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reichen italienische papiere aus?

  • Also Leute, ich mach mir mal die Mühe für alle:

    Ich war bei der Polizei, bei meiner Versicherung, beim Landratsamt und beim Rechtsanwalt.


    POLIZEI

    Nach 5 Telefonaten mit allen Krad-Spezis der Polizeidirektionen im Umkreis teilte mir der Polizist Folgendes mit (was er mir auch schon vor den Telefonaten gesagt hatte): "Italienische Papiere sind überhaupt kein Problem. Wir prüfen nur, ob die zum Gefährt passenden Papiere mitgeführt werden und brauchen einen Versicherungsnachweis. Im Klartext: du brauchst ein gültiges Nummernschild, deine Fahrzeugpapiere und deinen Führerschein. Was bei einem Unfall passiert, musst du dir von deiner Versicherung erklären lassen - manche zahlen, manche nicht. Viel Spaß mit deiner Vespa!" Den ganzen Spaß bekomme ich schriftlich. Ausserdem findet man den Gesetzestext mit ein wenig Suche auch im Internet.


    LANDRATSAMT

    Der Polizist hat freundlicherweise auch noch die Dezernatsleiterin (ich glaube, der Titel der LRA-Chefin hiess so) des Landratsamtes ans Telefon geholt, welche ihm versicherte, dass eine mit italienischen Papieren versicherte Vespa problemlos auf deutschen Strassen bewegt werden darf.


    VERSICHERUNG

    Nach den üblichen Fragen wurde mir versichert, dass die italienischen Papiere zulässig sind und die Vespa problemlos versichert/angemeldet werden kann. Um sicher zu gehen habe ich dem Herrn der Versicherung (WGV übrigens) diese Frage gestellt: "Was passiert beim Unfall? Vor allem, wenn ich schuld war? Zahlen Sie alles? Ich will keine Probleme bekommen wegen den Papieren...." Antwort (lachend): "Was glauben Sie, wie oft das schon der Fall war? Kein Problem. Sie sind genauso versichert, wie die Vespafahrer mit deutschen Papieren. Machen Sie sich da keine Sorgen!"


    RECHTSANWALT

    Er äußerte sich wie folgt: "Was dir Polizei und co. erzählt haben stimmt. Lass es dir am besten schriftlich geben, dann bist du ganz sicher."


    So, was ihr jetzt damit anfangen könnt, müsst ihr selber entscheiden. Vielleicht war's euch ne Hilfe - vielleicht zweifelt ihr. War auf jeden Fall gut gemeint.


    Viele Grüße - Andi

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  • klatschen-)klatschen-)klatschen-)


    Danke für die Arbeit!


    Könntest du die schriftlichen Aussagen dann einscannen und den allgemeinen Vespafahrern zugänglich machen?

    The difference between men and boys is the price of the toys

  • Hab ich vor... muss sie aber erst abholen... behördlicher Streß inklusive.
    Ich tu mein bestes und was ich hier geschrieben habe stimmt zu 100% - das versichere ich euch. Ich weiss, dass die meisten von euch, die von anderen Ansichten überzeugt sind, sagen werden, dass das Larifari sei, aber ich war da wirklich überall und hab diese Infos bekommen!

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  • Hat da nicht noch jemand einen Einwand bezügl. eines Gesetzestextes, der besagt, dass das Bewegen eines Fzg. ohne deutsche BE in Deutschland illegal ist?

    Mich würde das sehr interessieren, denn falls es mal hart auf hart kommen sollte, wird wohl das entsprechende Gesetz herangezogen, oder nicht?

  • Hat da nicht noch jemand einen Einwand bezügl. eines Gesetzestextes, der besagt, dass das Bewegen eines Fzg. ohne deutsche BE in Deutschland illegal ist


    Das hab ich dem Polizisten auch gesagt....
    Er erzählte mir sofort von einer neuen EU-Regelung, dank der das keine Rolle mehr spiele. Den genauen Wortlaut habe ich nicht mehr im Kopf, aber er wusste die Antwort wie aus der Pistole geschossen und hat das ganz selbstverständlich gesagt. Von dem her... 2-)

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  • Wenn das behördlicherseits so schriftlich bestätigt wird, dann wird das wohl stimmen. Mag sein, dass es da inzwischen eine neue EU-bedingte Regelung gibt, da bewegt sich ja in letzter Zeit einiges zum positiven hin.

