Eine 50er hat doch auch keinen "Brief/Papiere" whatever, die ich bei der Zulassungsstelle vorlegen könnte.
    Wie um alles in der Welt soll nachvollzogen werden, was mit japanischen 50er Papiere einer 18 Jahre alten Vespa passiert ist?


    Was mir noch eingefallen ist:
    Hab mir bei Piaggio ein "Certificate of Origin" besorgt, wo das Baujahr der Vespa, der Ort (Pontedera, logisch) und der erste Verkaufsort (Kitsudingsbums, Japan eben) drinsteht.
    Können die bei der Zul-Stelle damit was anfangen?

  • splash3
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    • April 20, 2012 at 14:31
    • #14
    Zitat

    Das mit weiterverkaufen scheidet aus, weil ich einem Notar eidesstattlich versichert hab, dass ich die Papiere nicht besitze bzw. nie besessen habe.

    Versteh ich nicht ganz. Wenn du sie an jemanden in deiner Familie/Freunde verkaufst, haben die einen Kaufvertrag von dir. In diesem steht drin das du die Papiere nicht besessen/verloren hast und sie ohne Papiere weiterverkaufst (Das darfst du ja). Dein Bekannter geht dann zur Zulassungsstelle und hat den Kaufvertrag wo drin steht das es keine Papiere mehr gibt. Deshalb hast du /dein Bekannter ja auch den Nachweis Tüv §21 Abnahme gemacht. Somit sollte es doch kein Problem sein das du einem Notar versichert hast das du keine Papiere hast? Versteh ich was falsch?

  • Parkett
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    • April 20, 2012 at 14:34
    • #15

    Da bin ich mir eben auch nicht ganz sicher.

    Ich müsste die also weiterverkaufen und einen Kaufvertrag mit "ohne Papiere verkauft" ausstellen.
    Dann kommt der von der Zulassungsstelle und sagt: Dann brauch ich eine EV vom letzten Besitzer, der auch die Papiere besessen hat. Das ist der Knackpunkt.

  • Zapper
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    • April 20, 2012 at 14:37
    • #16
    Zitat von Quarktrini

    Das mit weiterverkaufen scheidet aus, weil ich einem Notar eidesstattlich versichert hab, dass ich die Papiere nicht besitze bzw. nie besessen habe.

    Das ist doch super!

    Vertick das Ding Deinem Vater, Oma, Opa, wem auch immer in nem anderen Ort, Land, Stadtteil und schreib in den Vertrag, keine Papiere dabei! Dann geht Dein Vater, Opa, Oma mit dem Vertrag zur Zulassungsstelle, anmelden und gut ist.

    Grüße
    Zapper

    Suche: Derzeit nix
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    Wenn du es baust, wird er kommen.
    Falsch ist wahr, wenn Falsches (welches wahrlich falsch ist) wahr ist.

  • rassmo
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    • April 20, 2012 at 14:39
    • #17

    Lies dir mal das hier durch.
    Vor allem Seite 3. Eidestaatliche Versicherung das du rechtmäßiger Eigentümer bist. Nachweis durch Kaufvertrag und den Absatz das die Behörde nicht eigenmächtig noch zusätzliche Papiere verlangen darf.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Parkett
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    • April 20, 2012 at 14:40
    • #18

    Ok, ich denk das ist wohl die einfachste Idee erstmal.

    Zulassungstelle wechseln war mir seit gestern eh klar. :D

  • Parkett
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    • April 20, 2012 at 14:42
    • #19
    Zitat von rassmo

    Lies dir mal das hier durch.
    Vor allem Seite 3. Eidestaatliche Versicherung das du rechtmäßiger Eigentümer bist. Nachweis durch Kaufvertrag und den Absatz das die Behörde nicht eigenmächtig noch zusätzliche Papiere verlangen darf.

    Danke Rassmo, hab ich gestern auch noch entdeckt und vermute fast, dass meine Zulassungsstelle in diesem Fall ziemlich willkürlich gehandelt hat.
    Laut deinem Link muss sogar mein Kaufvertrag ausreichen.

  • Fabster
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    • September 10, 2020 at 11:16
    • #20

    Hallo Parkett,

    ich habe das komplett gleiche Problem - auch Vespa 50S aus Japan.
    Hast du bereits eine Lösung für dich gefunden? Ist ja doch schon einige Zeit her.

    Würde mich über eine Antwort von dir freuen.

    Beste Grüße aus Ingolstadt

    Fabian

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