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Cosa + geteilte Felgen

  • mit dem Scheinwerfer solltest du dich aber besser nicht bei einem eifrigen Ordnungshüter sehen lassen, das gibt ganz schnell einen Spaziergang nach Hause und für den Cosaken einen Besuch beim Sachverständigen ...

    zumindest hier in Regensburg legen sie dir die Karre mit so einem Zeug dran auf der Stelle still ...du bist so nämlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs ... ist ja auch eine furchtbare Zumutung Zusatzscheinwerfer vorschriftsgemäß zu montieren und betreiben ... :rolleyes:

    Also das kann schon sein.

    Einschlägig für die Zulässigkeit von Anbauteilen ist die StVZO und da gibt es sicher auch Anforderungen für Zusatzscheinwerfer (Position, Lichleistung, Leuchtrichtung, starr/beweglich...)
    Weiterhin müssen zulässige, d.h. für die Verwendung im Raum der STVO (öffentlicher Strassenverkehr) erlaubte Fahrzeuganbauteile entweder ein Typgutachten haben und vom TÜV
    in die Papiere eingetragen sein, oder eine E-Nummer mit Typzulassung haben.

    Zusammengefasst:
    Entweder die Rennleitung stoppt dich, lässt dich zahlen/schieben/vor Ort abmontieren,
    oder beim nächsten TÜV-Termin fällt Deine Konstruktion als Mangel auf und die Plakette gibts erst mit Nachsitzen.

    :pinch:

    Nach Bruchlandung wieder mit Fahrzeug, meine Bastelvespa rennt wieder:

    • Motorrevison selbst gemacht
    • Kabelbaum, Züge, Bremsen neu
    • Der TÜV sagt, alles soweit i.O.
    • Angemeldet

    - Jetzt kommt meine schöne Italienerin dran

  • Hallo Pits Cosa

    Erstmal tolle Cosa ,aber

    .....ich glaube nicht, das hier irgendwer etwas dagegen hätte. Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    .

    spätestens der Tüv ,auch ein Polizist mach damit Schluss .

    Die Anbauvorschriften nicht beachtet .

    Zitat

    Allenfalls, wenn der jetzt a, in Betrieb mit dem Originalem wäre, oder solo brennen würde. Dann wäre es aber ein Notfall, der hoffentlich nicht eintritt. Schliesslich ist es ein xbeliebiges Anbauteil, sofern er aus ist.

    Nein. nach Stvzo Auch wenn der Nebelscheinwerfer nicht benutzt wird, muss er betriebsbereit bleiben.
    Abdeckkappen sind also unzulässig.
    (Ein zweiter Hauptscheinwerfer ist nicht zulässig.)

    Zitat

    Und niemand kann einem verbieten etwas anzubauen, das nicht als gefährlich eingestuft wird. Wie Du darauf kommst, ist mir ein Rätsel..


    Er hat in der Fahrschule aufgepasst .
    Deine Betriebserlaubnis ist erloschen und die Cosa könnte sofort stillgelegt werden .
    Das nur mal nebenbei .

    Ich finde sie trotzdem schön .

    M.f.g Golly
    Vespa-Verrückter aus Ffm

  • ....das ist ja im Grunde genommen einfach nur ein Teil. Weiter nichts. Anders, wenn es fest mit dem Stromkabel verbunden wäre,; aber als Erklärung, das es nur als Notlösung für das Originallicht dient, glaub' ich nicht, das da jemand etwas dagegen hat. Und wenn, dann wird der Scheinwerfer nach hinten oder zur Seite gedreht, u. das Teil ist einfach nur ein Teil mehr am Roller.
    Eure Ängste kann ich überhaupt nicht teilen.
    Z.Beispiel war ich gerade beim Tüv. (noch ohne Schw.) Der Prüfer hat den Seitenständer gesehen, meinte der geht ein bisschen schwer, u. dann meinte er noch, der müsste mit einen Blocker oder so ähnlich verbunden sein. Machte mir die Plakette rauf, u. aufwiedersehen.
    Hier in Berlin sind die alle nicht so. Kommt auch darauf an, was u. wie man manches macht.

    Ich hatte an meiner Royal Enfield als einziger Enfieldfahrer weltweit,Trittbretter, ähnlich wie die alten Harleys d'ran, u. ebenfalls einen Harleyseitenständer vorn. Und noch andere unkonventionelle Dinge; die waren zwar alle eingetragen, aber das hat die Polizei ja nicht wissen können. Und niemals in all den Jahren, wurde ich auch nur ein einzigesmal kontrolliert.
    Die können nichts dagegen unternehmen, da das Teil nicht mit dem Strom verbunden ist. Ich kann ja sagen, dass das Teil nur ein Bluff ist, u. ich soetwas schön finde...
    Ich sag' immer abwarten u. Kaffee trinken.

    onlineS.png Golly 14
    ...das hatte ich noch geschrieben, bevor ich Deins gelesen hatte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pits Cosa (June 6, 2012 at 19:02)

  • das Problem ist halt das Beleuchtungselemente die angebracht funktionieren müssen und das was angebracht auch vorschriftsgemäß angebracht sein muss, da gibt es keine Grauzone, nur schwarz und weiß ...

    Zitat

    Der Prüfer hat den Seitenständer gesehen, meinte der geht ein bisschen schwer, u. dann meinte er noch, der müsste mit einen Blocker oder so ähnlich verbunden sein. Machte mir die Plakette rauf, u. aufwiedersehen.


    normalerweise ist das ein erheblicher Mangel wenn der Seitenständer nicht von selbst einklappt oder mit einem Killschalter verbunden ist, wirklich korrekt ist das so also nicht ...

  • Super, bin wieder langsam. aber ich ziehe um nach Berlin bei so guten Prüfer .

    Also in Frankfurt geht das nicht Entweder Du zerlegst sie Vorort oder holst den Gelben Engel zum Abtransport.

    M.f.g Golly
    Vespa-Verrückter aus Ffm

  • Ja genau so kenn ich das auch, grade wo die Rennleitung sich so auf Roller eingeschossen hat, da kanns einem sogar passieren, dass erst mal die Kelle kommt und man unkontrolliert weiterfahren darf, weil man ein "großes" Schild hat.

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  • is ja auch klar,.. Versicherungskennzeichen? irgendwas ausm Handel...
    Grosses Nummernschild,.. das ist dann "Amtlich"! also in Ordnung^^

    werde jetzt an meine 50ifger hintendas Gröste Kennzeichen hängen was es gibt... und vorne auch.. :D2-)

    Status: es ist nicht leicht........ ;)