    Angeblich soll es demnächst auch in .at so sein, dass [lexicon='Eintragungen',''][/lexicon] von bisher dort nicht zu legalisierendem Tuning aus anderen EU-Ländern auch dort anerkannt werden, wenn z. B. ein entsprechendes Fahrzeug aus Deutschland nach Österreich verkauft wird.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Mag sein, dass es da inzwischen eine neue EU-bedingte Regelung gibt, da bewegt sich ja in letzter Zeit einiges zum positiven hin.


    Was die Ämter gar nicht mögen... :P

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  • Bleibt aber immer noch eine Frage:

    Wenn ich eine Italienerin mit den entsprechenden Papieren bewege, was ja (das haben wir schon gelernt) in I auch ohne Tacho legal war, genügt dieser Umstand dann auch in D! Oder muß ich trotz Italo-Papieren die Gurkenreibe an deutsches Recht anpassen?

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Es sind auch Konstellationen bekannt in denen Sheriffs geltendes Recht an Autos durchgesetzt haben obwohl alle Teile eingetragen waren. Der TÜV prüft nämlich lediglich die Sicherheit der verbauten Teile, nicht aber die Einhaltung der StVO. In diesem Fall ging's um eingetragene Fahrwerke und eine zu geringe Höhe der Scheinwerfer. Solche Sachen sind nämlich in D gesetzlich geregelt!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Bleibt aber immer noch eine Frage:

    Wenn ich eine Italienerin mit den entsprechenden Papieren bewege, was ja (das haben wir schon gelernt) in I auch ohne Tacho legal war, genügt dieser Umstand dann auch in D! Oder muß ich trotz Italo-Papieren die Gurkenreibe an deutsches Recht anpassen?


    N E I N

    (hab ich auch danach gefragt... ausserdem war da was mit BJ vor '82...) Brauchste laut meinen Recherchen bei den oben genannten Herrschaften nicht!

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  • Die Ämter mögen nichts, was auch nur annähernd Arbeit verursachen könnte...

    Die mögen's deswegen nicht, weil ihnen mit EU-Regeln bzw den Lockerungen der Gesetze durch die EU einige €€€ an Strafeinnahmen bzw Abnahme-/Genehmigungsgebühren durch die Lappen gehen! Darum gehts: €€€€€€€€€€€€€€€$$$$$$$$$$$$$$$$$$

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  • Hab auch mal bei der Polizei in Bremen angefragt:

    Zitat:


    Sehr geehrter Herr F., 
    wenn wir davon ausgehen, dass es sich um ein -zulassungsfreies- Fahrzeug handelt und die Versicherung  
    die 'italienische-Betriebserlaubnis' als Versicherungsgrundlage anerkannt wird, ist uns keine Vorschrift bekannt,  
    nach der sie diese in 'deutsche' Erlaubnisse/Genehmigungen umwandeln lassen müssen. 
    Eine Verkehrskontrolle kann dadurch allerdings zeitaufwendiger werden, da die kontrollfähigen Daten erst zugeordnet 
    werden müssen. 
    Bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug, müßten Sie die zuständige Zulassungsstelle befragen. 

    Mit freundlichen Grüßen 
    XXXXXX
     Polizei Bremen 
     - WV 010 -
    (Verkehrssicherheit Straße) 

  • Wenn ich den schriftlichen Käse hab, könnte man das ja als Top-Topic (also so eins, wo immer ganz oben steht) posten, oder? Wird ja nen Haufen Leute nach wie vor interessieren... dann gibt's nicht dauernde Nachfragen, so wie von mir damals :whistling:

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